Articles | Volume 77, issue 4
https://doi.org/10.5194/gh-77-487-2022
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Theme issue overview
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23 Nov 2022
Theme issue overview |  | 23 Nov 2022

Carceral Geographies/Geographien des Einschlusses: ein neues Feld für die deutschsprachige Geographie?

Marina Richter and Anna Katharina Schliehe
Kurzfassung

While a broad debate on carceral geographies has been part of human geography and related disciplines in English-speaking academia, there are only scarce publications among German-speaking geographers. This special issue aims at bringing different researchers (Tobias Breuckmann, Julia Emprechtinger, Sarah Klosterkamp, Nadine Marquardt, Marco Nocente, Marina Richter and Anna Schliehe) and their rich and diverse research insights in the carceral field into a dialogue. What started with a session at the 2019 conference of German-speaking geography (Deutscher Kongress für Geographie), developed into a special issue that encompasses papers based on the contributions to the session as well as additional papers that round up the insights into current research in carceral geographies in German-speaking countries. The papers show the importance of applying a carceral geography perspective to research in German-speaking geography to focus on different institutions, places and spaces that share common carceral characteristics. In addition, the focus on German-speaking researchers also adds to the international debate on carceral geographies with specific insights from the national contexts.

1 Carceral geographies/Geographien des Einschlusses

Während im englischsprachigen Raum1 seit einigen Jahren die geografische Forschung zu Gefängnissen, geschlossenen und totalen Institutionen und anderen Formen des Einschlusses geradezu boomt, sind entsprechende Publikationen im deutschsprachigen Raum nur sehr spärlich zu finden. Das Feld wird bis anhin zum grossen Teil anderen Disziplinen wie der Kriminologie, der Sozialen Arbeit oder der Psychologie überlassen und umfasst vermehrt quantitative Arbeiten. So finden sich in der Geographie viel eher Forschungen zur Überwachung des öffentlichen Raums (Klauser, 2016) oder zu Fragen von Terror (Klosterkamp und Reuber, 2017) und Sicherheit allgemein und deutlich seltener zum gesellschaftlichen und damit auch geographisch-materiellen Umgang mit verurteilten Personen oder Personen, welche als gefährlich für die gesellschaftliche Sicherheit angesehen werden. Dabei ist die Frage von Sicherheit, Herstellung von Sicherheit als Politik und machtvolle materielle Praktik eine Kernfrage der Politischen Geografie. Diese Frage erhielt im Zuge postkolonialer Perspektiven eine zusätzliche kritische Wendung (bspw. Korf und Schetter, 2015) und wird auch immer wieder aus feministischer Perspektive hinterfragt im Sinne von: Sicherheit für wen, vor wem und durch wen? (Fredrich, 2012).

Es stellt sich die Frage, weshalb die carceral geographies oder – in unserer Übersetzung – die Geographien des Einschlusses in der deutschsprachigen Geographie bis anhin nur spärlich vertreten sind. Man kann einige Erklärungen dafür heranziehen, gleichzeitig bleibt aber anzumerken, dass die Antwort mehr auf Vermutungen denn auf klaren Hinweisen basiert. Eine mögliche Erklärung ist die Inhaftierungsrate, welche im Vergleich zur Hyperincarceration in Ländern wie den USA in den deutschsprachigen Ländern vergleichsweise niedrig ist. Dies führt rein zahlenmässig zu einer geringeren Notwendigkeit von Forschung. Gleichzeitig sind Geographien des Einschlusses in anderen Ländern mit einer ebenfalls vergleichbar tiefen Inhaftierungsrate (bspw. Frankreich) dennoch gut ausgeprägt. Eine andere Erklärung könnte auch die noch relativ junge Spezialisierung der deutschsprachigen Sozial- und Humangeographie in verschiedene Unterthemen darstellen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Themen und Theorien jeweils mit einer gewissen Verzögerung v. a. aus dem angelsächsischen Kontext übernommen. Dies könnte in ähnlicher Weise auch auf Geographien des Einschlusses zutreffen. Gleichzeitig wäre es in Anbetracht der geschichtlichen Bedeutung von Lagern und Internierung im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus geradezu eine historische Pflicht der deutschsprachigen Geographie, sich mit Fragen der Inhaftierung und des Einschlusses auseinanderzusetzen.

