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    <journal-title>Geographica Helvetica</journal-title>
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    <publisher-name>Copernicus Publications</publisher-name>
    <publisher-loc>Göttingen, Germany</publisher-loc>
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      <article-id pub-id-type="doi">10.5194/gh-76-437-2021</article-id><title-group><article-title>Detention Centers als vernetzte Räume des
Einschlusses? Eine gouvernementalitätstheoretische Perspektiverweiterung am Beispiel Lesvos</article-title><alt-title>Detention Centers   als vernetzte Räume des
Einschlusses?</alt-title>
      </title-group><?xmltex \runningtitle{Detention Centers   als vernetzte R\"{a}ume des
Einschlusses?}?><?xmltex \runningauthor{T. Breuckmann}?>
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        <aff id="aff1"><institution>Department of Geography, Christian-Albrechts-University, Kiel, 24118,
Germany</institution>
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      <author-notes><corresp id="corr1">Tobias Breuckmann (breuckmann@geographie.uni-kiel.de)</corresp></author-notes><pub-date><day>17</day><month>November</month><year>2021</year></pub-date>
      
      <volume>76</volume>
      <issue>4</issue>
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        <date date-type="received"><day>28</day><month>May</month><year>2020</year></date>
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           <date date-type="accepted"><day>8</day><month>October</month><year>2021</year></date>
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        <copyright-statement>Copyright: © 2021 Tobias Breuckmann</copyright-statement>
        <copyright-year>2021</copyright-year>
      <license license-type="open-access"><license-p>This work is licensed under the Creative Commons Attribution 4.0 International License. To view a copy of this licence, visit <ext-link ext-link-type="uri" xlink:href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</ext-link></license-p></license></permissions><self-uri xlink:href="https://gh.copernicus.org/articles/76/437/2021/gh-76-437-2021.html">This article is available from https://gh.copernicus.org/articles/76/437/2021/gh-76-437-2021.html</self-uri><self-uri xlink:href="https://gh.copernicus.org/articles/76/437/2021/gh-76-437-2021.pdf">The full text article is available as a PDF file from https://gh.copernicus.org/articles/76/437/2021/gh-76-437-2021.pdf</self-uri>
      <abstract><title>Kurzfassung</title>

      <p id="d1e75">The article examines the strategic role of detention in the Reception and
Identification Center on Lesvos, Greece. Basing on works on detention in
carceral geography, I will additionally use the theoretical framework of
governmentality. It becomes clear that the detention center on Lesvos serves
as a spatial configuration of localization and circulation of asylum seekers
framed as belonging to countries with low recognition rate. This is mainly
enhanced through confinement, forced or controlled mobilisation as well as
the control of flows of assistance and information through containment. In
conclusion, certain modes of circulation and mobilization through enclosure
can be identified through combination and mutual fertilisation of carceral
geography and governmentality.</p>
  </abstract>
    </article-meta>
  </front>
<body>
      

<sec id="Ch1.S1" sec-type="intro">
  <label>1</label><title>Einleitung</title>
      <p id="d1e87">„You never committed any crime, but they put you to prison
anyway“, sagte Amissah<fn id="Ch1.Footn1"><p id="d1e90">Die interviewten Personen sind im Text
durch andere Namen anonymisiert.</p></fn> bei meinem Forschungsaufenthalt auf Lesvos
im September 2019. Einige Wochen vorher war er nach dreimonatiger Haft aus
dem  Detention Center des lokalen Hot-Spot-Centers Moria entlassen worden. Ich hatte die
Möglichkeit, neben ihm mit mehreren weiteren Personen zu reden, die
ähnliche Erfahrungen machten und nach ihrer Ankunft auf Lesvos
unmittelbar nach der Registrierung im Hot-Spot-Center für drei Monate
inhaftiert wurden. Alle reisten allein, hatten ihre Migrationsrouten in
einem westafrikanischen Land begonnen und keine rechtlich verfolgten
Straftaten begangen. Aus dieser Tatsache speist sich ihr offensichtlicher
Unmut darüber, lediglich für die Einreise mit einer dreimonatigen
Haft bestraft zu werden. Wie sich während der Forschung herausstellte,
wurden die Inhaftierungen oft auf der Grundlage dessen vollzogen, wie hoch
die Behörden die Chancen der Personen auf Asyl bzw. die Flucht- und
Verdunkelungsgefahr einschätzten. Stützt man sich bei der
Betrachtung dieses Sachverhalts auf die aktuelle Forschung zu
Geflüchtetenlagern, die diese schon seit geraumer Zeit als Sortier- und
Regierungsmechanismus von Migration und weniger als Räume des
Einschlusses und der Verwahrung sieht (Oesch, 2017:112), drängt sich die
Vermutung auf, diese speziellen Hafteinrichtungen nähmen eine bestimmte
Funktion innerhalb dieses Mechanismus ein. Auch jüngere geographische
Studien, die sich dem Forschungsfeld der  carceral geography zuordnen lassen, sehen  Detention Centers als
Räume, die in unterschiedlichen Kontexten in verschiedene Systeme der
Regierung von Migration eingebunden sind (Martin et al., 2019;
Conlon und Hiemstra, 2014; Mountz et al., 2012). Dieser empirischen Spur folgend
möchte ich unter Hinzunahme des zu Beginn angesprochenen Beispiels eine
theoretisch-konzeptionelle Rahmung anbieten, die eine geschärfte Analyse
der Praktiken des Einschlusses in  Detention Centers und deren Einbettung in größere
Wirkungszusammenhänge und speziell räumlich benachbarte Techniken
erlaubt.</p>
      <p id="d1e94">Zu diesem Zweck stütze ich mich in meiner Forschung auf das
Theoriegebäude der Gouvernementalität. In seinen Vorlesungen
identifizierte Foucault (2017) einen Übergang von der
Disziplinar- zur Sicherheitsgesellschaft und damit einhergehend andere Modi
der Regierung, die auf der Sicherstellung und Steuerung der Zirkulation von
Menschen und Waren durch die Bearbeitung von Raumproblemen fußen.<?pagebreak page438?> Diese
Systeme der Zirkulation erlauben es nach Foucault, bestimmte Formen des
Austausches zwischen Raumeinheiten zu forcieren, während
unerwünschte Zirkulation durch bestimmte Mechanismen unterbunden bzw. so
weit wie möglich verringert werden soll (Foucault, 2017:146). Entsprechend der
Konzeption einer Topologie der Macht (vgl. Collier, 2009), laut derer
unterschiedliche Techniken und räumliche Ensembles zur Erreichung eines
bestimmten Regierungsziels relationiert werden, kann ein für die
Disziplinargesellschaft so paradigmatisches Arrangement wie die Haft in
liberale Formen der Regierung von Zirkulation eingebunden werden. Die
Gouvernementalitätsforschung mit der Migrationsforschung und der
carceral geography zu verschränken, kann also zum Verständnis der Einbettung
bestimmter Machttechniken in lokale und übergeordnete Systeme der
Migrationssteuerung maßgeblich beitragen. Zusätzlich lassen sich vom
empirischen Material ausgehend Aussagen darüber treffen, wie bestimmte
Personengruppen in gesamtgesellschaftliche Regierungsformen eingebunden
werden.</p>
      <p id="d1e97">Dafür gehe ich im folgenden Kapitel zunächst auf den Forschungsstand
der  carceral geography vor allem in Bezug auf das Themenfeld der Mobilität ein.
Während allgemein Räume des Einschlusses als vernetzte Praktiken
identifiziert wurden, fungieren Geflüchtetenlager als Mechanismen der
Einhegung von Mobilität, die wiederum durch verbundene Praktiken der
Immobilisierung und Mobilisierung in Gang gesetzt werden sollen. Der
Mechanismus der  Detention Centers innerhalb des Lagers, um den es im Artikel vornehmlich
gehen soll, bildet ein prägnantes Beispiel für einen Raum des
Einschlusses. Im Anschluss daran führe ich das Analyseraster der
Gouvernementalität detaillierter aus, um dessen Potenziale für die
Untersuchung von Haftzentren in Geflüchtetenlagern herauszustellen.
