Articles | Volume 80, issue 2
https://doi.org/10.5194/gh-80-145-2025
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28 May 2025
Standard article |  | 28 May 2025

Das Töten von Tieren in der Stadt: Eine historische Diskursanalyse

Annette Voigt and Swantje Kalthoff
Kurzfassung

The analysis of the discourses related to free-roaming, „wild“ animals in city administration shows the spectrum of arguments on the basis of which free roaming animals have been and are being killed in the German cities Berlin and Hamburg since 1949. Additionally to justifying the killing of animals to benefit from them, it is argued that they harm other animals, which are categorized as worthy of protection and useful or have negatively assessed effects on certain environmental properties. In some cases, anachronistic reference states of landscape or of species spectrum and population densities are decisive for lethal management of populations. When animals cross the imaginary border between Nature and the urban, „civilised“ spaces and take over our human spaces, supplies or even bodies, they are seen as pests and are therefore „killable“ and „to be killed“. The historical reconstruction of the discourse about mass killings of pigeons shows that the killing often has the aim of maintaining social order and the organisation of space. It remains invisible insofar it takes place in secret and is not communicated transparently. We analyse different contexts and justifications for killing animals, aiming to reveal and question the logic of violence against animals and thus creating a space for alternative possibilities of Human-Animal-Relations.

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1 Einleitung

Töten ist eine häufige Form der menschlichen Interaktion mit Tieren: Tiere, die als Nutztiere klassifiziert und produziert werden, werden geschlachtet, um Teile ihres Körpers als Nahrung oder anderweitig zu nutzen; andere werden als Versuchstiere gezüchtet und sterben in wissenschaftlichen Experimenten und medizinischen Tests. Studien zum Töten von Tieren beschäftigten sich v. a. mit der institutionalisierten und rationalisierten Nutztierhaltung und -tötung sowie der Versuchstierhaltung (vgl. Animal Studies Group, 2006; Wilkie, 2010; Ullrich, 2016; Gibbs, 2020). Aber Menschen töten nicht nur Tiere, die sie zu diesem Zweck produzieren, sondern auch freilebende Tiere, also „wilde“ Tiere, die sich autonom bewegen und verhalten können, wie Individuen von Wildschwein, Ratte, Taube und von Fisch- oder Insektenarten.

In diesem Artikel untersuchen wir das Spektrum der Begründungen für das Töten von freilebenden Tieren in den Diskursen von Stadtverwaltungen deutscher Großstädte anhand von historischen und aktuellen Beispielen. Es geht um ein Töten, das offiziell angeordnet und rechtlich legitimiert ist. Die unterschiedlichen Praktiken des Tötens sind eingebettet in ein dynamisches Feld aus Argumentationen, die auf gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen, anthropozentrischen Bewertungen von Tieren und gesetzlichen Regelungen basieren, die bestimmte Tiere als „tötbar“ konstituieren. Das Töten wird jedoch der öffentlichen Wahrnehmung entzogen, zum einen durch verschleiernde Begriffe wie „Management“, „Regulation“ oder „Entnahme“, zum andern durch die Art der Durchführung der Tötungen und der Entsorgungen der Tierkörper. Wir analysieren die Begründungen des Tötens, um zu einer differenzierten Wahrnehmung des Umgangs mit freilebenden Tieren in der Stadt beizutragen. Das Offenlegen und Hinterfragen der unsichtbaren Logik der Gewalt gegen Tiere schafft einen Raum für einen offenen Diskurs sowie alternative Möglichkeiten der Mensch-Tier-Beziehungen.

1.1 Tiere in der Stadt

Die Geographen Chris Philo und Chris Wilbert (Philo and Wilbert, 2020) unterscheiden zwischen den Räumen, die Tieren von Menschen zugestanden werden (animal spaces), und denen, die sie tatsächlich einnehmen und nutzen (beastly places). Herkömmlicherweise werden freilebende Tiere in „der Natur“ verortet; die Stadt wird dagegen als naturferner, ausschließlich menschlich hergestellter und von Menschen genutzter Raum imaginiert, nicht als geeigneter Tierlebensraum. Das Vorkommen freilebender Tiere in der Stadt widerspricht dieser Imagination von Stadt als exklusivem Raum von und für Menschen und offenbart, dass Räume, in denen Menschen sich als privilegierte oder einzige Nutzer:innen sehen, immer auch beastly places sind. Die stadtökologische Forschung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass die Stadt über verschiedene Bebauungs- und Nutzungstypen hinweg zahlreiche Habitate für viele Tierarten bietet (Kowarik, 2011; Pickett et al., 2011). Die Tiere, die diese Vielfalt städtischer Räume und Ressourcen nutzen, gehören entweder zu Arten, die es schon in den entsprechenden Räumen gab, bevor diese für die städtische Entwicklung genutzt wurden, oder sind Neubürger:innen, die in den letzten Jahren oder Jahrzehnten aus dem Umland oder von weit her durch Handel und Verkehr in städtische Räume kamen. Einige sind Nachkommen entflohener oder ausgesetzter Nutz- oder Ziertiere (Gefangenschaftsflüchtlinge). Sie konnten sich erfolgreich etablieren, zum Teil durch evolutive Anpassung (Schilthuizen, 2018). Während viele Arbeiten aus der Stadtökologie gezeigt haben, dass urbane Räume eine erstaunliche Anzahl an Tierarten beherbergen, und Arbeiten aus der Animal Geography und den Human-Animal-Studies, dass und wie diese die mehr-als-menschlichen Räume prägen (Wolch, 2002; Yeo und Neo, 2010), haben bisher wenige Arbeiten untersucht, wie Verwaltung, Planung und Organisation städtischer Räume den Tod von Tieren produzieren oder wie der Tod von Tieren selbst den städtischen Raum prägt (Pitas und Shcheglovitova, 2019). Stadtverwaltungen begrüßen zwar meist das Vorkommen geschützter oder beliebter Arten als Steigerung der menschlichen Lebensqualität im städtischen Raum, sie reagieren aber auf Konflikte, Risiken oder Bedrohungswahrnehmungen, die durch die gemeinsame Nutzung des Habitats Stadt entstehen, häufig mit der Anordnung der Tötung von Tieren (Voigt et al., 2022; Voigt, 2024).

1.2 Theoretische Zugänge

Wir knüpfen an jüngere Arbeiten aus der politischen Geographie an, die untersuchen, wie die Agency von nichtmenschlichen Tieren ko-konstitutiv für räumliche, politische, ökonomische und administrative Prozesse war und ist: Tiere nutzen und gestalten Räume, und können dabei Konflikte mit menschlichen Interessen und daraus resultierend Praktiken der Vergrämung und Entnahme auslösen, aber auch Praktiken der Fürsorge wie Aneignungsverbote oder Ausweisungen von Schutzgebieten. Trotz des speziesübergreifenden Miteinanders wird die aktive, geschichtlich und räumlich wirkungsmächtige Rolle von Tieren bei der Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse im hegemonialen Diskurs weitgehend negiert. Kersty Hobson (2007) zeigt demgegenüber, wie gerade in der politischen Geographie Tiere als integraler Bestandteil von politischen Netzwerken, die sie regulieren, schützen und ausbeuten, betrachtet werden können.

Wichtig sind für das Thema Tiere in der Stadt zudem geographische und soziologische Arbeiten, die Raumnutzungen durch Tiere sowie tierliche Überschreitungen von menschlichen Raumzuweisungen oder -grenzen thematisieren: Tiere schaffen ihre eigenen „beastly places“ (Philo und Wilbert, 2000:13). Dazu gehören auch die gebietsfremden und vor allem die invasiven Arten, also diejenigen gebietsfremden Arten, die naturschutzfachlich unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Aus unterschiedlichen Disziplinen heraus wurde der naturschutzfachliche Diskurs über heimische und fremde Arten sowie über die damit korrespondierenden Naturvorstellungen in der Synökologie kritisch reflektiert. Diese Arbeiten zeigen, wie Vorstellungen von Herkunft und raumzeitlicher Zugehörigkeit (van Dooren, 2011; Kornherr und Pütz, 2022) und Auffassungen über das Organisiertsein überindividueller ökologischer Einheiten, wie der Lebensgemeinschaft oder des Ökosystems (Trepl und Voigt, 2011), die Biopolitiken des Tötens oder Förderns von Arten begründen. Nancy Cushing und Jodi Frawley (Cushing and Frawley, 2018) und die von ihnen in einem Sammelband herausgegebenen Artikel zeigen, wie sich die Bestandsgröße einer Art darauf auswirkt, wie sie bewertet wird. Wird ein Tierbestand als „zu groß“ bewertet, wird seine Regulierung gefordert. Viele Arbeiten im interdisziplinären Feld der Human-Animal Studies legen den Fokus im Sinne Donna Haraways auf die komplexen Beziehungen und Interaktionen zwischen Menschen und Tieren und das Ko-produzieren von Bedeutungen durch gemeinsames Agieren, was durchaus herausfordernd ist, wenn man sich mit dem Thema der Tiertötungen beschäftigt. Daher sind für uns Arbeiten wichtig, die untersuchen, durch welche Prozesse Tiere als „problem animals“ (Jerolmack, 2008:72), „unloved others“ (Rose und van Dooren, 2011), „awkward creatures“ (Ginn et al., 2014) oder „abject lives“ konstituiert werden; als Tiere, die uns oder unseren Haustieren, wie Rosemary-Claire Collard für den Puma in Kanada zeigt, gefährlich werden können (Collard, 2012), die wir ablehnen, weil sie „invasiv“ sind (Eser, 2004; Kornherr und Pütz, 2022) oder die uns verärgern oder vor denen wir uns ekeln und die daher grundsätzlich oder zumindest, wenn sie „zu viele“ werden oder/und uns „zu nahe“ kommen, getötet werden dürfen oder sollen (Fleischmann, 2023). Die Begrifflichkeiten der „unloved others“ oder „abject animals“ verweisen zwar auf individuelle menschliche Empfindungen, diese basieren jedoch auf soziokulturellen Bewertungen und gesellschaftlich erlernten Formen des Umgangs mit den jeweiligen Arten (Fleischmann und Everts, 2024). Diese Perspektive der ausgegrenzten, aber mit uns lebenden Anderen lenkt die Aufmerksamkeit auf Praktiken und Rationalitäten der Kontrolle und Steuerung. Diese zielen sowohl auf die Regulation der Tiere (z. B. in ihrer Anzahl oder Raum- und Ressourcennutzung) als auch die Disziplinierung der Mensch-Tier-Beziehungen (z. B. durch Fütterungsverbote) ab. Sie umfassen die gesetzliche Legitimation sowie das praktische Management des Tötens, aber auch den Umgang mit den toten Körpern. Wir knüpfen an konzeptionelle Ansätze an, die für die Untersuchung des Mensch-Tier-Verhältnisses auf einem Foucaultschen Verständnis von Biomacht und Biopolitik aufbauen (Fleischmann und Everts, 2024; Biermann und Anderson, 2017). Foucault identifiziert zwei Hauptformen politischer Technologien, die darauf abzielen, das Leben zu beherrschen: die Disziplinierung des individuellen Körpers und die Lenkung der überindividuellen Bevölkerungsebene (Foucault, 2020). Für uns ist vor allem Letzteres, in Form der Populationsregulierung von nicht-menschlichen Tieren, interessant. Inwiefern ist die Populationsregulierung konstitutiv für die Praktiken der staatlichen Machtausübung und Aufrechterhaltung von Ordnung?