Dabei verweist einer der wichtigsten theoretischen Bezugspunkte der Geographie für Fragen der Macht über Körper und über Räume geradezu exemplarisch auf Gefängnisse als Formen des Einschlusses und der Überwachung. Dass Gefängnisse nicht nur der Funktion der Bestrafung dienen, sondern Überwachung perfektionieren, indem sie – am Beispiel des Panopticons von Bentham exemplarisch dargestellt – diese Überwachung in die Körper der Subjekte internalisieren, machen Michel Foucaults (1976) Überlegungen zur Machtpolitik und Kontrolle über Körper mehr als anschlussfähig für die Gefängnisforschung. Ebenso gibt es Überlegungen zu Gefängnissen als gesellschaftliche Heterotopien: Gefängnisse können als Orte verstanden werden, welche einerseits immer in Bezug zur gesellschaftlichen Ordnung stehen, andererseits werden sie oft geographisch an den Rand von Siedlungsgebieten und damit quasi ausserhalb des gesellschaftlichen Blicks gebaut (Foucault, 1986; Baer und Ravneberg, 2008; siehe auch Schliehe, 2016a).

Foucaults Überlegungen zur Macht über Körper, zur Biopolitik und wie diese sich räumlich-materiell auswirkt, finden sich sehr wohl in Debatten der deutschsprachigen Geographie wieder. Dabei geht es um Fragen, wie geographische Praxis eine machtvolle Praxis sein kann, d. h., wie die Produktion von Raum auch machtvolle Ordnungen von Körpern in und durch Räume darstellen kann (Korf und Ossenbrügge, 2010; Marquardt und Schreiber, 2015; Korf, 2019). Daher erstaunt gewissermassen, dass der geographische Blick auf Gefängnisse im Speziellen und auf Räume des Einschlusses im Allgemeinen bis anhin sich nur selten von dieser theoretisch anderweitig sehr wohl genutzten Vorlage inspirieren liess. Abgesehen von einer thematischen Ausgabe der Zeitschrift Geographica Helvetica (Turner, 2014), welche nur Beiträge von angelsächsischen Autor*innen beinhaltet, finden sich nur vereinzelte Beiträge in der deutschsprachigen Literatur.

Einige Arbeiten lassen sich zu einer erweiterten Geographie des Einschlusses zählen, wie bspw. Arbeiten zur räumlichen Macht in Wohnheimen (Marquardt, 2013). Welche politisch-geographischen Praktiken lassen sich analysieren, wenn Menschen durch den Einzug in Einrichtungen des betreuten Wohnens ihre eigene Wohnung verlieren und dadurch quasi wohnungslos werden (Marquardt, 2016)? Aus diesem Verlust der eigenen Wohnung entsteht ein emotionales Vakuum der Entwurzelung. Im Wohnheim bedarf es einer emotionalen Auseinandersetzung mit den neuen Räumlichkeiten, um wieder ein Gefühl von Heimat und Geborgenheit in dieser neuen Wohnumgebung jenseits von privatem Raum und Selbstbestimmung zu finden. Solche Umfelder stellen zwar keine Anstalten des Justizvollzugs dar, sie haben aber, was ihren Charakter als totale Institutionen2 und ihre räumlich-materielle Konzentration betrifft, sehr wohl Gemeinsamkeiten mit Gefängnissen. Entsprechend kann man Nadine Marquardts Interesse (Marquardt, 2022; Lim et al., 2017) für Fragen des Justizvollzugs als eine Weiterführung von Fragen zu Einschluss, Fremdbestimmung und deren räumlich-materieller Ordnung verstehen. Dabei geht es nicht nur um Fragen der räumlich-materiellen Macht innerhalb der Mauern von Justizvollzugsanstalten, sondern um gesellschaftliche Machtkonstellationen, wie sie derzeit in Deutschland bspw. im Zusammenhang mit der Ersatzfreiheitsstrafe diskutiert werden. Eine solche Ersatzfreiheitsstrafe stellt eine Geldstrafe dar, welche anstatt des Freiheitsentzugs gesprochen wird. Kann diese nicht bezahlt werden, so droht der Freiheitsentzug. Sozio-ökonomische Strukturen führen so zu einer Selektion der Gefängnispopulation, indem vermehrt Personen aus finanziell benachteiligten Schichten die Geldstrafe nicht bezahlen können und dafür den Freiheitsentzug antreten müssen (Lim et al., 2017).