Unter gegebenem Analyseraster werden im Empirieteil die Bedingungen und
konkreten Techniken in der Haft des  Reception and Identification Centers (RIC) auf Lesvos analysiert und ins
Verhältnis zu anderen Techniken und übergeordneten
Migrationspolitiken gesetzt.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S2">
  <label>2</label><?xmltex \opttitle{Mobilit\"{a}t als Forschungsfeld der carceral geography}?><title>Mobilität als Forschungsfeld der carceral geography</title>
      <p id="d1e109">Schon Mitte der 1970er Jahre bot Foucault eine umfassende Konzeption der
Disziplinargesellschaft an, deren offensichtlichste Materialisierung die
Ausbreitung der Gefängnissysteme war (Foucault, 2016:935, 1976). Diese
sehr allgemeine Beschreibung erfuhr allerdings einige Wendungen und Kritiken
(vgl. z. B. Gordon, 1980; Alford, 2000; Hsu, 2003), die ebenfalls in
geographischen Studien zu Räumen des Einschlusses Widerhall fanden und
in der Geographie im  carceral turn mündeten (Moran et al., 2018:666). Im Zuge dessen
setzte man sich sowohl mit eher konzeptionellen Fragen und einem
analytischen Begriff der  carcerality auseinander (Moran et al., 2018:677), als auch mit eher
pragmatisch orientierten Fragen wie der Standortwahl bei Gefängnisbauten
oder der allgemeinen Eingebundenheit von Räumen des Einschlusses in das
nähere und weitere räumliche Umfeld (vgl. Moran et al., 2010).</p>
      <p id="d1e112">Ein zentrales Thema der  carceral geography bildet das Spannungsfeld zwischen Mobilität und
Einschluss: Während bspw. Fishwick und Wearing (2017) darauf verweisen,
dass die Räume des Einschlusses der Einhegung einer als schwer zu
regierenden Mobilität von Delinquenten dienen (Fishwick und Wearing, 2017:44), stellen Moran
et al. (2010:448) die strikte Gegenüberstellung von Mobilität und
Inhaftierung infrage und weisen darauf hin, dass erzwungene bzw.
disziplinierte Mobilität grundlegend in Straf- und Disziplinarregime
eingebunden sein kann. Die Rationalitäten und Technologien der Haft sind
also im Spannungsfeld zwischen Fixierung und kontrollierter Mobilisierung
angesiedelt (Moran et al., 2010:450), die Haft selbst ist in ein Netzwerk von
Institutionen des Strafsystems auf unterschiedlichen sozialräumlichen
Ebenen eingebunden (Moran et al., 2018:674). Es sei jedoch weiterhin darauf
hingewiesen, dass der Einschluss und die Immobilisierung von Inhaftierten
das konstitutive Element der Haft zum Zwecke der Lokalisierung, Isolierung
und ggf. Disziplinierung ausmacht, während es immer ein bestimmtes
Verhältnis zur Mobilität gibt (Peters und Turner, 2017:2). Aus diesem
Grund bezeichnen Peters und Turner (2017) den Zustand des Einschlusses auch
als „relative stasis“ (Peters und Turner, 2017:9). Dieses Verhältnis
drückt sich nicht lediglich in unterschiedlichen Phasen der
Mobilität und Immobilität aus, sondern auch in der
eingeschränkten Mobilität im Gegensatz zu anderen am Feld
beteiligten Akteur*innen: Dadurch, dass in einem Gefängnis die
Vollzugsbeamt*innen eine deutlich höhere Bewegungsfreiheit besitzen,
sind Handlungsressourcen extrem ungleich verteilt (Mincke und Lemonne,
2014:532). Es lassen sich also unterschiedliche auf Mobilität bezogene
Techniken identifizieren, in die Räume des Einschlusses eingebunden
sind: der Einschluss und die Immobilisierung der Inhaftierten und die daraus
resultierende strikte Einhegung ihrer Mobilität, die Nutzung der
Handlungsressourcen, die sich aus der unterschiedlichen Mobilität der
Handelnden ergeben, die erzwungene und einer starken Kontrolle unterworfene
Mobilisierung und die damit auf einer übergeordneten Ebene in Beziehung
stehende Vernetzung von Orten des Einschlusses.</p>
      <p id="d1e115">Im größeren Maßstab lässt sich die Einhegung mobiler
Bevölkerungsteile in nationalstaatliche Logiken im Sinne dieser
Konzeption anführen. Konkret und besonders prägnant äußert
sich dies im Beispiel der Geflüchtetenlager als materialisierte
Einhegungsversuche. Neuere Ansätze konzeptualisieren das
Geflüchtetenlager zwar, aufbauend auf ersten theoretisch konzeptionellen
Ausführungen zu Lagern (vgl. z. B. Agamben, 2002), weiterhin als Ort der
angestrebten Exklusion von Asylsuchenden (Martin et al., 2019:2), jedoch
auch als umkämpftes sozialräumliches Ensemble der Lenkung, Einhegung
und Verlangsamung der Migrationsbewegungen (Oesch, 2017:112). Aufseiten der
Regierungshandelnden soll das Lager als Mechanismus der Kontrolle und<?pagebreak page439?> der
selektiven Mobilisierung Asylsuchender dienen. Vor allem an den Grenzen soll
dort die ungeordnete Migration verlangsamt, gestoppt oder sogar abgewehrt
und in Formen der angestrebten Ordnung von Migration überführt
werden. Vor Ort agieren sowohl Lagerbetreibende und Außenstehende als
auch Geflüchtete auf Basis der materiellen Vorbedingungen des Lagers,
die die Handelnden jedoch jeweils für sich strategisch zu nutzen
versuchen und so an der Transformation des Raumes teilhaben (Pasquetti,
2015:707). Selbst wenn also das Lager als Kontrollstelle für
Migrationsbewegungen dient, sind diese Kontrollen von Brüchen und der
Aushandlung zwischen unterschiedlichen Akteur*innen gekennzeichnet (Pasquetti, 2015:707).
Andere Autor*innen hingegen heben das erhebliche Macht- und
Mobilitätsgefälle zwischen den Handelnden hervor und
konzeptualisieren das Lager als „quasi-carceral regime“, da
die Mobilität durch die zentrale Unterbringung und Registrierung mit
einhergehenden Zugangskontrollen und Versorgungsmechanismen in
entscheidender Weise eingeschränkt ist (Altin und Minca, 2017:32).</p>
      <p id="d1e119">Losgelöst von dieser Diskussion lassen sich sowohl innerhalb des Lagers
als auch in der Einbettung des Lagers in größere Zusammenhänge
Prozesse der Vernetzung zur Kontrolle der Asylsuchenden identifizieren. So
nehmen unterschiedliche – teils miteinander kooperierende, teils
konkurrierende – Akteur*innen bestimmte Funktionen innerhalb des Lagers
ein.   Inhetveen (2014) beschreibt besonders detailliert am Beispiel von
Geflüchtetenlagern im südlichen Afrika, wie unterschiedliche NGOs um
Arbeits- und Einflussbereiche konkurrieren oder der UNHCR von der
Möglichkeit Gebrauch macht, Maßnahmen und Anordnungen von NGOs im
Lager zu widerrufen (Inhetveen, 2014:128). Eigene empirische Arbeiten auf Lesvos haben
aber auch gezeigt, dass sich unterschiedliche NGOs bei der Unterbringung und der
Lebensmittelversorgung Asylsuchender untereinander koordinieren und sowohl
die Lagerverwaltung als auch der UNHCR auf Datenbanken einer NGO
zurückgreifen, um Aufenthaltsorte von Asylsuchenden abzufragen.</p>
      <p id="d1e122">Zudem sind die Akteur*innen und Institutionen wie das Gesamtensemble des
Lagers in ihre Umgebung, in Netzwerke der Migration, der Migrationskontrolle
und der Versorgung von Migrant*innen sowie in übergeordnete Politiken
eingebunden. Das bedeutet aber auch, dass die Betroffenen eben nicht
komplett isoliert und marginalisiert werden, sondern die Netzwerke und
Beziehungen in ihrem Interesse nutzen können (Inhetveen, 2014:116). Dabei stehen
nicht nur formelle Institutionen miteinander in Verbindung, sondern
zusätzlich informelle Routen und Orte, wie zum Beispiel an formelle
Lager angrenzende informelle Camps, die sich bis zu einem gewissen Grad der
Kontrolle entziehen (Martin et al., 2019:4).</p>
      <p id="d1e125">Teil dieser eingebetteten Praktiken der Migrationskontrolle sind die
Detention Centers. Diese sind laut Conlon und Hiemstra (2014) ein Mechanismus der
Migrationskontrolle, der über einen erhöhten Bedarf an nationaler
Sicherheit und der Kontrolle „gefährlicher Körper“
seine Legitimation findet (Conlon und Hiemstra, 2014:335). Mountz et al. (2012) schreiben zu
Besonderheiten der Detention, dass es sich nur partiell um ein
räumliches Ensemble zur Festsetzung der Inhaftierten handle. Vielmehr
entstehe auch hier ein Spannungsfeld aus Einschluss und Mobilisierung, teils
innerhalb und zwischen verschiedenen Einrichtungen, aber auch zum Zweck der
Deportation (Mountz et al., 2012:524). Zusätzlich stellen sie heraus, dass es sich
dabei nicht lediglich um die Immobilisierung, sondern um die selektive
Kontrolle und Regierung von Migration handle, innerhalb derer bestimmt wird,
wer sich frei bewegen darf und wer immobil bleibt bzw. kontrolliert