1.3 Methoden und Quellen

Dieser Text basiert auf einer qualitativen Analyse historischer Dokumente, die konkrete Diskurse und Praktiken im verwaltenden und planerischen Handeln mit freilebenden Tieren in der Stadt zugänglich macht. Mieke Roscher (2022) zeigt in ihrem Überblick zu den Methoden der Human-Animal History, dass Tiere nicht nur durch menschengemachte Dokumente zum Sprechen gebracht werden, sondern diese Quellen auch durch Beteiligung der Tiere in einer Interspeziesgesellschaft entstanden sind. In den von uns untersuchten Dokumenten, die explizit freilebende Tiere, ihre Wirksamkeit und die von Seiten der Stadtverwaltungen formulierten Notwendigkeiten oder Bedingungen ihrer Tötung thematisieren, wird diese Ko-konstitution der Dokumentation der Vergangenheit sehr deutlich. Dabei nehmen wir eine diskursanalytische Perspektive ein: Durch welche Problematisierungen werden welche Tiere zum Gegenstand spezifischer Diskurse? Welche Argumente werden angeführt und welche Interessen, offen oder verdeckt, vertreten? Inwiefern sind die Tötungen konstitutiv für Praktiken von Machtausübung oder der Aufrechterhaltung von Ordnungen? Den Untersuchungsraum bilden die Großstädte und Stadtstaaten (West-)Berlin und Hamburg. Dies ermöglicht, Begründungen für die Tötung von freilebenden Tieren in der Stadt anhand eines relativ homogenen, in diesem Fall bundesdeutschen Planungsdiskurses, herauszuarbeiten. Die Städte verfügen auf der Basis der gemeinsamen nationalen Regelungen über ein historisch unterschiedlich ausdifferenziertes Planungs- und Verwaltungssystem, und sie haben verschiedene naturräumliche Bedingungen und Artenspektren. Die Untersuchung beginnt mit den Anfängen der kommunalen Selbstverwaltung der Städte mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und geht bis in die Gegenwart, um an aktuellen Diskussionen über freilebende Tiere in der Stadt anzuknüpfen und Kontinuitäten und Brüche aufzuzeigen.

Primärquellen sind zum einen die in Archiven zugänglichen Akten der Stadtverwaltungen von Berlin und Hamburg. In den Akten sind verschiedene Dokumente abgeheftet, die z. B. zur Entscheidungsfindung oder zur Dokumentation von Steuerungsversuchen von Vorkommen bestimmter Arten(-gruppen) an bestimmten Orten angefertigt und genutzt wurden. Die Dokumente sind unterschiedlicher Art – amtliche Korrespondenz, Fachliteratur, Korrespondenz mit Expert:innen, Sitzungsprotokolle etc. – und meist nach „Eingangsstempel“ chronologisch abgelegt. Obwohl es eine:n Aktenproduzent:in gab, fehlt eine durchgehend strukturierende Erzählinstanz, die eine zusammenhängende Geschichte des Umgangs mit einer Tierart über die einzelnen Dokumente hinweg generieren könnte. Akten sind keine fertigen Texte, sondern Vorstufen von Text (Bereswill et al., 2020), jedoch zeigt sich durchaus eine „Transtextualität“ (Genette, 2015), also eine Beziehung zwischen den Dokumenten, z. B. in materialisierten Bezügen wie Kommentierungen, Antworten, Verweisen oder Übernahmen ganzer Textpassagen von einem Dokument in ein anderes (Bereswill et al., 2020). Dabei können mehrere Autor:innen, die eventuell disparate Perspektiven haben und sich an unterschiedlichen institutionellen, gesetzlichen und hierarchischen Rahmenbedingungen orientieren (Bereswill et al., 2020), die Aktendokumente (mit-)produziert haben. Unser textinterpretativer Zugang zu den Verwaltungsakten zielt auf eine Rekonstruktion der Aushandlung bestimmter Entscheidungen und ihrer praktischen Konsequenzen unter Berücksichtigung einer komplexen Autor:innenschaft und vieler „Lücken“.1 Denn eher selten protokollieren die Dokumente konkrete Verwaltungsentscheidungen oder -handlungen – Ausnahmen sind z. B. die jährlichen Abschusspläne der Jagdverwaltung, die genau auflisten, von welcher Wildart wieviel „Stück“ entnommen werden sollen, und die Streckenlisten, die aufzeigen wer wann welches Tier (Art, Alter, Geschlecht) erschossen hat. Akten erzählen auch daher keine konsistenten Geschichten, da sie oft enden, ohne dass ersichtlich wird, ob oder wie bestimmte Probleme mit Tierarten gelöst oder bis wann bestimmte Praktiken weitergeführt wurden. Auch kann unser textinterpretativer Zugang zu den Akten weder unmittelbar auf tatsächliche Verwaltungshandlungen schließen noch auf die Auswirkungen der Dokumente auf das Handeln gegenüber freilebenden Tieren. Unsere Analyse verbleibt immer im Erkenntnishorizont der Akte (Bereswill et al., 2020:135) und die Geschichte des Tötens von Tieren, die im Archiv zu entdecken ist, bleibt unvollständig und bruchstückhaft.

Wir versuchen bei unserem textinterpretativen und diskursanalytischen Zugang diese Inkonsistenz und Lückenhaftigkeit von Akten zu reflektieren und trotzdem zu rekonstruieren, wie Tötungen von Tieren ausgehandelt, dokumentiert und legitimiert wurden. Als Primärquellen nutzen wir daher zum anderen aktuelle Selbstdarstellungen der Verwaltungen auf Flyern oder Internetseiten sowie Diskurse zu freilebenden Tieren auf stadtpolitischer Ebene in Form von Anfragen im Abgeordnetenhaus Berlin und in der Hamburgischen Bürgerschaft und ihren Beantwortungen durch die jeweilige Senatsverwaltung. Im Gegensatz zu den oft bruchstückhaften Geschichten des Umgangs mit Tieren, die sich aus den verwaltungsinternen Akten interpretieren lassen, werden hier oft, sowohl in den Anfragen als auch in den Antworten, konsistentere Geschichten erzählt. Die Praxen der Tötung werden argumentativ kritisiert, verteidigt, gefordert oder abgelehnt.

Für eine bessere Vergleichbarkeit haben wir nach einer vorab festgelegten, prozessual ergänzten Liste von Stichworten gesucht, die einen Zusammenhang mit den von uns untersuchten Themen erwarten ließen. Darunter fallen Namen für Tiere oder Tiergruppen wie Taube, Fuchs, Ameise oder Insekt sowie die Schlagworte Schädling, Hygiene, (Stadt-)Jagd sowie Arten-, Natur- und Tierschutz. Gefunden haben wir also nur das, was dementsprechend digital verschlagwortet ist.

Für die Human-Animal-Studies erschließen wir so vielfältiges historisches Datenmaterial zum Umgang mit freilebenden Tieren in der Stadt seit 1949, das unseres Wissens noch nie wissenschaftlich ausgewertet wurde. Die historischen Quellen umfassen Stimmen diverser Akteur:innen. Neben Anträgen, Stellungnahmen und Dienstanweisungen der Behörden findet sich hier Schriftverkehr mit Bürger:innen und damit authentische Meinungen aus der Bevölkerung, die nicht in formaler „behördisierter“ Sprache erfasst sind. Zeitungsartikel und Leserbriefe fordern oder kritisieren Praxen der Tiertötung. Abgeordnete verschiedener Parteien haben in den politischen Diskursen Debatten über bestimmte Tierarten mit unterschiedlicher, oft gegensätzlicher Zielsetzung wiederaufgenommen. Eine so umfangreiche, diverse und zugleich lückenhafte Quellenlage, die unterschiedliche überindividuelle Muster des Denkens, Sprechens und Handelns abbildet, ermöglicht und erfordert eine diskursanalytische Herangehensweise, die zugleich historische Veränderungen und Kontinuitäten im Umgang mit Tieren aufzeigen kann. Denn die Diskurse über freilebende Tiere beziehen sich auf bestimmte Vorstellungen und Handlungslogiken, stellen sie her, perpetuieren oder verändern sie. So zeigt sich, dass die „veraktete Wirklichkeit“ nicht nur Auskunft über Ausschnitte sozialer Wirklichkeit bestimmter Verwaltungsabteilungen im Umgang mit freilebenden Tieren in der Stadt gibt, sondern sie diese auch konstituiert, insofern durch das administrativ strukturierte Erstellen und prozessuale Anordnen von Dokumenten in einer Akte ein Sachverhalt „verwaltungskundig“ wird und damit Tiere wie Stadttaube, Wildschwein oder Sumpfkrebs offiziell zu Problemen werden, die einer Lösung oder zumindest einer Stellungnahme bedürfen. Die Diskurse bilden jene Rahmen, die konkrete Aussagen einzelner Akteur:innen zu bestimmten Tieren erst ermöglichen und sie für andere verständlich werden lassen, unabhängig davon, ob sie den Aussagen zustimmen oder nicht. Der diskursanalytische Ansatz ermöglicht, die Produktion von Bedeutungen und Bewertungen von Tieren in der Gesellschaft bzw. in spezifischen Interessensgruppen und damit die gesellschaftliche Produktion spezifischer Wahrheiten und Wirklichkeiten sowie die damit verbundenen Machteffekte zu konzeptualisieren. Er zeigt damit auch, dass Sichtweisen auf Tiere, ihr Verhalten und unseren Umgang mit ihnen, die man für natürlich, universell oder essenziell hält, von Menschen gemacht und historisch wandelbar sind.

Obwohl sich die diskursanalytische Perspektive nicht auf Fakten oder Machbarkeiten richtet, sondern darauf, welche Wirklichkeit in diskursiven Konflikten auf welche Weise konstituiert und legitimiert wird, werden wir, wenn „ökologisch“ für Tiertötungen argumentiert wird, „ökologische Gegenargumente“ anführen, um zu zeigen, dass bestimmte Interessen mit ökologischen Annahmen legitimiert werden, die nicht alternativlos sind.