Solch eine Orientierung an Fragen sozialer Probleme findet sich auch in Forschungsarbeiten, welche an der Schnittstelle von Sozialwissenschaften, Gender Studies und Sozialer Arbeit entstehen. Gerade die Arbeiten zu Körper, Sexualität, Männlichkeit und Weiblichkeit im Vollzug sind anschlussfähig für eine (feministisch) geographische Forschung. Subjekte unterliegen im Vollzug auch in Bezug auf ihre Körper in sehr spezifischer Weise einer räumlich-materiellen Ordnung und werden damit zu einem „Corpus intra Muros“, welcher in den Räumlichkeiten des Einschlusses eine neue Körperlichkeit erfährt (Bereswill, 2017a). Dabei treten Fragen der Gestaltung und Formung von Geschlechtsidentität in Bezug auf Körper und ihre Verbindung mit Gewalt als performatives Element von Männlichkeit in den Fokus. Das Gefängnis stellt dadurch nicht nur eine Form des Freiheitsentzugs dar, sondern greift in seiner Konzentration von Gefangenen und Mitarbeitenden auf engstem Raum und in der räumlichen wie auch zeitlich straffen Organisation des Lebens und Arbeitens tiefgreifend in Biographien ein (Bereswill, 2017b). Dieser Eingriff auf die Körper hat auch mit der Ausgestaltung ‚strafender Räume‘ zu tun. In einer noch unveröffentlichten Studie stellt Helmhold die Wohnpraxen in der Gefängniszelle raumsoziologisch dar. Sie beschreibt, wie die Geschichte des europäischen Strafvollzugs mit der Perfektionierung von Überwachungsarchitektur einhergeht, in der Gefangene in „einem sinnlichen Wahrnehmungsprekariat von Raum und Körper gehalten“ werden (Helmhold, 2022).

Der Kontext des Einschlusses bedingt weiter nicht nur das „Leben“ in der Institution Gefängnis, sondern stellt auch spezifische Bedingungen an die Mitarbeitenden (Bereswill, 2017c). Wie bereits Goffman ausführte, wirken sich totale Institutionen auf alle Menschen aus, welche darin leben und arbeiten, das Personal miteingerechnet. Dies zeigt sich beispielsweise auch an der Herausforderung, welche natürliche Todesfälle im Justizvollzug darstellen. Die Frage des „guten Todes“ stellt sich dabei nicht nur für die Gefangenen am Lebensende, sondern auch für Mitgefangene, für Mitarbeitende wie auch für die Organisation des Gefängnisses selbst (Richter et al., 2017). Es sind nicht nur medizinische und organisatorische Fragen, die sich stellen, sondern in erster Linie ethische Fragen, inwiefern sich bspw. ein Freiheitsentzug auch auf den Tod erstreckt und wie das Sterben menschenwürdig gestaltet werden kann (Maschi und Richter, 2017).

Die vorgestellten Publikationen zeigen erste Auseinandersetzungen mit den Phänomenen des Einschlusses und ihren geographischen Implikationen. Dabei geht es nicht nur um den Einschluss an sich, sondern auch darum, wie Gesellschaft über ihr Justizsystem in das Leben von Menschen eingreift und sie räumlich diszipliniert. Was macht nun aber geographische Gefängnisforschung aus? Wie lässt sich „carceral geography“ – oder zu Deutsch: Geographien des Einschlusses – definieren und welche Entwicklungslinien zeichnen sich für dieses Forschungsfeld ab?