mobilisiert wird (Mountz et al., 2012:526). Auch Mountz und Loyd (2014) gehen in ihrem
Artikel zur „off-shore detention“ in den USA auf vernetzte
Praktiken des Einschlusses von Migrant*innen ein. Dort werden auch über
größere Distanzen unterschiedliche Orte und Institutionen funktional
miteinander in Beziehung gesetzt, sodass sie in ihrer Funktion der
Rationalität der Verwaltung von Migrierenden entsprechen (Mountz und Loyd, 2014:390).</p>
      <p id="d1e128">Bosworth (2012) plädiert im Kontext von Strafinstitutionen ganz
allgemein dafür, diese im Bezugsrahmen von Globalisierung zu begreifen
(Bosworth, 2012:125). Sie weist darauf hin, dass sich die Rolle von Räumen des
Einschlusses mit zunehmender Globalisierung und staatlichem
Regulationswunsch von Migration dahingehend ändert, dass sie
zusätzlich zu Bestrafung und Disziplinierung die Aufgabe der
Identifizierung und Kreierung von  citizens unter stark modifizierten Bedingungen  übernehmen
(Bosworth, 2012:126). Zusätzlich falle die aufhebende Wirkung von
Strafinstitutionen weg: Die Insass*innen können nicht einfach eine
gewisse Zeit absitzen und erhalten damit Zugang zur
Staatsbürger*innenschaft, vielmehr bleibt ihr Status als nicht
zugehörig von der Haft unberührt (Bosworth, 2012:130).</p>
      <p id="d1e131">Die vorangegangenen Ausführungen haben dargelegt, dass Räume des
Einschlusses stets ein bestimmtes Verhältnis zur Mobilität einnehmen
und dass sie zum Beispiel in Form von  Detention Centers eine entscheidende Rolle bei der
Einhegung von Migration spielen. Dafür werden die  Detention Centers in ein weiteres Netz
von Praktiken und Institutionen eingebunden, die sich zu größeren
Zusammenhängen der Migrationskontrolle entwickeln und dadurch ihre volle
Wirkung entfalten.</p>
      <p id="d1e134">Zur klareren Analyse und zur Kontextualisierung dieser Praktiken in
größere Zusammenhänge möchte ich das Konzept der
Gouvernementalität anbieten, mit dem Foucault Technologien der Regierung
analysiert und seine Werkzeuge der Machtanalyse verfeinert hat.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S3">
  <label>3</label><?xmltex \opttitle{Gouvernementalit\"{a}t und Raum}?><title>Gouvernementalität und Raum</title>
      <p id="d1e146">Zwischen 1977 und 1979 brachte Foucault in seinen Vorlesungen erstmals den
Begriff der Gouvernementalität ins Spiel. In diesem Kontext analysiert
er die Vorgänge der<?pagebreak page440?> Regierung des Staates seit dem Liberalismus. Dabei
beschreibt er die Regierung als das In-Gang-Setzen und die Orchestrierung
unterschiedlicher Mechanismen, um bestimmte Formen der Verhaltensführung
auf Dauer zu stellen und so Gesamtdynamiken der Bevölkerung beeinflussen
zu können (Foucault, 2017:146). Allerdings geht er dazu über, den
Begriff der Gouvernementalität und seine Analyse weiter zu fassen bzw.
auf mehrere Ebenen zu verlagern. So bildet die Analyse der
Rationalitäten des Staates nur  eine Analyseebene; die vorausgehend
untersuchten Institutionen wie das Gefängnis oder die Produktion des
Wahnsinns sind weitere Bausteine einer umfassenden Analyse der
Gouvernementalität (Foucault, 2015:261).</p>
      <p id="d1e149">Als konstitutiven Modus der Regierung seit dem Liberalismus sieht Foucault
das Sicherheitsdispositiv, das den Disziplinarmechanismus als vorherrschende
Regierungstechnologie ablöst (Foucault, 2015:73). Während Disziplin
„komplementär zur Realität“ (Foucault, 2015:76) eingrenzt und
direkt auf das Individuum einwirken will, weiten sich Sicherheitsdispositive
aus, sie geben die Leitlinien für die Entwicklung einer bestimmten
gesellschaftlichen Tendenz vor und wirken nicht ausschweifend
disziplinarisch auf das Subjekt ein – sie lassen, ausgehend von der
gegebenen Realität,  gewähren (Foucault, 2015:73). Es geht also bei der Regierung im
Zeichen des Sicherheitsdispositivs darum, Bedingungen zu durchdringen und so
in Beziehung bzw. in Kraft zu setzen und die Zirkulation zwischen ihnen
sicherzustellen. Dabei soll nicht unterbunden, sondern im Gegenteil
allgemein ermöglicht werden, jedoch sollen gleichzeitig Risiken der
nicht erwünschten gesellschaftlichen Tendenzen minimiert werden
(Foucault, 2015:100). Die Zirkulation beschreibt also – zum Zweck der
größtmöglichen Produktivität – einen möglichst
ungehinderten Fluss von Personen, Gütern und Kapital, der zwischen
unterschiedlichen Einheiten sichergestellt, aber vor allem im Sinne der
Regierung gerahmt wird (Forman, 2018:232). Die Zirkulation unterliegt
allerdings dem Bestreben und damit teils koordinierter, teils
konkurrierender Praktiken verschiedener Akteur*innen, sie möglichst in
ihrem Sinne auszugestalten (vgl. Foucault, 2017:146).</p>
      <p id="d1e152">Seit Foucault erste  Raumprobleme der Regierung identifizierte (Huxley, 2008:1636), haben
sich einige Theoretiker*innen an der geographischen Konkretisierung seiner
Theorie versucht bzw. sich darum bemüht, Foucaults implizite
Konzeptionen von Raum aus seinen Ausführungen herauszuschälen. Philo (1992) leitete aus einzelnen Aufsätzen und der Geschichtsauffassung
Foucaults ein Raumkonzept ab, demzufolge sich der Raum aus
gleichberechtigten Lagebeziehungen und der Streuung von Beziehungen
konstituiert, statt auf übergeordneten und allumfassenden
Ordnungssystemen zu basieren. Foucault selbst konstatiert in einem
Interview, dass er vornehmlich räumliche Begriffe nutzt, die das Feld
der Macht und der Machtbeziehungen abstecken und einordnen (Foucault zit. n.
Gordon, 1980:70). Die sich mit sozialräumlichen Beziehungen
ko-konstituierenden Machtverhältnisse sind im Kontext des vorliegenden
Artikels von besonderem Belang, um die konkreten und übergeordneten
Systeme der Rahmung von Zirkulation zu analysieren. Füller und Michel (2012) machen diesbezüglich mit ihrer Beschreibung des „Raum[s] als Machttechnik“ deutlich, dass der Raum nicht als Hintergrund von
Handlungen konzeptualisiert werden kann, sondern als fundamentaler Teil von
sozialen Handlungen und Strategien sowie gesellschaftlichen Strukturierungen
anzuerkennen ist (Füller und Michel, 2012:12). Dem folgend erleichtern und erschweren
Materialitäten bestimmte aufeinander bezogene Handlungen durch
räumliches In-Beziehung-Setzen (Füller und Michel, 2012:12).</p>
      <p id="d1e156">So werden Systeme der Zirkulation von Gütern, Kapital und Personen bzw.
deren Mobilität über räumlich-materielle Techniken und
Strukturen sichergestellt. Über die Veränderung der Komponenten der
Zirkulation lassen sich Begebenheiten und Handlungen wahrscheinlicher oder
unwahrscheinlicher machen (Marquardt und Schreiber, 2012:41). Dabei stehen
Systeme der Zirkulation auf übergeordneter Ebene – wie beispielsweise
das europäische Migrationsregime – in einem wechselseitigen
Verhältnis mit spezifisch lokalen Techniken der Relationierung von
Personen und Materialitäten, die wiederum ihrerseits miteinander in
Beziehung gesetzt werden, woraus sich ein umfassenderes System bildet
(Salter, 2013:9). Einem topologischen Verständnis von Macht entsprechend werden die
Techniken der Regierung von Zirkulationssystemen nicht lediglich von der
übergeordneten Ebene ins Lokale überführt. Vielmehr werden schon
bestehende Techniken und lokale Gemengelagen so in Beziehung gesetzt und
angeeignet, dass sich die Systeme der Zirkulation bestenfalls in die
gewünschte Richtung entwickeln. So kommt es, dass die  Detention Centers als Räume des
Einschlusses flexibel in diese Systeme eingebunden werden können. Dabei
sind allerdings – bedingt durch die eigene Materialität der Ensembles
und deren Komplexität – bereits potenzielle Brüche in diese
Techniken eingeschrieben und bieten die Möglichkeit zu Widerstand und
möglicherweise sogar zur Transformation der übergeordneten Systeme
(Collier, 2009:90).</p>
      <?pagebreak page441?><p id="d1e159">Eine dieser Techniken besteht zum Beispiel in der Kontrolle von Abläufen
und Bevölkerungsteilen und damit in der Produktion konkreten Wissens
über bestimmte Abläufe. Diese Kontrolle wird vor allem über die
Lokalisierung – ein inhärent räumlicher Begriff – sowie die
räumliche Arrangierung zur besseren Lokalisierung gewährleistet
(Huxley, 2008:1646). Ein weiteres, sehr anschaulisches Beispiel sind
physische Barrieren, die in die Relationierung zwischen Personen einbezogen
werden, um auf lokaler Ebene bestimmte Handlungen durchzusetzen (vgl.