Wir zeigen zunächst in einem Überblick, mit welchen Argumenten das Töten von Tieren in der rechtlich-administrativen und räumlich-planenden Verwaltung gefordert und legitimiert wird. Wir diskutieren dabei auch, durch welche Problematisierung Tiere tötbar gemacht werden: Wie werden die Tiere bewertet, wie ökologische Zusammenhänge beschrieben und gedeutet und welche Interessen, offen oder verdeckt, vertreten? Die Stadttaube war und ist ein diskursanalytisch besonders ergiebiges tierliches Beispiel für die Konstituierung einer Problemart. Sie löste bereits in den 1950er Jahren in den Stadtverwaltungen Debatten darüber aus, welche Konflikte sie (nicht) auslöse, wer für sie (nicht) zuständig sei und unter welches Gesetz sie (nicht) falle. Die ausführlichen Archivquellen ermöglichen eine historische Rekonstruktion des Diskurses über Tauben in Berlin und Hamburg, die zeigt, wie Stadttauben als abject others konstituiert wurden, deren massenhafte Tötungen durch ein letztlich diffuses „sie stören die öffentliche Ordnung“ ausreichend legitimiert erschien. Der Fokus auf das Töten von Tieren wirft die Frage auf, was mit den Körpern der getöteten Tiere passiert. Wir zeigen, dass auch sie die öffentliche Ordnung nicht stören dürfen und daher der behördlichen Kontrolle und gesetzlichen Regelungen unterliegen.

2 Das Töten von Tieren in der rechtlich-administrativen und räumlich-planenden Verwaltung

Die rechtlich-administrative und räumlich-planende Steuerung des Vorkommens freilebender Tiere und von Mensch-Tier-Beziehungen fällt unter die Zuständigkeit von vier historisch gewachsenen Handlungssettings und ihrer gesetzlichen Legitimierung: Jagd und Fischerei, Hygiene und Schädlingsbekämpfung, Arten- und Naturschutz sowie Tierschutz (Voigt et al., 2020). Diese Handlungsregime rahmen, gestalten und legitimieren den administrativ geregelten Umgang mit bestimmten Tierarten. Durch sie werden die Umgangsformen mit Tieren verstetigt und im Alltag normalisiert, insofern kommt ihnen eine kulturbildende und -tradierende Rolle zu. Aktuell ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Tieren das Tierschutzgesetz von 1972 sowie diesbezügliche Verordnungen, Empfehlungen und Richtlinien des Bundes und der EU. Es ist verboten, einem „Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zuzufügen (§1 TierSchG). Für alle wildlebenden Tiere gelten zudem allgemeine Schutzvorschriften, die verbieten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören (§39 Abs. 1 BNatSchG). Darüber hinaus schützen zahlreiche Regelungen bestimmte, bedrohte und seltene Arten. Jedoch werden aus den ersten drei genannten Handlungsregimen heraus auch verschiedene „vernünftige“ Gründe für die Tötung von freilebenden Tieren genannt. Wir zeigen im Folgenden diese Argumentationen, die meist übergreifend in den verschiedenen Handlungsregimen benutzt werden, für den städtischen Kontext auf.

2.1 Tiere als Ressource

Freilebende Tiere werden im Rahmen der Jagd und Fischerei getötet – sei es in beruflicher Ausübung oder als Freizeitvergnügen –, weil Menschen sie nutzen wollen. Jagd und Fischerei sind gesetzlich und administrativ geregelt. In Berlin wird auf fast 20 % und in Hamburg auf ca. 50 % der Stadtfläche gejagt (SenMVKU, 2025a; LVJ Hamburg e.V., 2025). Fällt ein freilebendes Tier aufgrund seiner Artzugehörigkeit unter das Jagdrecht (siehe Liste §2 BJagdG), gilt es als Wild und kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlegt und damit angeeignet werden. Jagdsprachlich werden zwei Arten von Wild unterschieden: Nutzwild (wie Reh, Wildschwein, Hase) und Raubwild (Beutegreifer wie Fuchs, Dachs). Nutzwild wird bewirtschaftet und Teile der tierlichen Körper (Fleisch, Fell und Geweih) werden verwertet. Die Fischerei (Berufs- und Angelfischerei) ist in Deutschland über Gesetze und Verordnungen des agrarspezifischen Verwaltungsrechts auf Ebene der Bundesländer geregelt. Für Fischarten – dazu gehören nach den Fischereigesetzen auch Krebse, Muscheln und Neunaugen – können daher je nach Bundesland unterschiedliche Schonzeiten, Entnahmelimits und Mindestmaße gelten. In Hamburg sind für verschiedene Fischarten nicht nur Mindest-, sondern auch Maximalmaße festgelegt worden, um größere Exemplare, die für den Fortbestand ihrer Art besonders wertvoll erscheinen, zu schonen (HmbFAnGDVO). Fische, die gefangen werden, aber wegen Schonzeit, täglichem Entnahmelimit oder falscher Größe einem Fangverbot unterliegen, müssen in das Gewässer zurückgesetzt werden (§6 Abs. 2 und §7 Abs. 2 HmbFAnGDVO). Das Interesse, Wild und Fisch als Lebensmittel zu nutzen, gilt im Sinne des Tierschutzgesetzes als vernünftiger Grund, sie zu töten. In beiden Fällen wird sehr deutlich, wer die Macht über das Tier ausübt: „Wilde Tiere sind herrenlos“ (§960 BGB), sie unterliegen aber dem alleinigen Aneignungsrecht des Jagd- bzw. Fischereiausübungsberechtigten. Die Aneignung erfolgt durch Tötung. Diese erfordert einen direkten Mensch-Tier-Kontakt, sei es den Sichtkontakt beim Abschuss von Wild oder den direkten Körperkontakt beim Anlanden des Fisches. Emotionale Beweggründe für Jagd und Angeln wie Vergnügen, Leidenschaft und Naturerleben etc. werden von Seiten des Gesetzes und der Verwaltungen nicht thematisiert.

2.2 Ausschluss von Konkurrenz

Bei der Jagd, der Schädlingsbekämpfung und dem Naturschutz finden sich Auffassungen, dass die Bestände von freilebenden Tieren durch menschliche Eingriffe reduziert werden müssen, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Dies wird durch unterschiedliche Argumentationen gestützt. So legt z. B. das Jagdgesetz fest: „Der Abschuß des Wildes ist so zu regeln, daß die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden“ (§21 BJagdG). Wild wird also getötet, um Wildschäden zu vermeiden: Wildschweine sollen weder das Saatgut noch die reifen Feldfrüchte als Nahrung nutzen. Der Wildverbiss, das Abfressen von Keimlingen, Knospen und Zweigen von Bäumen durch Rehe und Hirsche, soll minimiert werden, um die Waldverjüngung zu fördern. Es geht also um die Durchsetzung menschlicher Landnutzungs- und Produktionsinteressen gegenüber tierlichen Interessen. Auch in der Schädlingsbekämpfung werden Tiere als Pflanzen-, Wirtschafts- und Vorratsschädlinge bekämpft, da ihre Art der Ernährung menschlichen Produktionsinteressen widerspricht. Auf der Basis der konkurrierenden Interessen werden Tiere als „abject lives“ konstituiert und dürfen/sollen vernichtet werden. Schädlinge zu töten, gilt gemeinhin als zulässig, als probate Mittel dafür gelten industriell hergestellte Pestizide und Gase, die Massentötungen ohne direkten Mensch-Tier-Kontakt und meist zeitversetzt ermöglichen. Dies korrespondiert mit der Vorstellung, dass sie für andere Tötungspraktiken „zu viele“ sind. Viele der als Schädlinge konstituierten Tiere sind wirbellose Tiere aus der Klasse der Insekten. Während es aufgrund des Insektensterbens umfangreiche Schutzprogramme für viele Wildbienen- und Schmetterlingsarten gibt, werden „Ungeziefer“ wie Motten oder Pflanzenschädlinge meist selbstverständlich getötet. Cushing und Frawley (2018) zeigen, dass die Frage, ob und wie Tierarten bekämpft werden, mit der Häufigkeit ihres Auftretens zu tun hat. Das dies dynamisch ist, zeigt sich in unseren Quellen: Einige der früher häufigen und als Schädlinge geltenden Arten stehen heute unter Schutz, wie der Star, der im städtischen Auftrag in Hamburgs Obstanbaugebieten als Wirtschaftsschädling bekämpft wurde (Staatliche Vogelschutzwarte Hamburg, 1954). Die Bewertung ist auch ortsabhängig: In Hamburg genießen die Höckerschwäne auf der Alster, die sogenannten Alsterschwäne, seit Jahrhunderten Schutz und Fürsorge durch den „Schwanenvater“ (Nieß, 2015). Dagegen werden Schwäne in bestimmten anderen Stadtteilen „zur Schadensabwehr auf bedrohten Acker- und Gemüsekulturen“ bejagt (Stadt Hamburg, 2022).

2.3 Schutz anderer Tiere

Die Akten „Korrespondenzen der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege über Vogelschutz“ (1950–1964) und „Schadvogelbekämpfung“ (1970–1974) zeigen, dass in den Grünanlagen Berlins seit 1956 Elstern, Nebelkrähen und Eichelhäher mit der Begründung getötet wurden, dass diese „Schadvögel“ die Eier und Jungvögel nützlicher und schützenswerter Vogelarten fräßen. Die Tötungen waren Teil eines Maßnahmenpakets des Pflanzenschutzamtes und der Bezirksämter zur Förderung insektenfressender Singvögel, die notwendig sei wegen des steten Rückgangs an Singvögeln, aber auch als Teil der biologischen Schädlingsbekämpfung „in Hinblick auf die zu erwartende Einschränkung giftiger Spritzmittel“ (Riecke, 1970). Die betroffenen Vogelarten wurden unwidersprochen als schädigend konstituiert, die Landesstelle für Naturschutz befürwortete ihre Bekämpfung. In den Akten finden sich keine Hinweise auf die Diskussion anthropogener Ursachen für den Singvogelrückgang, jedoch darauf, dass die Bevölkerung die Tötungen nicht miterleben sollte: Die vielen in der Akte „Schadvogelbekämpfung“ abgelegten, im Namen des Polizeipräsidenten Berlins erteilten Erlaubnisse „zum Abschießen von Raubzeug mit einem Luftgewehr […] in öffentlichen Grünanlagen und landeseignen Friedhöfen“ schreiben vor, dass die Tiere nur „in den frühen Morgenstunden“, „wenn sich keine anderen Personen am Schießort aufhalte“, geschossen werden dürfen. Die effektivere Methode einer mit einem Lockvogel besetzten „Krähen-Massenfalle“ wurde u. a. wegen der „Beschwerden der Bevölkerung über die nach dem Fang verängstigt im Käfig umherflatternden Krähen“ (Riecke, 1971) nicht weiter eingesetzt. Die Bekämpfung per Luftgewehr und Fallen schien aber für die dem Jagdrecht unterliegenden Arten adäquat zu sein; die Nutzung von Gift, wie bei Stadttauben, wurde nicht erwogen.

