Teilhabe am öffentlichen Leben : Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung im Kanton Basel-Stadt
Abstract. Aussonderung und Stigmatisierung von Menschen mit einer Behinderung haben eine lange geschichtliche Tradition. Neue gesetzliche Grundlagen sollen bestehende Benachteiligungen für Menschen mit einer Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen abbauen und ihre Teilhabe am öffentlichen Leben fördern. Der Kanton Basel-Stadt hat als erster und immer noch einziger Kanton der Schweiz die Stelle eines Beauftragten für die Gleichstellung und Integration von Menschen mit einer Behinderung geschaffen. In enger Zusammenarbeit mit den Departementen der kantonalen Verwaltung und weiteren Fachstellen und Fachpersonen werden durch kleine und grosse Projekte Diskriminierungen in den Bereichen Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit, Wohnen, öffentlicher Verkehr, Bauen und Kommunikation abgebaut. Die Gleichstellungs- und Integrationsarbeit ist sehr konkret, hat ihren Platz in den Strukturen der Verwaltung und im Rahmen der regulären Budgets und führt durch spür- und sichtbare Resultate zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen am Leben des Kantons.