Breuckmann, 2021). Es macht demnach also bei der geschärften Analyse
übergeordneter Systeme der Zirkulation und der Regierung von
Mobilität Sinn, nach konkret kleinräumigen Praktiken Ausschau zu
halten, die sich, miteinander in Beziehung gesetzt, zu ebendiesen Systemen
zusammensetzen. So bieten die vorgestellten Konzeptionen zwei aus meiner
Sicht gewinnbringende Perspektiven an: Zum einen bietet die Foucault'sche
Konzeption der Zirkulation die Möglichkeit, eine systemische Perspektive
der Vernetzung und der Einhegung von Mobilität einzunehmen und mit
konkreten Techniken in Beziehung zu setzen. Zum anderen eröffnen die
Topologien der Macht einen Blick auf konkrete Techniken, die ihre eigene
Materialität besitzen und jeweils Beziehungen und Netzwerke
herausbilden, aber auch miteinander in Beziehung stehen und so bestimmte
Effekte innerhalb eines übergeordneten Systems der Zirkulation erzeugen.</p>
      <p id="d1e162">Während im vorliegenden Artikel, aufbauend auf dem Forschungsstand zu
Geflüchtetenlagern, angenommen wird, dass das Lager als Mechanismus der
selektiven Zirkulation in das Migrationsregime eingebunden ist, konzentriere
ich mich empirisch auf den zweiten Punkt – die Topologien der Macht und die
wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Techniken. Deshalb spezifiziere
ich die anfangs aufgeworfene Frage in Bezug auf meine Empirie wie folgt:
Wie wird das Detention Center in Moria in den Ordnungsmechanismus Geflüchtetenlager eingebunden und mit anderen lokalen Techniken sowohl innerhalb als auch außerhalb des Lagers in Beziehung gesetzt, um eine selektive Zirkulation von Asylsuchenden durchzusetzen?</p>
      <p id="d1e165">Das Ziel der empirischen Analyse ist es also, mehr über die Vorgänge
der Zusammensetzung konkreter Techniken zu erfahren, die einen
Ordnungsmechanismus auf lokaler Ebene bilden.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S4">
  <label>4</label><title>Ergebnisse</title>
      <p id="d1e176">Der aufgeworfenen Frage widme ich mich auf Grundlage meiner empirischen
Forschung auf der ägäischen Insel Lesvos zu einem der ehemals
größten europäischen Geflüchtetenlager, dem Reception and Identification Center Lesvos, besser
bekannt als Moria. Nach dem schweren Brand im Lager wurde dieses geschlossen und
zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels durch ein Übergangslager in
der Nähe des alten Camps ersetzt (mare liberum, 2020). Während vier
Feldforschungsphasen zwischen September 2018 und April 2020 hatte ich die
Möglichkeit, einen tieferen Einblick in die Funktionsweisen des Camps zu
bekommen, und zwar hauptsächlich durch teilnehmende Beobachtungen im und
um das RIC sowie teilnarrative Interviews mit Geflüchteten,
NGO-Mitarbeiter*innen, Anwält*innen und Angehörigen weiterer
Institutionen wie der Polizei und des Camp-Managements. Im September 2019
fanden in diesem Kontext Interviews mit vier ehemals Inhaftierten statt. Die
folgenden Ausführungen basieren hauptsächlich auf diesen Interviews,
auf Gesprächen mit drei Anwält*innen sowie Dokumenten zum Thema
Detention. Auch wenn vor allem aufgrund des erschwerten Zugangs zu Personen
– durch eingeschränkte Erreichbarkeit, vor allem aber durch schwer
herzustellende Vertrauensverhältnisse – die Anzahl der interviewten
ehemals Inhaftierten nicht groß ist, lassen sich aus den Erzählungen
und in Verbindung mit Expert*innenwissen und Dokumenten einige Punkte zur
adäquaten Analyse der Haft auf Lesvos ausmachen.</p>
<sec id="Ch1.S4.SS1">
  <label>4.1</label><title>Tendenzen und Entwicklungslinien der Detention in Griechenland</title>
      <p id="d1e186">Die Inhaftierungsprozeduren von Migrant*innen und Asylsuchenden in
Griechenland haben in den letzten Jahren viele Wendungen erfahren und
unterliegen vor allem nationalen Politikwechseln, die sich in die
Gemengelage europäischer Asylpolitik und damit in Verbindung stehender
Migrationsdynamiken einfügen. So hat sich vor allem zu Beginn der 2010er
Jahre eine Politik herauskristallisiert, die zum einen den
Grenzübertritt nach Griechenland illegalisierte, zum anderen jedoch auf
eine Politik der Abschreckung setzte, die zu einer Steigerung der
Inhaftierung von Migrant*innen führte. Die Haftbedingungen und
-praktiken konsolidierten sich dabei aus dem Spannungsfeld zwischen
fingierter Aufnahmebereitschaft bzw. einem Schutzanspruch gegenüber
Geflüchteten und einem Sicherheitsdiskurs, der eine gezielte
Verschlechterung der Haftbedingungen zur angeblichen Vermeidung von Anreizen
für den illegalisierten Grenzübertritt hervorbrachte (Fili,
2018:164f.). Dies ging mit nationalen politischen Bemühungen einher,
möglichst alle illegalisiert eingereisten Migrant*innen zu internieren
und zu deportieren. Während dies vor allem massenhafte Inhaftierungen
auslöste, waren die meisten Deportationen aufgrund fehlender
zwischenstaatlicher Abkommen und institutioneller Ressourcen Griechenlands
nicht zu gewährleisten. Unter anderem wegen der Finanzkrise wurde das
Vorhaben aufgegeben; die damals neue   Regierung um die linke Partei Syriza verschrieb
sich einem Ende der Inhaftierungs- und Abschiebepraktiken (Fili, 2018:166f.). Die
Inhaftierung von Migrant*innen nahm ab 2016, unter derselben Regierung, nach
Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und der Türkei in
Griechenland allerdings wieder sukzessive zu, vor allem in Form der
Verwaltungshaft (Hänsel, 2019:85f.). Dies lässt sich vor allem als
Folge einer neuen Situation nach besagtem Abkommen verstehen: Griechenland
und vor allem die Ägäischen Inseln wurden von Transitorten zu Orten
der Registrierung und Unterbringung von Geflüchteten, was ein
verändertes Verwaltungshandeln notwendig erscheinen ließ (Fili,
2018:180).</p>
      <p id="d1e189">Während 2016 noch ein Großteil der Angekommenen für jeweils 25
bis 28 Tage inhaftiert worden war (Hänsel, 2019:89), verschob sich die
Praxis der Inhaftierung von gerade angekommenen und registrierten
Asylsuchenden egal welcher Herkunft auf allein reisende Männer, die
meist aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 25 Prozent kamen.
Dieses Prozedere wurde mit dem Verfahren des  Low Profile Detention Scheme (Saranti, 2019:8)
institutionalisiert. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gesetz
„Detention of Applicants“, das unterschiedliche Umstände
festschreibt, unter denen Migrant*innen in Haft genommen werden können.
Grund dafür ist vor allem die vermutete Gefahr,<?pagebreak page442?> die betreffende Person
könnte sich dem Asylverfahren entziehen oder es unnötig in die
Länge ziehen. Eine Inhaftierung einzig aufgrund eines illegalisierten
Grenzübertritts ist hingegen nicht erlaubt (Saranti, 2019:6). Es wird eine
Haftdauer von 45 Tagen geplant, bei Revision verlängerbar auf insgesamt
90 Tage (Saranti, 2019). Personen, die einen legitimen Asylgrund vorweisen oder als
vulnerabel angesehen werden, sind explizit von der Inhaftierung ausgenommen.