Die Jagd reguliert bis heute Rotfuchs und Waschbär durch Abschuss mit der Begründung, dass sie bodenbrütende Wiesenvögel, Amphibien und Reptilien als Nahrung nutzten. So argumentiert der Deutsche Jagdverband: „Jäger leisten mit der Bejagung der anpassungsfähigen Fleischfresser einen erheblichen Beitrag zum Artenschutz in Deutschland“ (DJV, 2017). Denn die Prädatorenbestände seien „unnatürlich hoch“, auch da das von ihnen genutzte anthropogene Nahrungsangebot sehr groß sei (DJV, 2025). In der Wildtierökologie und zwischen den verschiedenen Verwaltungsbereichen wird jedoch kontrovers diskutiert, ob sich ein letales Prädatorenmanagement überhaupt positiv auf die Bestandsentwicklung gefährdeter Arten auswirke. Als gesichert gilt jedoch, dass Fuchs und Waschbär „Entnahmen“ bei gutem Nahrungsangebot schnell reproduktiv ausgleichen, so dass Tötungen keine langfristigen Wirkungen hätten. Jagdakteur:innen gehen eher selten auf diese Argumente ein, was zeigt, dass es um eine machtvolle Durchsetzung einer spezifischen Deutungshoheit des eigenen Handelns geht: Jagdliches Töten ist Naturschutz. Dass der DJV staatlich als Naturschutzverband anerkannt ist, legitimiert diese Deutungshoheit. Die sprachliche Kennzeichnung von Rotfuchs und Waschbär als „anpassungsfähige Fleischfresser“ legt die Deutung nahe, dass sie reguliert werden müssen, um weniger anpassungsfähige Beutearten vor ihnen zu schützen. Doch die Raubwildjagd deckt sich mit jagdlichen Traditionen und Interessen. Da Raubwild eine Konkurrenz für die Jagd auf Niederwild wie Feldhase, Fasan und Rebhuhn ist, ermöglicht eine konsequente Raubwildbejagung eine reiche Niederwildstrecke (Kröger, 1990). Jagd beansprucht also das Recht zur Regulierung der Tierbestände, sei es durch ihre Dezimierung oder die Förderung bestimmter Arten durch die Tötung von Prädatoren. Raubwild wird, je nach Rechtslage der Bundesländer, durch Abschuss oder Fallenjagd getötet. Aus Tierschutzgründen sind dabei nur Fallen erlaubt, die unversehrt fangen oder sofort töten (§19 Abs. 1 BJagdG). Das in einer Lebendfangfalle gefangene Tier wird erschossen.

2.4 Verbesserung von Umwelteigenschaften

Seit den 1970er Jahren entnehmen Berufsfischer:innen im Auftrag der Senatsverwaltung in Berlin mit Zugnetzen, Reusen und Stellnetzen sogenannte Weißfische – grätenreiche, schwer zu vermarktende Fische wie Plötze, Blei und kleine Barsche. In den Jahren 2006 bis 2015 wurden jährlich zwischen 98.38 und 171.81 t Weißfische „angelandet“ (Abgeordnetenhaus Berlin, 2020). Dies ist eine Maßnahme der Gewässergütebewirtschaftung: Anfang der 1990er wurde argumentiert, dass das Abfangen der Weißfische „ein unverzichtbares Instrument zur Wiederherstellung eines vermarktungsfähigen Fischbestandes“ sei (Abgeordnetenhaus Berlin, 1991). Die Weißfischentnahme sollte den Gewässern Schadstoffe entziehen, um irgendwann Speisefische mit einem unbedenklichen Schadstoffgehalt fischen und vermarkten zu können. Jedoch wurden noch 20 Jahre später Weißfische abgefischt, nun mit dem Ziel, eine bessere Sichttiefe in den Flussseen Berlins zu erreichen. Da die Flussseen durch Nährstoffeintrage eutrophiert sind und zunehmend wärmer werden, vermehrt sich das Phytoplankton stark und das Wasser ist trüb. Dagegen hilft das Zooplankton, das sich von Phytoplankton ernährt. Da Weißfische Zooplankton fressen, werden sie abgefischt.

Trotz noch immer hoher Nährstoffkonzentrationen erhöhte sich z. B. in der Unterhavel die Sichttiefe durch die langjährige gezielte Befischung und ermöglichte ausgedehnte Wasserpflanzenbestände. Die Weißfischentnahme führte zu reduziertem Fraßdruck auf Zooplankton und damit zur Förderung von Kleinkrebsen, die als effektive Biofiltrierer das Wasser klarfiltrieren. […] Die gezielte Kontrolle von großen Bleien und anderen gründelnden Weißfischen verringert außerdem die gewässerinterne Nährstofffreisetzung durch Aufwühlen der Sedimente (Abgeordnetenhaus Berlin, 2019:1–2).

Die Weißfischentnahme soll nicht nur den Fraßdruck reduzieren, sondern den Gewässern auch direkt Nährstoffe entziehen. „Gerade für die betroffenen Flachseen kann die Weißfischbefischung die Umwandlung eines eutrophen, trüben, an Mikroalgen reichen Sees zu einem klaren, wasserpflanzenreichen Hecht-Schleie-See während einer fortwährenden Nährstoffreduktion aus dem Einzugsgebiet befördern“ (Abgeordnetenhaus Berlin, 2019). Auffällig ist, dass zum einen die Dynamiken betont werden: „Die Seen sind im Umbruch“ (Abgeordnetenhaus Berlin, 2020). Zum anderen wird mit gewässertypischen Zielgrößen, der Stabilität von Ökosystemen und angemessenen Bestandsgrößen argumentiert:

In den letzten Jahren hat sich in den Seen zwar viel verändert, nicht aber die grundlegende Nährstoffsituation. Sollte sich die gewässertypische Nährstoffkonzentration in den Seen soweit stabilisieren, dass die Biofiltrierer die Planktonbiomassen beherrschen und die Artenvielfalt bei allen Biokomponenten ein stabiles Ökosystem garantiert, kann sicher auch auf die Entnahme überzähliger Weißfische verzichtet werden (Abgeordnetenhaus Berlin, 2020).

Grundlage für die Typisierung eines Gewässers und für die Definition seines ökologischen Zustands ist ein historischer Referenzzustand: der Gewässerzustand, in dem Menschen die Ökosysteme in ihrem Charakter und ihrer Funktion noch nicht einschneidend verändert hatten und der durch typische Lebensgemeinschaften („Hecht-Schleie-See“) beschrieben wird (SenMVKU, 2021). Die Senatsverwaltung reagiert also seit Jahrzehnten auf anthropogen verursachte Schadstoffbelastung, Eutrophierung und Erwärmung der Berliner Gewässer mit der kontinuierlich wiederholten Reduzierung der Bestände bestimmter Fischarten, deren Bestandsdichte ein Resultat des herrschenden Nahrungsangebots ist. Sie orientiert sich dabei an historischen, in die Zukunft projizierten Idealzuständen, die sowohl die bisherigen massiven Veränderungen als auch die kommenden Dynamiken durch Landnutzung, Klimaveränderung sowie Veränderung der Artenzusammensetzung negiert.

Der Befischungsauftrag war auch eine politisch motivierte Förderung der Berufsfischerei in West-Berlin, als deren Existenz 1988 durch das Vermarktungsverbot von Speisefischen wegen des hohen Schadstoffgehaltes bedroht war (Abgeordnetenhaus Berlin, 1991). Bis heute ist die von der Senatsverwaltung finanzierte Weißfischtötung eine entscheidende Einnahmequelle: Nicht Speisefische, sondern Weißfische machen den Großteil des Gesamtfangs der Berliner Erwerbsfischerei aus (Abgeordnetenhaus Berlin, 2020).

2.5 Anpassung des Wildbestandes

Das Ziel der jagdlichen Hege ist „die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes“ (§1 Abs. 2 BJagdG), was für viele Arten eine Reduzierung der Zahl der Individuen durch Tötung bedeutet. In Berlin argumentiert die Jagdbehörde in Hinsicht auf Wildschwein, Fuchs, Marder und Wildkaninchen: „Für die Regulierung des Bestandes ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung unverzichtbar“ (SenMVKU, 2025b). Unklar bleibt dabei, was das Gesetz und seine praktische Umsetzung unter einem den „landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten“ Wildbestand konkret versteht. Nancy Cushing und Jodi Frawley zeigen, wie sich die Größen von Tierpopulationen darauf auswirken, wie sie wahrgenommen und bewertet werden, und wie sich diese menschliche Wahrnehmung auf die jeweilige Mensch-Tier-Beziehung auswirkt: „Animals at the human-declared set-point are accepted and even welcomed, but when they are seen to deviate from the human-declared set point, they become either enemies upon whom to declare war or victims to be protected“ (Cushing und Frawley, 2018:1). Wie aber wird die richtige Anzahl definiert? Ökologisch gesehen unterliegt die Populationsgröße einer Art zwar Fluktuationen aufgrund von Schwankungen der Umweltbedingungen, entspricht im Schnitt jedoch immer dem, was ihr die Umwelt ermöglicht. Dies trifft auf die Anzahl der Weißfische in den eutrophierten Gewässern Berlins ebenso zu wie für den Wildbestand. Für Wildschwein und Reh herrschen derzeit sehr günstige Lebensbedingungen, denn anders als viele andere, im Rückgang befindliche Arten, nutzen sie den hochproduktiven Maisanbau und das überdüngte Dauergrünland (Reichholf, 2013), aber auch die in Trockenzeiten bewässerten städtischen Sport- und Grünanlagen. Ihr hoher Bestand ist also durchaus den Verhältnissen der heutigen Landnutzung angepasst (Reichholf, 2013). Bei der im Jagdgesetz formulierten Anpassung und den von den Jagdbehörden erstellten Abschusslisten scheint es vorrangig darum zu gehen, Wildschäden zu vermindern. Zudem lässt sich vermuten, dass – ähnlich wie bei der Gewässergüteregulierung – historisch begründete Ideale von traditioneller (Kultur-)Landschaft, ihres Artenspektrums und jeweiliger Bestandsdichten mit dafür ausschlaggebend sind, welche Bestandsgrößen als angemessen erscheinen. Gerade bei der Jagd und der von ihren Akteur:innen seit Jahrhunderten geschaffenen und geteilten Sprachuniversen, Ansprüchen und Rechtfertigungen wird deutlich, dass hier ein Diskurs geschaffen wurde, der machtvoll bestimmt, was jeweils „der Fall“ ist. Im Sinne Foucaults kann man den Diskurs der Jagd als eine Praktik begreifen, die die Gegenstände, von denen sie handelt, in ihrem Vollzug und ihrer praktischen Konsequenz hervorbringt.

2.6 Selektion

Die Abschussregelung soll zudem dazu beitragen, „daß ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt“ (§21 BJagdG). Das Ziel der Bestandsgesundheit betrifft zum einen die Wildarten selber: Jäger:innen selektieren und realisieren durch die Entnahme von nicht dem Hegeziel entsprechenden Individuen Vorstellungen von gesunden Nutzwildpopulationen und projizieren diese Vorstellungen in die Zukunft. In der Realität wird sich dafür an einzelnen, sichtbaren Eigenschaften, z. B. bei Reh und Hirsch an der Stärke des Geweihs der männlichen Tiere orientiert (Redaktion Pirsch, 2021). Mit der von den Jagdbehörden vorgegebenen Abschussplanung werden zudem häufig Altersklassenverteilungen und Geschlechterverhältnisse in der Population angestrebt, die als „ideal“ oder „normal“ angenommen werden (Balkenhol, 2023).

Mit Foucaults biopolitischer Perspektive lässt sich die Begründung, es sei notwendig, die Wildtierpopulationen durch gezielte „Entnahme“ von Individuen in ihrer Anzahl und ihrem Gesundheitszustand zu regulieren und selektiv zu steuern, als staatliche Bemühungen um die Durchsetzung von Macht und Kontrolle über das Leben identifizieren. Da in Deutschland das Jagdrecht an das Eigentum an Grund und Boden gebunden ist (§3 Abs. 1 BJagdG), geht es auch um die Durchsetzung eigentumsrechtlich fundierter Interessen einzelner Personen bzw. Personengruppen. Die Orientierung an der Größe von sekundären männlichen Geschlechtsmerkmalen verweist auf eine zugleich ideologisch behaftete und normierende Vorstellung von Gesundheit sowie Dominanz des männlichen Anteils in der Evolution. Indem der oder die Jäger:in den dominanten Hirsch mit dem größten Geweih zur Strecke bringt, nimmt er oder sie mit dem Geweih als Trophäe auch die Position des Machtausübenden und stärksten Individuums ein. Geschlechtsmerkmale und Größe als Abschusskriterium von Tieren zu wählen, ist tief in machtpolitischen Traditionen und Repräsentationen verankert und zeigt, wie sehr sich die Jagd aus einer notwendigen Praxis zur Sicherung des Überlebens zu einer ideellen Machtpraxis gewandelt hat. Die Selektion, welche Tiere zur Regulation der Population getötet werden und welche weiterleben dürfen, ist somit auch eine in der menschlichen Geschichte tief verwurzelte Kontrollinstanz des Lebens.

2.7 Gefahrenabwehr

Die Sicherheit und Gesundheit von Menschen wird gegenüber dem tierlichen Leben priorisiert. So wird in Berlin der seit 2004 verstärkt auftretende Eichenprozessionsspinner, ein Nachtfalter, dessen Raupen und deren Nester durch Nesselgift eine Gesundheitsgefahr für Menschen darstellen, in von Menschen genutzten Bereichen durch z. B. Absaugen der Raupen und Nester oder Biozideinsatz bekämpft (Pflanzenschutzamt Berlin, 2024). Interessant ist dieser Fall auch, weil es sich dabei um eine vormals geschützte Art handelt, die in den 1990er Jahren in Berlin als „vom Aussterben bedroht“ galt (Sobczyk, 2014). Dies zeigt, wie sehr die Häufigkeit einer Tierart über den Umgang mit ihr entscheidet.

Für „kategorische“ Gesundheitsschädlinge wie die Ratte gilt in vielen Bundesländern auch für Privatpersonen eine prinzipielle Pflicht zur Meldung und Bekämpfung (z. B. §1 SchädlBekV BE), unabhängig davon wo und in welcher Anzahl sie vorkommt oder ob die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung überhaupt gegeben ist. Das Mensch-Tier-Verhältnis ist hier also gesetzlich determiniert. Die im Landesarchiv Berlin archivierte Akte zu den Pharaoameisen von 1949–1955 zeigt, wie ernst das Problem von Schädlingen in unmittelbarer Nähe von Menschen sein kann: Die kleine Pharaoameise kann durch Kabeltunnel oder Heiz- und Lüftungssysteme Innenräume besiedeln (Bonnefoy, 2007:175ff.). Sie ernährt sich von eiweißhaltigen Substanzen, v. a. Fleisch, zu dem sie gerade in Krankenhäusern leicht Zugang hat (Bonnefoy, 2007). So wurde berichtet, dass „im Bürgerhaus-Hospital sieche und bettlägerige Personen, die sich nicht wehren können, unter Umständen von Pharaoameisen angefressen werden. In Wunden konnten Tausende von Exemplaren beobachtet werden“ (Robert-Koch-Institut, 1951). Die Akten zeigen, wie drastisch die Bekämpfung (u. a. mit Tonnen von DDT-Lösung) war und zugleich, wie widerständig diese Ameisenart gegen die Versuche ihrer Auslöschung ist. Bis heute ist sie gefürchteter Gesundheitsschädling. Gerade bei „Schädlingen“ zeigt sich in Übereinstimmung mit Foucault (1977:170), dass Regulations- und Kontrollpraxen wenig erfolgreich sind, da sich das Leben den „beherrschenden und verwaltenden Techniken“ ständig entzieht und die Ordnungen in Frage stellt.

Besiedelte Bereiche sind in Deutschland jagdrechtlich „befriedet“, hier „ruht“ aus Sicherheitsgründen die Jagd (§6 BJagdG). Für Wild herrscht also eine ungleiche Geographie des Todes zwischen Land und Stadt. Allerdings töteten Jäger:innen im Jagdjahr 2020/2021 im befriedeten Bereich Berlins 544 Wildschweine, 262 Wildkaninchen, 122 Waschbären, 51 Füchse und 33 Rehe (Abgeordnetenhaus Berlin, 2023b). Gesetzlich erlaubt ist die Stadtjagd, „insbesondere aus Gründen der Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen oder der Verhinderung vermeidbarer Schmerzen und Leiden von Tieren“ (§5 Abs. 3 LJagdG Bln). Neben verletzten oder kranken Tieren werden gezielt diejenigen Individuen getötet, die aufgrund von Seuchenverdacht oder der Übertragungsgefahr von Krankheiten auf Haus- und Nutztiere und Menschen problematisiert werden. In den 1950–1970er Jahren versuchte man die Ausbreitung der nicht heilbaren Tollwut in Deutschland durch eine drastische „Verdünnung“ der Populationen des Rotfuchses, der Hauptreservoirart für das Tollwutvirus, zu stoppen, indem man nicht nur erkrankte Tiere, sondern präventiv alle tötete. Aktuell wird die Regulation von Fuchspopulationen auch mit dem Argument legitimiert, dass sich Füchse bei zu hoher Dichte öfter mit Räude ansteckten, die Bejagung Füchsen einen qualvollen Tod erspare und auch andere Tierarten, v. a. Hunde, schütze (DJV, 2022, 2025). Sie entspricht aber auch den jagdlichen Interessen an der Raubwildjagd und dem Niederwildschutz. Die Praxis der Stadtjagd geht zudem über das hinaus, was das Jagdgesetz vorsieht: Wildschweine und Waschbären werden entnommen, wenn sie Eigentum zerstören. Durch den Abschuss einzelner Jungtiere werden Wildschweinrotten vergrämt. Die Antworten der Senatsverwaltung Berlin auf Anfragen zur Stadtjagd zeigen, dass auch bestimmte, als unnatürlich interpretierte Verhaltensweisen als Gefahr interpretiert werden: Tiere werden getötet, wenn sie nicht mehr scheu, sondern handzahm sind und Menschen „zu nahe kommen“ (Abgeordnetenhaus Berlin, 2022a). Hier zeigt sich, dass der besiedelte Bereich biopolitisch als sicherer Raum hergestellt werden soll – zumindest sicher in Hinsicht auf die (imaginierten oder realen) Gefahren für Menschen durch Tiere.

2.8 Am falschen Ort

Im Arten- und Naturschutz sowie im Jagdgesetz (§28a BJagdG) wird legitimiert und gefordert, Tiere invasiver Arten zu töten: Sie befänden sich am falschen Ort und schädigten die heimische, d. h. historisch an einem bestimmten Ort belegte Vielfalt. Dieses Thema der „heimischen“ und „fremden“ Arten ist für Städte aus zwei Gründen relevant: Zum einen sind Städte wichtige Orte für bedrohte heimische Arten (Ives et al., 2016), die in der modernen Agrarlandschaft wenig geeigneten Lebensraum finden. Städte sind zum anderen Zentren der Freisetzung von eingeführten Arten, z. B. durch Handel, Verkehr und Heimtierhaltung (Kowarik, 2011). Aus dem Bereich der Human-Animal Studies gibt es für unterschiedliche Tierarten und Weltregionen Untersuchungen des „regime of violent-care“ (van Dooren, 2015), die zeigen, wie seltene heimische Arten durch die Tötung von Individuen gebietsfremder, als invasiv und Bedrohung eingestufter Arten geschützt werden (z. B. van Dooren, 2011, 2015; Biermann und Anderson, 2017; Crowley et al., 2018). Van der Wal et al. (2015) zeigen, dass für die Bestandsregulierung gebietsfremder Arten oft (auch) wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend sind. Ein Beispiel in unseren Quellen ist der aus Nordamerika stammende Rote Amerikanische Sumpfkrebs, der weltweit gehandelt und kommerziell genutzt wird und sich in einigen Teilen Europas stark ausgebreitet hat. Da er Träger einer aus Nordamerika stammenden Pilzerkrankung („Krebspest“) ist, gegen die er selbst resistent ist, die aber für den in Deutschland vom Aussterben bedrohten europäischen Flusskrebs tödlich ist, wurde er als „invasiv“ eingestuft (BfN, 2023). Zwischen 2018 und 2021 haben Berliner Berufsfischer:innen insgesamt knapp 4300 kg Krebse gefangen und vermarktet – wieder mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung. Zu dieser Zeit gab es allerdings für Berlin schon seit Jahrzehnten keinen Nachweis für Europäische Flusskrebse mehr (Abgeordnetenhaus Berlin, 2022b), so dass das Schutzargument hinfällig war. Diskursiv gerahmt wurde die Abfischung des Krebses durch seine „erheblichen negativen Auswirkungen auf Amphibien, Makrophyten und Wirbellose. Er trägt nachweislich zur Schädigung der ökosystemaren Funktionen bei“ (Abgeordnetenhaus Berlin, 2023a). Zudem breite sich der anspruchslose Nahrungsgeneralist sichtbar schnell aus. Diese Rahmung der Tiere als „invasiv“, „krankheitsübertragend“, „anspruchslos“, „massenhaft auftretend“ und „gefräßig“ macht sie „tötbar“ und rechtfertigt Herrschaftstechnologien, die auf die Eliminierung oder zumindest Populationsregulierung der Tiere abzielen. Hier finden sich Übereinstimmungen mit Diskursen über andere invasive Arten wie z. B. Waschbär oder Nilgans (Kornherr und Pütz, 2022). Uta Eser (Eser, 2004) zeigt, dass naturschutzfachliche Auffassungen über Neobiota von sozialen Konstruktionen „des Fremden“ bestimmt sind. Zudem weisen diese Positionen mit dem Stereotyp, das anpassungsfähige und anspruchslose Einwanderer den Einheimischen knappe Ressourcen streitig machen, eine bemerkenswerte Parallele zur gesellschaftspolitischen Debatte um Einwanderung auf (Eser, 2004).