Die Feststellung dieser beiden Status ist jedoch lediglich im Zuge der bei
der Registrierung vorgesehenen medizinischen Examinierung und des
Asylinterviews während der Haft möglich (Saranti, 2019:11).</p>
      <p id="d1e192">Obwohl das Prozedere der Inhaftierung bestimmter Zielgruppen also einen
Namen bekommen hat und auf ein rechtlich extrem instabiles Fundament
gestellt wurde, lässt sich konstatieren, dass bis zur Schließung der
Detention infolge des Brandes Unklarheit darüber bestand, wer unter
welchen Bedingungen inhaftiert wurde (Fili, 2018:171). Während mir
einzelne Inhaftierte berichteten, dass sie das normale Prozedere durchlaufen
hätten, wurden ihre Landsmänner ohne stichhaltige Begründung
inhaftiert. Der Bericht zur Inhaftierungspraxis auf Lesvos von Saranti (2019) kritisiert explizit, dass den Asylsuchenden keine individuellen
Begründungen gegeben wurden (Saranti, 2019:12).</p>
      <p id="d1e195">Zusätzlich zu den Verwaltungsinhaftierungen, die einen Großteil der
Inhaftierungen darstellten, lassen sich Abschiebeinhaftierungen von
Personen, deren Anträge nach einem zweiten Asylverfahren abgelehnt
wurden, anführen (Hänsel, 2019:91). Es kam vor, dass Inhaftierte
keinen Zugang mehr zu Anwält*innen bekamen, um einen finalen Einspruch
gegen die Entscheidung einzulegen, der ihnen jedoch regulär zusteht
(Interview mit Anwalt 3). Als dritter Inhaftierungsgrund galt das
„ordnungsverletzende Verhalten“ von Personen, die ohne
gerichtliches Verfahren, jedoch durch Anweisung der Polizei auf dem Festland
inhaftiert wurden (Hänsel, 2019:92). Im Folgenden wird es vor allem um
das Prozedere und die Spezifika der Verwaltungshaft gehen. Zur besseren
Einordnung erfolgt zunächst eine kurze Chronologie der Haft von der
Inhaftierung bis zur Freilassung, bevor ich auf einzelne Techniken der
Regierung der Inhaftierten eingehe und diese zum Lager und konkret zum
Asylverfahren in Beziehung setze.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S4.SS2">
  <label>4.2</label><title>Chronologie der Haft in Moria</title>
      <p id="d1e206">In der Regel wurden alle ankommenden Asylsuchenden zur Registrierung in die
Reception and Identification Area, kurz  New Arrival bzw.  RIC Area, gebracht (s. hellblauer Bereich in Abbildung 1). Dort wurden
Kurzinterviews zu Fluchtroute und Fluchtgründen durch Mitarbeitende von
Frontex und lokalen Polizeibehörden geführt. Abhängig von der
Zahl der Ankommenden, der allgemeinen Auslastung der beteiligten
Institutionen sowie anderer, weniger vorhersehbarer
Einfussfaktoren<fn id="Ch1.Footn2"><p id="d1e209">Beispielsweise unterbrach  Kelpno, die mit der
medizinischen und psychologischen Untersuchung betraute staatliche Stelle,
infolge eines Konflikts mit Asylsuchenden ihre Arbeit für mehrere
Wochen.</p></fn> fanden die medizinischen und psychologischen Untersuchungen sowie
die Unterbringung entweder unmittelbar nach der Registrierung, nach einigen
Tagen oder teilweise auch gar nicht statt. Die schlechte Vorhersehbarkeit
und fehlende Regelhaftigkeit der Abläufe war auch der Grund, warum sich
die Inhaftierungsabläufe bei den Interviewten teilweise unterschieden.
So sind zum Beispiel einzelne Interviewte komplett ohne Registrierung
inhaftiert worden, während andere zuvor sogar medizinisch untersucht
wurden. Zudem war das Aufnahmeprozedere selbst durch Intransparenz und
Inkonsistenz geprägt. Während sich manche Inhaftierte entkleiden
mussten und durchsucht wurden, mussten andere dies nicht tun. Von diesem
Zeitpunkt an decken sich jedoch die Berichte über die Haft zu großen
Teilen. Diese war gekennzeichnet durch unzureichende Versorgung, wenig Platz
und kurze Freigänge. Die meisten Inhaftierten führten schon
während der Haft ihr erstes Asylinterview durch, sodass sie bereits kurz
nach ihrer Entlassung aufgrund der fehlenden Vorbereitung ihre erste
Ablehnung erhielten. Im Anschluss an die Haft mussten sie sich eine eigene
Unterkunft meist innerhalb des Lagers organisieren, während Registrierte
regulär von staatlichen Stellen und NGOs untergebracht wurden.</p>

      <?xmltex \floatpos{t}?><fig id="Ch1.F1" specific-use="star"><?xmltex \currentcnt{1}?><?xmltex \def\figurename{Abb.}?><label>Abb. 1</label><caption><p id="d1e215">Übersicht Reception and Identification Center Lesvos (eigene
Abbildung).</p></caption>
          <?xmltex \igopts{width=341.433071pt}?><graphic xlink:href="https://gh.copernicus.org/articles/76/437/2021/gh-76-437-2021-f01.png"/>

        </fig>

</sec>
<sec id="Ch1.S4.SS3">
  <label>4.3</label><title>Lokalisierung, Immobilisierung, Parzellierung</title>
      <?pagebreak page443?><p id="d1e232">Der offensichtliche und grundlegendste Mechanismus der Inhaftierung lag in
der umfassenden Lokalisierung und Immobilisierung der Inhaftierten. Dabei
war auch die innere Organisation der Haft durch Parzellierung und teilweise
Trennung der Inhaftierten gekennzeichnet. Laut Hänsel (2019) gab es zwei
unterschiedliche Sektoren innerhalb der Hafteinrichtung, in denen in den
jeweiligen Zellen allein reisende Männer gleicher Nationalität
untergebracht wurden (Saranti, 2019:86). Die Hafteinrichtung fasste insgesamt 150
Personen. Mehrere Interviewte berichteten, dass in einer Zelle 14 Personen
untergebracht waren, andere Berichte gehen von neun bis zwölf Personen
auf 47 m<inline-formula><mml:math id="M1" display="inline"><mml:msup><mml:mi/><mml:mn mathvariant="normal">2</mml:mn></mml:msup></mml:math></inline-formula> aus (Saranti, 2019:15). Insgesamt leistete der schiere
Einschluss den Großteil der Bewegungskontrolle. Zudem wurden die
Inhaftierten dreimal täglich gezählt, während sie sonst
größtenteils sich selbst überlassen wurden. Ato erzählte im
Interview, dass die Zellen videoüberwacht worden seien, er jedoch keine
diesbezüglichen Auswirkungen im Sinne disziplinarischer Techniken
wahrgenommen habe. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, Inhaftierte
in Isolationshaft unterzubringen. Anfang Januar 2020 wurden Berichte
öffentlich, nach denen sich ein Inhaftierter in seiner Zelle
suizidierte, nachdem er mehrere Wochen in Isolationshaft gehalten worden
sei, obwohl er stets über starke psychische Beschwerden geklagt hatte
(Deportation Monitoring Aegean, 2020:o. S.).</p>
      <p id="d1e244">Trotz der starken Einschränkungen bestand ein – wenn auch starker
Regulierung unterworfener – Moment, in dem die Inhaftierten
eigenständig mit dem Außen der Haftanstalt in Beziehung treten
konnten: Zweimal täglich gab es anderthalb Stunden Hofgang. Die Zeit des
Hofgangs variierte jedoch, sodass der Kontakt zu Mithäftlingen aus
anderen Zellen im Außenbereich möglichst vermieden und
Informationsfluss unterbunden wurde (Interview mit Amissah). Zusätzlich
bestand während dieser Zeit die Möglichkeit, zu Außenstehenden
durch die Absperrungen hindurch Kontakt aufzunehmen.</p>
      <p id="d1e247">Die Immobilisierung wirkte sich zudem auf die Zeit nach der Haft aus:
Während Einzelne dem Anschein nach schon vor der Haft traumatisiert
waren, berichteten andere von Angstzuständen und Flashbacks, wenn sie in
die Nähe der Hafteinrichtung kamen, die unmittelbar neben der
Essensausgabe des Lagers lag. Die ehemals Inhaftierten klagten über
Probleme, ihren Alltag unter den ohnehin schon schwierigen Umständen zu
bestreiten, und erzählten von anderen ehemaligen Insassen, die starke
posttraumatische Stresssymptome aufwiesen (Interview mit Ato).</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S4.SS4">
  <label>4.4</label><?xmltex \opttitle{Zirkulation von Informationen und G\"{u}tern}?><title>Zirkulation von Informationen und Gütern</title>
      <p id="d1e260">Die eingeschränkte Zirkulation von Informationen und Gütern
bestimmte den Haftalltag der Interviewten. Alle mussten sich ohne
Vorinformation in ihrer ursprünglichen Gruppe sammeln und wurden vom
New-Arrival-Areal mit einem Gefängnisbus in die naheliegende Haftanstalt
überstellt. Während nur einzelne Personen einer Leibesvisitation
unterzogen wurden, mussten alle Inhaftierten ihre persönlichen
Gegenstände aushändigen, die dann inventarisiert wurden. Nach ihrer
Durchsuchung wurden die neu Inhaftierten aufgefordert, ein auf Griechisch
verfasstes Dokument zu unterzeichnen. Das Dokument wurde jedoch weder