Im Fokus des Diskurses über Flusskrebse steht nicht, dass der Europäische Flusskrebs in Berlin (und anderswo) wegen anthropogener Überprägung der Gewässer und mangelnder Wasserqualität keine geeigneten Habitate mehr findet. Stattdessen wird versucht, den Bestandrückgang durch die Tötung von Tieren einer anderen Art aufzuhalten. Im Naturschutz resultiert aus „Anzahl“ und „Herkunft“ ein Konzept für eine Steuerung der natürlichen Welt, das den seltenen und einheimischen Arten Vorrang vor den häufigeren und gebietsfremden Arten einräumt. Normativ aufgeladene Vorstellungen von heimischer Vielfalt und eines ökosystemaren Gleichgewichts rechtfertigen das Töten derjenigen, die, wie der Rote Amerikanische Sumpfkrebs, „nicht dazugehören“ und „stören“, die im Kontext der dominierenden ökologischen Vorstellungen keine legitimen Lebewesen an diesem Ort sind (Gibbs, 2020). Mit Thom van Dooren (van Dooren, 2011) lässt sich danach fragen, ob es angemessen ist, in Zeiten einer umfassenden Globalisierung, der teils rasanten Veränderungen der Lebensbedingungen der Arten und der Interaktionen zwischen ihnen, „heimisch“ und „fremd“ als Grundlage eines Existenzrechtes von Organismen zu erklären. In welcher Hinsicht ist es überhaupt sinnvoll, von einer Art als „heimisch“ oder „ursprünglich“ zu sprechen, wenn es die ökologischen Settings, in denen sie heimisch war, gar nicht mehr gibt?

3 Die Massentötung von Stadttauben

Die Verwaltungen in Berlin und Hamburg beziehen sich im Diskurs über die Notwendigkeit von Tiertötungen auf diverse „vernünftige“ Gründe: Gefahren für Menschen oder wirtschaftliche Schäden sollen abgewehrt und bestimmte, als erwünscht geltende Umwelteigenschaften, Populationsgrößen oder Artengemeinschaften hergestellt werden. Erschreckend ist dabei, wie selbstverständlich das Töten als einfache Lösung für die den Tieren zugeschriebenen und problematisierten Wirkungen gesehen wird. Für uns ragte in diesem Diskurs der Fall der Stadttauben heraus, da hier besonders deutlich wird, dass und wie diese Tiere „trotz mangelnder Beweise“ als ein Problem konstituiert wurden, das es durch Tötung zu lösen galt.

Die zahlreichen Dokumente aus Berlin und Hamburg ermöglichen uns, den facettenreichen Diskurs über die Stadttaube der 1950er–1970er Jahre zu rekonstruieren. Der „Taubenkrieg“ wurde in beiden Stadtverwaltungen ausführlich diskutiert und dokumentiert. Seine Relevanz ergibt sich zudem daraus, dass nicht nur in den 1950er Jahren, sondern auch heute noch teils hitzige Debatten über Stadttauben geführt werden: Während die einen städtische Fürsorge in Form von Taubenhäusern und Fütterungen ermöglichen, befürworten andere ihre Tötung, wie 2023 die Stadt Limburg.

Die Populationen der Stadttauben bestehen aus freilebenden Nachkommen von Nutztauben, die aus der Felsentaube gezüchtet und als Fleisch- und Eierlieferant und Brieftauben gehalten wurden. Da Züchter:innen Nutztauben über viele Jahrhunderte entsprechend selektiert haben, können sich die Stadttauben ganzjährig reproduzieren und haben eine geringe Scheu vor Menschen (Hamburger Stadttauben e.V., 2025). Sie teilen mit Menschen den Stadtraum und kommen ihnen sicht- und hörbar nahe. Wir argumentieren, dass Tauben als Problem wahrgenommen werden, da sie die Ordnung konstituierenden Grenzen zwischen Natur und Kultur in verschiedener Hinsicht überschreiten, daher als fehl am Platz und die menschlichen Ordnungsvorstellungen bedrohend wahrgenommen werden (Jerolmack, 2008:74).

In den 1950er Jahren wird ein starkes Populationswachstum der Stadttauben vermerkt, das mit der kriegsbedingten Zerstörung von Taubenschlägen, den günstigen Nistmöglichkeiten in den Ruinen und dem „reichliche[n] Füttern der Vögel durch die tierliebende Bevölkerung“ (Unger, 1959:2) erklärt wird. Mit der Begründung, dass Stadttauben kein nennenswertes Gesundheitsrisiko darstellten, sah die Berliner Verwaltung trotz Beschwerden aus der Bevölkerung über Schmutz und Lärm zunächst keinen Handlungsbedarf. Zudem war die Zuständigkeit unklar: Da sie weder Gesundheitsschädling noch Wild noch geschützte Vogelart sei, seien weder die Gesundheitsämter noch die Jagdbehörde noch der Naturschutz für sie zuständig. Sie war als Schwellentier zwischen Natur und Kultur also zunächst den Zuständigkeitsbereichen der Verwaltungsorganisation entzogen. 1959 erörterten mehrere Artikel die Notwendigkeit und die Methoden der Stadttaubenbekämpfung (u. a. Carlé, 1959; Bruns, 1959), diese wurden von Verwaltungsmitarbeiter:innen in Hamburg und Berlin in den Akten abgelegt und zitiert. Sie behandeln Tauben auch als Gesundheitsschädlinge, obwohl die Übertragung von Krankheiten durch Tauben nur in Einzelfällen nachgewiesen wurde. Zunehmend wurde die Stadttaube als Plage konstituiert und damit suggeriert, dass das Auftauchen von Tauben im menschlichen Raum mit Abscheu oder Angst erlebt werden sollte (Jerolmack, 2008). Ähnlich wie Kornherr und Pütz (2022) es für die Nilgans beschreiben, wurden die Tauben zudem in Hinsicht auf ihre Exkremente bewertet, die als eklig und als „Bedrohung“ für die öffentliche Ordnung angesehen wurden. Die Stadtverwaltungen übernahmen zunehmend die Deutung der Stadttaubenpopulation als Plage und nahmen sie damit als Problem wahr, das es zu lösen galt. In Berlin war man sich in verwaltungsübergreifenden Besprechungen trotz widersprüchlichen Auffassungen darüber, ob und inwiefern Stadttauben (k)eine „Gefahr“ sei, darüber einig, dass man gegen sie etwas unternehmen müsse, da es „zu viele“ Stadttauben gebe und sie die „öffentliche Ordnung stören“ (Gens und Voß, 1959; Gens, 1963). Ziel war „eine Reduzierung auf ein erträgliches Maß“ (Unger, 1959:5 siehe auch Rieck, 1961:1). Bemerkenswert ist dabei, dass es nur grobe und stark divergierende Schätzungen über die tatsächliche Zahl der Tauben in Berlin (Gens und Voß, 1959) und Hamburg (Arbeitskreis Vogelschutzwarte Hamburg, 2025) gab, und keinerlei Aussagen dazu, wie viele „zu viel“ oder eine „adäquate Anzahl“ wären. Auffällig ist zudem, dass der militärische Begriff Krieg für die Bekämpfung der Tauben verwendet wurde. Geprägt wurde der „Taubenkrieg“ durch eine ausführlich dokumentierte Taubenbekämpfungsaktion der Stadt Hannover, bei der innerhalb von 12 Tagen 1551 Tauben vergiftet und damit ein Drittel der Taubenpopulation der Stadt getötet wurde (Lücke, 1960). Andere Städte, wie Hamburg und Berlin, übernahmen Begriff und Methode. Andrea Gaynor (Gaynor, 2018) beschreibt, wie Australien rhetorisch und mit Strategien, Techniken, Personal und Fahrzeugen, die im Krieg gegen Menschen eingesetzt wurden, Heuschrecken bekämpfte. Auch für den „Taubenkrieg“ lässt sich diese Verflechtung des Kriegs gegen Menschen mit dem Krieg gegen Tiere aufzeigen. Sie zeigt sich über die rhetorische Verwendung von „Krieg“ und „Vernichtung“ hinaus in Strategien der Entrechtung, Wahl der Technik und des Personals, die vom nationalsozialistischen Deutschland in den 1940er Jahren zur Vernichtung von menschlichem Leben eingesetzt wurden. Zunächst wurde die Populationsreduktion der Tauben stadtpolitisch ohne weitere rechtliche Schwierigkeiten legitimiert: Da die Stadttaube weder dem Jagdgesetz noch der Naturschutzverordnung unterliege, sondern ein verwildertes herrenloses Haustier sei, „bedarf es zur Vernichtung der Tauben keiner besonderen gesetzlichen Grundlage“ (Kierski, 1957; siehe auch Lücke, 1960). Die Populationsreduktion der nun offiziell rechtslosen Tiere erfolgte durch mit dem Blausäurepräparat Cyklon-CN vergiftete Futterköder. Entscheidend waren neben der Praktikabilität und Effizienz die Unauffälligkeit der Tötungsmethode. Sie „hat den Vorteil einer leichten und unauffälligen Anwendbarkeit und birgt die Möglichkeit in sich, innerhalb kürzester Zeit Massenvertilgungen vornehmen zu können“ (Unger, 1959; Bruns, 1959 übernehmend). Die Bevölkerung sollte weder mit der Praktik des Tötens noch mit den toten Taubenkörpern konfrontiert werden; diese wurden nach den Maßnahmen sofort weggeräumt. Nach der ersten Durchführung herrschte in der Verwaltung Einigkeit, die Maßnahme „in aller Stille und ohne Ankündigung“ (Gens, 1963) zu wiederholen. Dies erschien notwendig, da – obwohl die Vergiftungen „in den frühen Morgenstunden so unauffällig und schnell wie möglich“ (Senat Berlin, 1962) durchgeführt wurden, um dabei unbeobachtet, ungestört und zügig vorgehen zu können – anwesende Menschen protestierten und versuchten, die Tauben zu schützen. Berlin und Hamburg beauftragten für die Taubenvergiftungen die private Schädlingsbekämpfungsfirma TESTA – Internationale Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, da diese eine Konzession für die Schädlingsbekämpfung mit Blausäure besaß und „seit langer Zeit über Personal [verfügt], das im Umgang mit Blausäuregiften geschult ist“ (Rieck, 1960:4). Hier zeigt sich eine personale und organisatorische Verflechtung, insofern die TESTA in den 1940er-Jahren Zyklon B an Konzentrationslager, auch nach Ausschwitz, lieferte, wo es die SS erst zur Schädlingsbekämpfung und seit 1941 zur Ermordung von Menschen einsetzte.2

Auffällig ist zudem, dass die in Hamburg erstmalig 1959 und in Berlin 1962 durchgeführten Taubenvergiftungsaktionen sorgfältig dokumentiert und die toten Tauben gezählt und aufgelistet wurden: Getötet wurden zwischen 10 622 und 17 250 Tiere pro Jahr und Stadt. Das Zählen und Auflisten von getöteten Tieren findet sich in den Quellen sonst nur bei den Jagdstrecken des Nutzwildes, hier mit dem Ziel der Kontrolle der Bewirtschaftung. Ziel der Detailliertheit der Zählung der toten Taubenkörper war, die aufgewandten Kosten pro toter Taube zu errechnen (55–70 Pfennig) und zu optimieren.