übersetzt noch wurde ihnen erklärt, was es beinhaltet (Interview mit
Ato). Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie mit ihrer Unterschrift die
Zustimmung zu ihrer eigenen Inhaftierung für einen Zeitraum von 90 Tagen
gegeben hätten (Interview mit Yoofi). Demgegenüber hätten sie
laut Saranti (2019) lediglich einer Inhaftierung von drei Tagen – zur
Durchführung des Verwaltungsakts – zugestimmt. Auf die Frage, was
passiert wäre, wenn sie das Dokument nicht unterzeichnet hätten,
sagte Ato aus, dass sich ihnen diese Frage gar nicht gestellt habe. Kwesi
sagte andererseits aus, dass die 90 Tage erst nach der Unterschrift
gezählt worden seien. Zudem wurde von Aussagen anderer Gefangener
berichtet, wonach Beamt*innen die Papiere nach ihrer Weigerung selbst
unterschrieben hätten. Meist hätten die Inhaftierten erst von
Mithäftlingen die Dauer und Umstände der Haft erfahren (Interview
mit Amissah). Diese Tatsache kann als sehr prägnantes Beispiel dafür
dienen, wie essenziell Informationen für Asylsuchende sind, um ihre
Rechte einfordern, ihre Lage verbessern bzw. informiert handeln zu
können.</p>
      <p id="d1e263">Zudem sei der Zugang zu Versorgungs- oder Alltagsgütern erheblich
eingeschränkt und von Willkür gekennzeichnet gewesen. So wurde bspw.
berichtet, dass einzelne Zellen nur<?pagebreak page444?> zwei Flaschen Wasser pro Tag für
alle Insassen bekommen hätten. Bei einem anderen Beamten habe man
für jedes Glas Wasser fragen müssen, während ein weiterer
unbegrenzten Zugang zu Trinkwasser gewährt habe. Auch der Zugang zu
Hygieneartikeln sei stark eingeschränkt gewesen, teils habe alles
nachgefragt werden müssen. Es habe zwar regelmäßig Essen
gegeben, jedoch sei die Ausgabe teils verzögert oder das Essen zu lange
in der Sonne stehengelassen worden (Interview mit Ato). Selbst der Zugang zu
persönlichen Medikamenten sei reguliert gewesen und hätte stets
erfragt werden müssen, was Amissah als eine starke Einschränkung
seines Autonomieempfindens wertete. Des Weiteren hatten die Inhaftierten
keinen Anspruch auf die finanzielle Versorgungsleistung von zum Zeitpunkt
der Interviews 90 Euro, sodass, selbst bei geringem Kontakt nach außen,
beispielsweise keine SIM-Karten gekauft werden konnten.</p>
      <p id="d1e266">Die Regulierung des Zugangs zu einem bestimmten persönlichen Gegenstand
hatte für die Befragten eine enorme Bedeutung, da sie weitreichende
Folgen für das Leben in Haft wie für das Asylverfahren und den
Kontakt nach außen hatte: Nur jeweils von Samstagmorgen bis Sonntagabend
erhielten die Inhaftierten ihr Mobiltelefon. Die Beschränkung wirkte
sich zum einen auf das Zeiterleben der Inhaftierten aus, deren Wochenende
nach eigener Aussage durch den Kontakt zur Außenwelt deutlich
erträglicher wurde (Interview mit Kwesi). Zum anderen fungierte das
Mobiltelefon als Mittel, um Netzwerke aufrechtzuerhalten oder Beratungen zu
organisieren, was erhebliche Auswirkungen auf die Chancen eines
erfolgreichen Asylverfahrens hatte (s. nächster Abschnitt).</p>
      <p id="d1e270">Die Zeit nach der Haft war für die meisten Inhaftierten eine Phase der
Orientierungslosigkeit und des verminderten Wissens über örtliche
(Unterstützungs-)Strukturen. So mussten einzelne Interviewte in der
ersten Zeit nach der Haft auf der Straße in Moria schlafen, da sie weder
von der mit der Unterbringung betrauten NGO noch über soziale Netzwerke
untergebracht wurden. Die Interviewten wussten teilweise nicht, bei welchen
Problemen sie sich an welche Organisation oder Institution zu wenden hatten,
wo sich die Asylbehörden innerhalb des Lagers befanden oder welche
Unterstützungsstrukturen außerhalb des Lagers existierten, sodass
sich die Einschränkung der Handlungsmacht der Interviewten über die
Haft hinaus eingeschrieben hat.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S4.SS5">
  <label>4.5</label><?xmltex \opttitle{Zug\"{a}nge zu Institutionen und Unterst\"{u}tzungsleistungen}?><title>Zugänge zu Institutionen und Unterstützungsleistungen</title>
      <p id="d1e282">Doch bereits während des konkreten Einschlusses hatten die Inhaftierten
keinen Zugang zu essenziellen Institutionen und Unterstützungsleistungen
– Gründe dafür waren die stark eingeschränkte
Bewegungsfreiheit, die Abschottung nach außen und damit der fehlende
Zugang zu Unterstützer*innen. Wie in der Chronologie kurz angerissen,
begann dies bereits damit, dass teilweise keine medizinische und
psychologische Voruntersuchung stattfand. Vorgesehen war, dass die
Registrierung inklusive der Untersuchungen und der Ankündigung des
Asylbegehrens noch vor der Haft durchgeführt wird, um festzustellen, ob
die Personen von der Haft ausgenommen werden können. Dies hätte
entweder aufgrund nachvollziehbarer Asylgründe der Fall sein können,
vor allem aber aufgrund ihres Vulnerabilitätsstatus'<fn id="Ch1.Footn3"><p id="d1e285">„As vulnerable groups shall be considered for the purposes of
this law: a) Unaccompanied minors, b) Persons who have a disability or
suffering from an incurable or serious illness, c) The elderly, d) Women in
pregnancy or having recently given birth, e) Single parents with minor
children, f) Victims of torture, rape or other serious forms of
psychological, physical or sexual violence or exploitation, persons with a
post-traumatic disorder, in particularly survivors and relatives of victims
of ship-wrecks, g)  Victims of trafficking in human beings.“ (Asylgesetz
4375, Absatz 14, § 8)</p></fn>, der eine Überführung in das
reguläre Verfahren ein- und damit eine Rücküberweisung in die
Türkei ausschloss (Interview mit Anwältin 1).</p>
      <p id="d1e289">Mehrere Autor*innen identifizieren fehlende Untersuchungen und
Feststellungen der Vulnerabilität ebenfalls als substanzielles Problem
der Wahrung der Rechte von potenziell Inhaftierten. So gibt Hänsel (2019) an, dass die Feststellung der Vulnerabilität aufgrund von
Verfahrens- oder strukturellen Mängeln weder vor noch nach der Haft
durchgeführt wurde und damit eine andauernde Inhaftierung nach sich zog
(Hänsel, 2019:90), zumal andere Möglichkeiten der Feststellung außerhalb der
Erstregistrierung und des Asylinterviews während der Inhaftierung nicht
vorgesehen waren (Saranti, 2019:11). Dazu kam eine ebenfalls unzureichende
medizinische und psychologische Versorgung, die unter anderem aus dem
Einschluss der Inhaftierten resultierte. Es lässt sich zwar
konstatieren, dass die unzureichende Gesundheitsversorgung auf Lesvos
generell einen Einflussfaktor darstellte und mit dazu führte, dass
Geflüchteten keine angemessene Behandlung zuteil wurde (und immer noch
wird). Allerdings war die ärztliche Versorgung der Inhaftierten auch von
der Willkür der Beamt*innen abhängig. Einige Personen wurden etwa in das
nahegelegene Krankenhaus gebracht, um behandelt zu werden, während
andere im gesamten dreimonatigen Haftzeitraum überhaupt keine Behandlung
erhielten. Kwesi vermutete, dass die Polizei eine Haftentlassung durch
Krankheit habe vermeiden wollen. Die psychologische Versorgung wurde als
ähnlich desaströs beschrieben. Es sei zwar regelmäßig
psychologisches bzw. sozialarbeiterisches Personal in die Hafteinrichtung
gekommen, jedoch beschrieben die ehemaligen Inhaftierten dieses als für
ihre Situation wenig hilfreich. Alle Befragten klagten zudem darüber,
sich von den Beamt*innen nicht ernst genommen gefühlt zu haben, selbst wenn
sie schon vor der Haft gesundheitliche Probleme angegeben hatten. Teilweise
seien ihre Beschwerden ins Lächerliche gezogen worden (Interview mit
Amissah).</p>
      <?pagebreak page445?><p id="d1e292">Eine weitere, sich sowohl auf die Haftzeit selbst als auch auf das
Asylverfahren auswirkende Beschränkung lag im fehlenden Zugang zu
Anwält*innen. So war es den Inhaftierten kaum möglich, ohne
Unterstützungsnetzwerke von außen anwaltliche Hilfe zu organisieren
und sich etwa adäquat auf das Asylinterview vorzubereiten, das meist
während der Haft stattfand (s. Abschnitt zu Mobilisierung). Zwar
hätte eine Möglichkeit darin bestanden, selbstständig über
das Mobiltelefon nach Anwält*innen zu suchen, jedoch durften die
Inhaftierten ihr Mobiltelefon nur am Wochenende nutzen und waren unter der
Woche nicht erreichbar. Einzelne Personen hatten nach Aussage von Ato bspw.
nicht die Möglichkeit, ihren Anwalt bzw. ihre Anwältin zu sprechen,
während sie kurzfristig einen Interviewtermin oder Ähnliches
bekommen hätten. Auch konnten auf dem Handy befindliche Beweise für
den Asylgrund während des Interviews nicht erbracht werden (Interview
mit Yoofi). So wird deutlich, dass sich die unterschiedlichen Techniken der
Regierung wie im vorliegenden Fall ergänzten und miteinander
verschränkten, sodass die unterbundene Zirkulation von Informationen und
Gütern auch zu einer Einschränkung des Zugangs zu
Unterstützungsleistungen führte, die diesen Mangel
möglicherweise hätten ausgleichen können.</p>
      <p id="d1e296">Trotz alledem bestanden vereinzelt Möglichkeiten, Kontakte nach
außen und zu Unterstützungsnetzwerken aufzubauen, die im Anschluss
Anwält*innen oder bspw. SIM-Karten organisierten. Diese gingen jedoch
meist auf schon bestehende Netzwerke zurück, etwa wenn
Unterstützer*innen vorher von der Inhaftierung erfuhren oder gemeinsam
mit den Inhaftierten auf der Insel angekommen waren.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S4.SS6">
  <label>4.6</label><title>Mobilisierung und Beschleunigung der Zirkulation</title>
      <p id="d1e307">Zudem stützte sich die Regierung der Asylsuchenden nicht lediglich auf
die Immobilisierung und die Unterbindung von Zugängen, sondern auch auf
die bewusste und kontrollierte Mobilisierung sowie eine vor allem in Bezug
auf das Asylverfahren beschleunigte Zirkulation, die sich mit anderen
Techniken verschränkte.</p>
      <p id="d1e310">So wurden Asylsuchende von Vollzugsbeamt*innen mobilisiert – meist zur
Durchführung eines Asylinterviews bzw. zu Krankenhausbesuchen. Dabei
wurden die Inhaftierten außerhalb der Haft stets in Handschellen
transportiert, selbst bei Krankenhausbesuchen und Behandlungen. Die Beamt*innen
hätten auf Beschwerden der Inhaftierten hin geäußert, so seien
die Gesetze, sie müssten in Handschellen transportiert werden (Interview
mit Amissah).</p>
      <p id="d1e313">Während ein Großteil der Asylsuchenden im  RIC Lesvos bis zu zwei Jahre auf das
erste Asylinterview warten musste, gaben sich die Behörden bei
Inhaftierten große Mühe, das Interview während der Haftzeit
durchzuführen. Damit gingen einige Besonderheiten einher, hinter denen
sich System vermuten lässt. So sorgte der beschränkte Zugang zu
Anwält*innen während der Haft dafür, dass sich die Inhaftierten
unzureichend auf das Interview (das ihnen den Asylstatus verschaffen sollte)
vorbereitet fühlten. Neben den allgemeinen Haftbedingungen löste
dies erhöhten Stress aus. So wurde in den Interviews gesagt, dass
Inhaftierte nicht wussten, welche die richtige Formulierung zur Beantwortung
der jeweiligen Fragen gewesen sei und was ihnen zu einem gesicherten
Schutzstatus verholfen hätte (Interview mit Ato). Zusätzlich sorgte
die weitestgehende Beschränkung von Kontakten dafür, dass die
Inhaftierten keine Möglichkeiten hatten, Beweise für das Interview
zu sammeln und vorzubereiten (Interview mit Amissah). Neben anwaltlichen
Versuchen, das Interview auf nach der Haft zu verschieben, führte
lediglich das Auftreten bzw. das Anhalten einer Krankheit zur Verschiebung
des Interviewtermins, im besten Fall bis über die Haftzeit hinaus
(Interview mit Ato). Die Möglichkeiten, den Rahmen für das Interview
annehmbarer zu gestalten, waren für die Inhaftierten folglich stark
eingeschränkt. Dies hatte in mehreren dokumentierten Fällen zur
Folge, dass die ehemals Inhaftierten kurz nach Haftentlassung eine
erstinstanzliche Ablehnung ihres Asylantrags erhielten. Im Anschluss daran
blieb ihnen der Einspruch und ein zweites Verfahren oder die Deportation.
Die Beschleunigung des Verfahrens, gepaart mit unzureichendem Zugang zu
Informationen und Unterstützung, führte dementsprechend zu einer
beschleunigten Zirkulation im übergeordneten Sinne, die Personen mit
niedriger Anerkennungsquote schnellstmöglich aus dem Asylsystem
herausbefördern sollte.</p>
</sec>
<sec id="Ch1.S4.SS7">
  <label>4.7</label><title>Umgangsstrategien und Widerstand</title>
      <p id="d1e324">Auch wenn – so wie im vorliegenden Artikel – die Subjektivität und
Handlungsmacht der Asylsuchenden stets betont werden, bestand in diesem Fall
– etwa hinsichtlich der Verschiebung des Asylverfahrens – nur wenig
Handlungsspielraum. Darauf würden sich laut Yoofi allerdings die meisten
Anwält*innen konzentrieren, um mehr Zeit für die Vorbereitung des
Asylverfahrens zu erwirken. Dass auftretende Krankheiten das Interview
verzögern können, lässt sich in diesem Kontext wohl weniger als
dezidierte Handlungsstrategie fassen, die Bemühung darum, dies als
legitimen Grund anerkennen zu lassen, hingegen schon.</p>
      <p id="d1e327">Wie bereits erwähnt, beschreibt der Hofgang einen der wenigen Momente,
mit Personen und sozialen Netzwerken außerhalb in Beziehung zu treten,
indem Bekannte an den Zaun des Außenbereichs treten und mit den
Inhaftierten reden (Interview mit Ato). Teils versuchten die Beamt*innen,
dies zu unterbinden, dann verständigten sich die Parteien jedoch
über Zurufe. Informelle Netzwerke nach außen bildeten so eine zwar
eingeschränkte, aber doch hilfreiche Ressource für die Inhaftierten.
Während Besucher*innen sie nicht mit Lebensmitteln oder Ähnlichem
versorgen durften, hatten Außenstehende die Möglichkeit, emotionale
und finanzielle Unterstützung, bspw. für Medikamente oder
SIM-Karten, zu leisten (Interview mit Kofi). Ein besonders großer
Vorteil dieser Praxis bestand darin, dass der Zugang zu anwaltlicher
Beratung von außen deutlich erleichtert wurde und die Unterbringung nach
der Haft selbst organisiert werden konnte.</p><?xmltex \hack{\newpage}?>
</sec>
</sec>
<?pagebreak page446?><sec id="Ch1.S5" sec-type="conclusions">
  <label>5</label><title>Fazit</title>
      <p id="d1e341">Bei rückblickender Betrachtung der Empirie lässt sich nun unter
Rückgriff auf die Gouvernementalitätstheorie die Herausbildung
bestimmter Systeme der Zirkulation auf kleinräumiger wie
übergeordneter Ebene ausmachen, die durch die Verschränkung nicht
nur – wie von Foucault identifizierter – liberaler Techniken der Regierung
gewährleistet werden. Vor allem Techniken, die auf der Praxis des
Einschlusses im  Detention Center fußten, machten den beschriebenen Mechanismus aus.