Deutlich wird im Aktenmaterial, dass der Taubenkrieg nur von offizieller Seite geführt werden durfte: Obwohl es im Hamburg der 1950er–1970er Jahren viele Beschwerden über die Taubenplage gab und es erklärtes Ziel der Behörden war, die Stadttaubenpopulation zu dezimieren, sorgte der Fund zahlreicher verendeter Tauben im Februar 1960 über mehrere Tage hinweg als „Taubenmord“ für Aufregung in Hamburger Zeitungen (Hamburger Echo, 1960a; Die Welt, 1960). Nach eingehender Untersuchung zeigte sich, dass die Tauben gezielt vergiftet wurden (Häußer, 1960; Hamburger Echo, 1960b). Der Gesundheitssenator und der Vorsitzende des Tierschutzvereins kündigten an, wegen Tierquälerei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Senator wies darauf hin, „dass niemand das Recht habe, ohne weiteres ein wildes Tier zu töten, es sei denn, er hat aus einem zwingenden Grund die Erlaubnis dazu bekommen“. Diese Erlaubnis hatte das Amt für Bezirksverwaltung im vorangegangenen Sommer erhalten und über 10 000 Tauben töten lassen. Sie wird sie auch im Jahre des „privaten Taubenmordes“ ohne größere Kritik erhalten. Die offiziell beauftragte und rechtlich legitime Tötung wird sogar als Argument dafür angeführt, dass es gar keinen Grund zur Selbsthilfe gäbe (Hamburger Echo, 1960b). Lebende Tauben wurden aufgrund ihrer Zahl, ihrem Verhalten und ihrer Nähe zum Menschen als Störung der öffentlichen Ordnung wahrgenommen, aber auch ihre Tötung störte die Ordnung: zum einen wegen der Proteste gegen die offiziell angeordneten, legitimen Taubentötungen, zum anderen durch private, nicht legitimierte Tötungen, die zu wesentlich größerer Entrüstung führten.

Colin Jerolmack zeigt anhand der Analyse von Zeitungsartikeln vor allem aus der New York Times von 1851 bis 2006 auf, dass die rhetorische Rahmung der Stadttaube als rats with wings ein jüngeres Phänomen der modernen Städte ist. Obwohl nie nachgewiesen wurde, dass die Stadttaube mehr Krankheiten als andere Vögel in der Stadt hat und ob sie diese überhaupt auf Menschen überträgt, wurde sie mit dem Gesundheitsdiskurs verbunden (Jerolmack, 2008:85). Entsprechendes lässt sich auch aus den Akten in Berlin und Hamburg entnehmen. Tauben werden zu „abject lives“ (Fleischmann und Everts, 2024) konstituiert und ihre Tötung legitimiert, obwohl es keine Evidenz für ihre Schadwirkung gab. Mit Jerolmack lässt sich argumentieren, dass die Verachtung, die man der Stadttaube entgegenbrachte, und die Bereitschaft, sie zu töten, auf eine tiefere Besorgnis über die metaphorische Bedrohung der zunehmend geordneten, hygienischen Stadt der Nachkriegszeit durch die „schmutzige“ Taube hinweist. Diese stellt eine Bedrohung dar, die in Schwärmen auftritt, sich „pausenlos“ fortpflanzt und von Abfällen ernährt, ihren Kot hinterlässt und in ihrer Aneignung des Stadtraumes sehr sicht- und hörbar ist. Die Stadttaube ist nicht nur „fehl am Platz“, da sie sich explizit menschliche Räume aneignet, sondern auch, da sie sich dabei, unbeeindruckt von menschlicher Nähe, nicht wie ein „scheues“ Wildtier verhält. Auch als verwilderter Nachkomme eines gezüchteten Nutztiers verstößt sie gegen die Ordnung von Natur und Kultur. Durch die Tötung der Stadttaube wird also auf vielfältigen Ebenen scheinbar Ordnung wiederhergestellt.

Ein Grund für „Überpopulation“ der Taube sei das falsche Verhalten von Menschen, insofern sie absichtlich füttern. Sarah Oechslin zeigt, wie gerade das Füttern durch Frauen als Ausdruck eines irrationalen Mutterinstinktes, der sich „auf Tauben als Ersatzobjekte mütterliche Liebe“ richtet, und mit einer „defizitären Weiblichkeit“ konnotiert wurde (Oechslin, 2022:94f.). Auch dies klingt in Beschwerde- oder Leserbriefen und Verwaltungsdokumenten an, wenn abfällig über Menschen, vor allem Frauen, geschrieben wird, die Stadttauben „maßlos“ und „entgrenzt“ füttern oder die sich gegen ihre Vergiftung einsetzen. Während Taubenfüttern als Ausdruck seelischer Störung und als Abweichung von der Norm interpretiert wurde, galt (und gilt) das Füttern von Singvögeln als Ausdruck besonderer Naturliebe und wird gesellschaftlich wertgeschätzt. Das fürsorgende Verhalten von Menschen gegenüber Tieren wird in Abhängigkeit von der Tierart unterschiedlich bewertet.

4 Kontrollieren, Verwerten und Beseitigen

Was passiert mit den Körpern all dieser getöteten Tiere?

Auch der Umgang mit toten Tierkörpern unterliegt gesetzlichen Regelungen: Jagdlich erlegtes Nutzwild unterliegt als Lebensmittel Hygienevorschriften. Nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Teile des Nutzwildes oder erlegte Füchse, Waschbären, Krähen etc. können entweder in der Natur verbleiben, wenn dies nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstößt, oder müssen in Sammelstellen abgegeben werden (Stadt Hamburg, 2025). Ist das erlegte Wild infiziert, tierseuchenverdächtig oder radioaktiv kontaminiert (SenJustV, 2024), ist es „beseitigungspflichtig“ und muss in Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden. Tot aufgefundene Wildtiere unterliegen einem Gesundheitsmonitoring: In Hamburg werden auf öffentlichem Grund aufgefundene Wildtierkörper, wenn sie durch ihre tote Anwesenheit (und körperliche Größe) die öffentliche Ordnung stören, vom Institut für Hygiene und Umwelt abgeholt, ggf. auf Tierkrankheiten untersucht und anschließend an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt weitergegeben (Stadt Hamburg, 2024). In Berlin muss die Veterinäraufsicht des Bezirks informiert werden, die dann entscheidet, welche Untersuchungen und Beseitigungsmaßnahmen des Tierkörpers erforderlich ist (Stadt Berlin, 2024). Ebenso wie lebende können also auch tote Tiere die öffentliche Ordnung stören und unterliegen der Kontrolle, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie werden letztlich aus der Stadt entfernt und entsorgt. John-Henry Pitas und Mariya Shcheglovitova haben am Beispiel von Baltimore gezeigt, dass Städte zum einen oft als Räume verstanden werden, in denen Menschen und andere Lebewesen leben, und der Tod verhindert oder weggeräumt wird, um dieses Leben zu erhalten: „The sidewalk is no place for death and decay“ (Pitas und Shcheglovitova, 2019:25). Tote Tierkörper und deren sichtbare, auch durch Geruch erlebbare und andere Tiere anlockenden Zersetzungsprozesse markieren Räume für Menschen als verwahrlost und bedrohlich (Pitas und Shcheglovitova, 2019:26). Zum anderen zeigen sie, dass die Entsorgung toter Tiere aus dem öffentlichen Raum in Baltimore stark davon abhängt, wie einkommensstark die Bewohner:innen eines Stadtgebietes sind. Für uns zeigt sich noch ein anderer Aspekt der Ungleichheit: Während tote Tiere im besiedelten Bereich entfernt werden, dürfen die Körper erlegter Tiere in der Natur verbleiben, werden also in einen ökologischen Kontext gestellt, sollen aber als toter Körper, in ihrer Nutzung durch andere Tiere und ihrem Zerfall für Menschen nicht sichtbar werden.

Die Entsorgung von toten Wildtieren ist, wie auch die von Haus- und Nutztieren, aktuell im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) gesetzlich geregelt. Dieses spricht in Hinsicht auf Teile oder vollständige Körper toter Tiere, die nicht (mehr) für den menschlichen Verzehr geeignet sind, von „tierischen Nebenprodukten“. Diese Regelung zur Trennung von Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten und zur Entsorgung und Weiterverwendung letzterer dient dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Die tierischen Nebenprodukte werden auf der Grundlage der Risikobewertung in drei Kategorien eingeteilt (BMEL, 2022): Die Körper der Kategorie 1, bei denen die Gefahr der Infektion mit übertragbaren Krankheiten besteht, werden durch Verbrennung als Abfall beseitigt oder als Brennstoff verwendet. Tierkörper der Kategorie 2 werden auch zur Kompostierung und Erzeugung von Düngemitteln, Biodiesel und -gas verwendet. In die Kategorie 3, Material mit geringem Risiko, fallen Körper, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Diese können wie Material der Kategorie 1 und 2 verwendet werden, zudem zu Futtermittel für andere Tiere verarbeitet werden.

In den Archivdokumenten finden sich nur vereinzelt Hinweise auf den Verbleib der getöteten Tiere, die wir als Beispiele für den Umgang mit Tieren in der Stadt angeführt haben: Die in Berlin abgefangenen Sumpfkrebse wurden gesetzkonform in kochendem Wasser getötet und als invasiv-regionale Delikatesse vermarktet (Nehls, 2018). Die Berliner Berufsfischer:innen verkauften die „vermarktungsunfähigen“ Weißfische als „Futterfische“ an die West-Berliner Schweinemastbetriebe bis zu deren Schließung 1977. In den 90er Jahren lieferten sie die schadstoffbelasteten Weißfische an die Krankenhaus-Entsorgungs-Gesellschaft, die sie durch Aufkochen zu einem fetthaltigen Fischmehl verarbeitete, das anschließend in der Sondermüllverbrennungsanlage entsorgt wurde (Abgeordnetenhaus Berlin, 1991). Spätere Quellen sprechen von der Verwertung in Biogasanlagen zur Energie- und Wärmeerzeugung (Abgeordnetenhaus Berlin, 2019). Die Raupen und Nester des Eichenprozessionsspinners werden (Pflanzenschutzamt Berlin, 2024), genau wie die in Hamburg mit Blausäure vergifteten Tauben, in Müllverbrennungsanlagen verbrannt (Rieck, 1960:4).