Dabei wurde zum einen die Verlangsamung oder die starke Einschränkung
von Zirkulationen und zum anderen die Beschleunigung der Zirkulation vor
allem der Inhaftierten angestrebt.</p>
      <p id="d1e344">Zu diesem Zweck wurden die unterschiedlichen, in der Empirie genannten
Techniken in einer Art und Weise relationiert, dass sie der Verminderung der
Chancen auf Asyl für Personen mit niedriger Anerkennungsquote und damit
einem spezifischen Zirkulationssystem für  unerwünschte Asylsuchende dienten. Die
vereinzelten Techniken lassen sich dabei nicht isoliert betrachten, sondern
entfalteten ihre Wirkung hin zum Ziel der Regierung erst in ihrer Beziehung
zueinander, aber auch im Zusammenspiel mit anderen Orten des Asylsystems. So
führte die übergeordnete Technik des selektiven Einschlusses dazu,
dass die Inhaftierten einen begrenzten und meist willkürlichen Zugang zu
Informationen und Gütern besaßen, der sich mit dem geringen Zugang
zu Unterstützungsleistungen und Netzwerken ergänzte und in ihrer
Kombination eine prekäre Situation für die Inhaftierten hinsichtlich
ihrer Asylverfahren schuf. Netzwerkbildungen, die den Asylsuchenden
hätten dienen können, wurden also durch die Inhaftierung
unterbunden. Gleichzeitig wurden durch eine gezielte und unter sehr strikten
Umständen stattfindende Mobilisierung die Netzwerke, die dem Erreichen
des Regierungsziels folgten, produziert. Dies beginnt mit dem  Low Profile Detention Scheme, das eine
bestimmte Gruppe von Asylsuchenden in das System der Detention einbindet und
sich über die beschleunigten bzw. erschwerten Verfahren und damit
niedrig bleibenden Anerkennungsquoten reproduzierte. Die gezielte und dieser
beschleunigten Zirkulation dienende Mobilisierung drückte sich
räumlich vor allem im Transport zu den Interviews unter den aus dem
Einschluss resultierenden Einschränkungen und zeitlich in der zeitnahen
Durchführung der Interviews aus und mündete auf übergeordneter
Ebene bei ausbleibendem Erfolg seitens der Asylsuchenden in ihrer
Deportation. Diese wird weiterhin entweder durch das angesprochene Abkommen
mit der Türkei oder durch Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten
gewährleistet, sodass das  Detention Center in ein größeres Netz der
Prozessierung und Rückführung einer bestimmten Gruppe eingebunden
war.</p>
      <p id="d1e347">Diese Perspektive kann zum Anlass genommen werden, um über den zweiten
Aspekt der Foucault'schen Theorie nachzudenken: der Verknüpfung und
Relationierung lokaler Techniken und ihrer Eingebundenheit in
größere Wirkungszusammenhänge. Dabei lassen sich
unterschiedliche Ebenen räumlicher Reichweite ausmachen, deren
Funktionieren nicht ohne ihre jeweilige Verschränkung bewerkstelligt
werden könnte. Während konkret die Körper der Inhaftierten von
unterstützenden Netzwerken isoliert und über erzwungene
Mobilisierung in die beschleunigte Zirkulation eingebunden wurden, waren die
Inhaftierten durch ihre mögliche Abschiebung in weitreichendere
Netzwerke eingebunden, die durch ihre Inhaftierung und damit Lokalisierung
nicht hätten aufrechterhalten werden können. Diese waren
wiederum Teil einer weitreichenderen Rationalität und Migrationspolitik
der EU, die auf übergeordneter Ebene die generelle Immobilisierung schon
vor Eintritt in die EU anstrebte (s. z. B. EU-Türkei-Deal). Falls die
Asylsuchenden trotzdem die Möglichkeit der Einreise in die EU
wahrnahmen, sollte über die in Beziehung stehenden Institutionen eine
selektive Zirkulation erreicht werden, innerhalb derer vor allem als
potenziell gefährlich Markierte oder aus vermeintlich wirtschaftlichen
Gründen Migrierte aus Systemen der Zirkulation innerhalb Europas
herausgefiltert werden sollten.</p>
      <p id="d1e350">Was ist nun mit der im Artikel dargelegten Analysemethode gewonnen? Der
konkrete Gewinn der Analyse liegt in der Aufdeckung der Relationierung
konkreter Techniken, die zwar auch isoliert betrachtet werden können,
ihre Wirkmächtigkeit aber erst in der Beziehung zu anderen Techniken
entfalten. Ebenjene Wirkmächtigkeit konnte in der Analyse verdeutlicht
werden. Was jedoch ebenfalls deutlich wurde, ist, dass sich die Technologien
der Zirkulation bei der Unterbindung ebenjener nicht lediglich auf die
liberalen Sicherheitsmechanismen des Anreizes und der Beeinflussung von
Handlungsgrundlagen stützen. Vielmehr wird verlangsamte und
beschleunigte Zirkulation innerhalb von Geflüchtetenlagern und vor allem
in  Detention Centers durch ein spezifisches Verhältnis zwischen kontrollierter
Mobilisierung und Immobilisierung sichergestellt. Dies wiederum wird nur
durch einen konkreten Zugriff auf den individuellen Körper der
Asylsuchenden ermöglicht – Techniken, die eher an
Disziplinarinstitutionen erinnern.</p>
      <p id="d1e354">Abschließend kann festgehalten werden, dass sich die Zirkulationssysteme
unterschiedlich ausdifferenzieren und sich nicht nur im klassischen Sinne
verstandener liberaler Techniken bedienen, sondern – je nachdem, welchem
Ziel die Zirkulationssysteme dienen sollen – auch Merkmale des
Einschlusses, der Immobilisierung und der erzwungenen bzw. kontrollierten
Mobilisierung aufweisen können. Es ließe sich in diesem Kontext also
eher von mehreren Zirkulationssystemen reden, die durch unterschiedliche
Techniken liberal, disziplinarisch, autoritär etc. produziert werden und
ineinandergreifen, sodass selektive Zirkulationen geschaffen werden, die im
Falle des Asylregimes bestimmte Personengruppen unter gegebenen Kategorien
(z. B. hohe Verdunklungsgefahr, Wirtschaftsmigrant*in, vulnerabel)
unterschiedlich einbindet und ihre Bewegung in unterschiedliche Richtungen
(z. B. nach Athen/Europa oder durch die Rückführung wieder aus der
EU heraus) beschleunigt, verlangsamt oder sogar<?pagebreak page447?> temporär stoppt. Das
Detention Center als Raum des Einschlusses bildet im vorliegenden Fall einen zentralen Punkt
eines dieser Zirkulationssysteme.</p>
</sec>

      
      </body>
    <back><ack><title>Danksagung</title><p id="d1e361">Ich möchte denen danken, die mich bei der Forschung vor Ort unterstützt und mir damit erst ermöglicht haben, jedoch vor allen den ehemaligen Inhaftierten, die trotz der schwierigen Lage Vertrauen in mich fassen konnten und ihre Geschichte mit mir geteilt haben.</p></ack><notes notes-type="dataavailability"><title>Datenverfügbarkeit</title>

      <p id="d1e366">Die Interviewdaten sind aus Gründen des Identitätsschutzes der Interviewpartner*innen nicht öffentlich einsehbar.</p>
  </notes><notes notes-type="competinginterests"><title>Interessenkonflikt</title>

      <p id="d1e372">Die Autor*innen erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.</p>
  </notes><notes notes-type="disclaimer"><title>Haftungsausschluss</title>

      <p id="d1e378">Copernicus Publications bleibt in Bezug auf gerichtliche Ansprüche in veröffentlichten Karten und institutionellen Zugehörigkeiten neutral.</p>
  </notes><notes notes-type="reviewstatement"><title>Begutachtung</title>

      <p id="d1e384">This paper was edited by Benedikt Korf and reviewed by two anonymous referees.</p>
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    <!--<article-title-html>Detention Centers als vernetzte Räume des Einschlusses? Eine gouvernementalitätstheoretische Perspektiverweiterung am Beispiel Lesvos</article-title-html>
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