5 Fazit und Ausblick

Die Beispiele zeigen, dass freilebende Tiere städtische Räume nutzen und Ökosysteme gestalten und dabei entweder menschlichen Nutzungsinteressen unterliegen oder aber Konflikte mit menschlichen Interessen hervorrufen. Solange sie nicht geschützt sind, werden Tiere, die die menschliche Gesundheit oder Eigentum gefährden (könnten), häufig getötet. Tiere werden aufgrund ihrer ökologischen Fremdheit und ihren Auswirkungen auf schützenswerte Arten bekämpft. Entscheidend sind auch ihre Bestandsgrößen und deren Bewertung: Verstoßen sie gegen Vorstellungen von Angepasstheit, die sich jedoch nicht an heutiger Landnutzung, sondern an überkommenen Landschafts- oder Gewässerzuständen orientieren, werden sie reguliert. Tiere überschreiten gerade im städtischen Raum die Grenzziehungen zwischen Natur und Kultur und rufen damit Verwaltungspraktiken hervor, die in vielen Fällen zu Tötungen führen. Das Nachzeichnen der Problematisierung von Tieren und der Argumentationen für ihre Tötung verdeutlicht, wie die Grenze zwischen Natur und Kultur/Zivilisation aufgefasst, verhandelt und geschützt wird. Es zeigt auch das menschliche Selbstverständnis, sowohl über die Nutzungen von Stadträumen und Ressourcen als auch über die „angemessene“ Anzahl, den Tod und das Leben anderer Lebewesen zu entscheiden. Erschreckend ist dabei, wie selbstverständlich das Töten als einfache Lösungen für Probleme gesehen wird und wie wenig anthropogene Ursachen und die radikalen anthropogenen Veränderungen von Lebensräumen problematisiert oder als änderbar betrachtet werden.

Auf einer praktischen Ebene zeigt sich, dass es für Städte keine umfassende Planung mit Wildtieren gab und gibt. Zuständig für Tiere – aber immer nur für Teilaspekte – waren und sind zahlreiche Behörden und Abteilungen wie Jagd, Veterinärwesen, Naturschutz, Ordnungsämter, Tierschutz etc. Wie das Beispiel der Stadttaube zeigt, ist für Tiere, die keinen besonderen rechtlichen Schutzstatus haben, auch niemand zuständig. Da wilde Tiere nicht umfassend planerisch berücksichtigt werden, werden auch Konflikte mit Wildtieren selten vorbeugend vermieden, sondern meist wenig nachhaltig und häufig durch ihre Tötung gelöst. Mit der Einrichtung einer Stelle eines Wildtierbeauftragten und des Angebotes der Vor-Ort-Beratung bei Problemen mit Waschbären hat die Stadt Berlin begonnen, andere Wege zu gehen (SenMVKU, 2024b).

Die Praktiken des Tötens sind in den Verwaltungsdokumenten sprachlich meist als „Entnahme“, „Management“, „Regulierung“ oder „Bekämpfung“ etc. verbrämt und verschleiert. Die verwendeten Begriffe, wie auch die vielfältige Konstituierung von Tieren als abject lifes, ermöglichen, sich von der Praktik des Tötens zu distanzieren (Crowley et al., 2018) und sich auf das durch die Tötung anvisierte Ziel zu fokussieren. Jedoch verschleiern die Begriffe auch nach außen hin, dass es um die Tötung von Lebewesen geht. Das Töten wird sprachlich wenig transparent gemacht, die Maßnahmen sogar absichtlich „im Verborgenen“ durchgeführt, um Konfrontationen mit Bürger:innen zu vermeiden. Müssen Politik und Verwaltung die Tötung von freilebenden Tieren verheimlichen? Ist den Bürger:innen nicht zuzumuten, dass sie erfahren, dass Tiere getötet werden, um die städtische Ordnung aufrechtzuerhalten? Wir schlagen vor, dass die Gründe, warum Tiere getötet werden und die Art und Weise, wie sie tötbar gemacht werden, explizit gemacht und zur Diskussion gestellt werden. Eine offene, demokratische Diskussion über das Töten wildlebender Tiere im Stadtgebiet ermöglicht auch, über mögliche Alternativen und andere Formen des Zusammenlebens nachzudenken. Gerade auch in der Perspektive von Ansätzen, die das Zusammenleben mit nicht-menschlichen Tieren neu denken, ermöglichen und gestalten wollen, ist es entscheidend, sich mit den Argumentationen für die Tötung von Tieren auseinanderzusetzen und sich zu fragen, worin genau die Herausforderungen und vielleicht auch die Grenzen für ein konviviales Miteinander liegen.

Einige Projekte zeigen jedoch, dass aktuell auch für die Akzeptanz des Tiervorkommens in der Stadt geworben wird: Auf ihrer Homepage zum Thema Wildtiere regt die Senatsverwaltung Berlin an, dass sich Ratsuchende zum Thema „Marder im Haus“ zunächst überlegen sollten, ob sie mit einem Marder im selben Haus leben möchten. Entscheiden sie sich dafür, wird ihnen erklärt, dass sie Probleme vermeiden können, indem sie die Verhaltensweisen des Marders beachten; entscheiden sie sich dagegen, erhalten sie eine Anleitung dafür, wie sie ihn tiergerecht wieder loswerden (SenMVKU, 2024a). Als Voraussetzung für die friedliche Koexistenz mit Mardern wie auch mit Füchsen und Waschbären gilt jedoch ihre Bestandsverminderung durch Verringerung des Futterangebots. Das sei nur möglich durch die Verhaltensänderung der Bevölkerung in Hinsicht auf gezielte Fütterung und den Umgang mit Speiseresten (SenMVKU, 2024b). Zunehmend geht es weniger um die Tötung der Tiere als um Aufklärung und Beratung der Stadtbewohner:innen zur Problemvermeidung oder -minimierung. Der Münchner Stadtrat diskutierte im Januar 2024 den Antrag, für eine „humanere“ und erfolgreichere Rattenbekämpfung Köder auszulegen, die Ratten unfruchtbar machen. Hier wird nicht nur eine Alternative zum Töten von Ratten vorgeschlagen, sondern auch an das Verhalten von Menschen appelliert, insofern flankierend eine Infokampagne zum Umgang mit Essensresten durchgeführt werden soll (Landeshauptstadt München, 2024). Ein konfliktärmeres Zusammenleben mit Tieren in der Stadt setzt also einen Wandel im menschlichen Umgang mit Ressourcen voraus.

Darüber hinaus wäre es für eine Transformation der Tier-Mensch-Beziehung notwendig, Ordnungsvorstellungen von „angemessener“ Populationsgröße und „geeignetem“ Tierlebensraum kritisch zu reflektieren. In vielen Fällen wirken diesbezügliche Konkretisierungen rein willkürlich oder historisierend. Das Ideal einer Koexistenz von Mensch und Tier bedeutet auch, Stadt nicht mehr als allein dem Menschen vorbehaltener Ort zu betrachten. Dies müsste eine gesteigerte Achtsamkeit für die Lebensraumansprüche von Tieren im Rahmen von Stadtpolitik, Verwaltungshandeln und Planung, sowie geeignete Verfahren bei Interessenskonflikten nach sich ziehen. Das wirft grundlegende Fragen auf: Sind wir bereit, Konflikte nicht mehr durch die Tötung der Tiere zu lösen, sondern Alternativen zu erarbeiten? Sind wir darüber hinaus dazu bereit, menschliche Nutzungsinteressen und Ordnungsvorstellungen zu relativieren und in der Stadt auf Wohn- und Verkehrsflächen zu verzichten, um für die Koexistenz von Menschen und Tieren Räume vorzuhalten? Betrifft das alle Arten – auch die nervigen, ekligen oder unter bestimmten Bedingungen schädlichen, wie die Pharaoameise? Greifen wir nicht mehr in ein Tier-Tier-Verhältnis ein, wenn vom Aussterben bedrohte Tiere von anderen geschädigt werden?

Anhang A: Rechtsquellenverzeichnis
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  • Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte).

Datenverfügbarkeit

Alle Rohdaten können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Autor:innenmitwirkung

AV hatte die Idee zum Text und erarbeitete das Konzept. Sie recherchierte in Berlin, SK in Hamburg. AV und SK schrieben das Manuskript und überarbeiteten es.

Interessenkonflikt

Die Autorinnen erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Haftungsausschluss

Anmerkung des Verlags: Copernicus Publications bleibt in Bezug auf gerichtliche Ansprüche in veröffentlichten Karten, institutionellen Zugehörigkeiten oder anderen geographischen Begrifflichkeiten neutral. Obwohl Copernicus Publications alle Anstrengungen unternimmt, geeignete Ortsnamen zu finden und im Manuskript anzupassen, liegt die letztendliche Verantwortung bei den Autor:innen.

Danksagung

Unser besonderer Dank gilt den anonymen Reviewer:innen des Artikels für ihre konstruktive, fachkundige Kritik und die ausführlichen Anregungen zur Strukturierung des Artikels.

Finanzierung

Dieser Artikel ist im Rahmen des Forschungsprojekts Planung von Tier-Mensch-Relationen im ‚Habitat Großstadt‘ am Fachgebiet Freiraumplanung der Universität Kassel entstanden. Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – 448618861.

Begutachtung

Dieser Artikel wurde von Lucas Pohl redaktionell betreut und durch ein:e Expert:in in einem double-blind Review-Verfahren begutachtet. The editorial decision was agreed between both guest editors, Lucas Pohl and Jan Hutta. The editorial decision was agreed between both guest editors, Lucas Pohl and Jan Hutta.

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1

Lücken entstehen aus unterschiedlichen Gründen: Der oder die Produzent:in der Akte legt nicht alle Dokumente zu einem Vorgang ab. Trotz der Anbietungspflicht (gem. BArchG) werden nicht alle Akten dem zuständigen Archiv angeboten, zudem entscheidet das Archiv, ob die Archivierung einer Akte aufgrund eines „bleibenden Wertes“ vorgenommen werden soll. Schutzfristen bestimmen, wann eine Verwaltungsakte eingesehen werden kann (30 Jahre oder länger nach Abschluss der Akte). Zudem sind viele Archive im Rückstand mit der Aufbereitung der Akten zur Einsichtnahme.

2

Das 1924 gegründete Unternehmen Tesch & Stabenow, kurz TESTA, spezialisierte sich auf die Schädlingsbekämpfung mit dem Blausäurepräparat Zyklon B, das es z. B. für die Schiffs- und Speicherbegasung im Hamburger Hafen einsetzte. TESTA hatte östlich der Elbe das Monopol für den Vertrieb und die Anwendung von Zyklon B, die von der DEGESCH (Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung) produziert wurde. Da TESTA Zyklon B an Konzentrationslager lieferte, verurteilte 1946 ein britisches Militärgericht ihren Inhaber und den Geschäftsführer zum Tode. Die Firma Tesch & Stabenow wurde 1949 aufgelöst; jedoch war bereits 1947 eine neue „aus der Firma Tesch & Stabenow erwachsende TESTA“ gegründet worden, die weiterhin Zyklon B (nun als Cyclon-CN oder Cyanol) anwenden und vertreiben durfte. Der Verkauf von Zyklon B durch die alte TESTA an Konzentrations- und Vernichtungslager hat die Behörden nach 1945 nicht an weiterer Zusammenarbeit mit ihrer „Rechtsnachfolgerin“ gehindert (siehe ausführlich Kalthoff und Werner, 1998).

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Short summary
The analysis of the discourses relating to wild animals in urban administration and planning shows the spectrum of justifications on the grounds of which free roaming animals have been killed in German cities since the 1950s.
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