2 Was ist carceral geography?

‚Carceral geography‘ (Moran, 2015) hat sich in der anglo-amerikanischen Geographie schon vor Jahren aus den Bereichen der Sicherheitsgeographie (Philo, 2012) und Institutionengeographie (Parr und Philo, 2000) gebildet. Dass das Feld im deutschen Sprachraum bis anhin unterbelichtet blieb, erstaunt nicht zuletzt, da der geschlossene Raum in vielerlei Hinsicht geographisch, politisch und sozial eine Art Inkubator darstellt, in dem sich soziales Handeln intensiviert. Als sensorische Einstimmung und Einführung in diese Welt eignet sich folgende Beschreibung von Grabitz aus einem kurzen Artikel einer Beilage zur Zeitung „Die Zeit“:

Stellen Sie sich vor, Ihr Alltag wird vom Rasseln schwerer Schlösser bestimmt: Aufschluss früh am Morgen. Lebendkontrolle. Umschluss als Freizeitmassnahme. Einschluss nach Abendbrot. Ihre Haut bekommt einen Grauschleier, weil Sie zu wenig frische Luft bekommen. (…) Der Entzug der Freiheit ist nach dem Gesetz Ihre einzige Strafe. Dennoch gesellen sich rechtlich höchst fragwürdige Strafen hinzu: (…) Im Vergleich zur Bevölkerung draussen haben Sie ein erhöhtes Risiko, sexuell missbraucht zu werden. Sie müssen in einer Gemeinschaft leben, die sich über Delinquenz definiert. Ihr Risiko an Depression zu erkranken und Suizid zu begehen, ist um ein Vielfaches erhöht (Grabitz, 2018:49).

In der Analyse von geschlossenen Räumen – hier exemplarisch dargestellt an einer Beschreibung des Alltags in einer Justizvollzugsanstalt – geht es um die individuelle Erfahrung des Eingeschlossenseins, welches viele verschiedene Facetten mit sich bringt, z. B. in seinen Auswirkungen auf Körper und Psyche. Aber es geht auch um ein Verständnis dessen, wie geographische Anordnungen im Strafvollzug den Einzelnen und auch die Gesellschaft an sich prägen. Es geht um das Verstehen eines nationalen und internationalen Umgangs mit Randgruppen, mit der Sicherung nach innen und aussen und mit der Erstellung von Grenzen im Zusammenwirken mit dem ‚punitive turn‘ (Garland, 2001), d. h. der zunehmenden Orientierung an strafenden Prinzipien. Diese Hinwendung zu strafenden Prinzipien geht auch einher mit einem Bestreben nach maximaler Sicherheit in anderen Bereichen neben dem Gefängnis, wie z. B. der Grenzsicherung (siehe critical border studies: Parker und Vaughan-Williams, 2012; Mountz, 2010).

Das Gefängnis ist folglich nur eine Institution unter vielen, die innerhalb des Feldes der ‚carceral geographies‘ genauer betrachtet werden. Hierzu zählen auch Institutionen wie Camps und Abschiebeanstalten, aber auch Institutionen wie geschlossene Heime und Räume von ausgeprägter Kontrolle, wie sie sich z. B. an Grenzen manifestieren. Eine genaue Definition der Geographien des Einschlusses lässt sich daher weniger über die Art der Institution als über die Konzeptualisierung von Einschluss und Ausschluss erreichen. Dabei steht Einschluss für den Einschluss in die Institution – im Sinne der totalen Institution von Goffman – und Ausschluss steht für den – zumindest vordergründigen – Ausschluss aus der Gesellschaft.

Die derzeitigen Forschungsrichtungen der carceral geography reichen von der Ebene des Persönlichen bis zur Ebene des Globalen. So geht es auf der Ebene des Persönlichen bspw. um die Körper der Eingewiesenen und um die Kontrolle über diese Körper (Moran, 2012; Godoi, 2016). Aus globaler Perspektive sind es Logiken und turns wie die Hinwendung zu einer vermehrt strafenden und sichernden Justiz, welche länderübergreifend analysiert werden (Moran et al., 2013; Turner und Peters, 2015; Morelle et al., 2021). Darüber hinaus werden auch Fragen der Lokalisierung und Verteilung solcher Räume sowie der Beziehung zwischen einzelnen Institutionen und einem vermehrt „strafenden“ und sichernden Staat angesprochen (Moran 2015). Dabei müssen geschlossene Räume auch in Relation zur Gesellschaft und ihren Veränderungen gesehen werden; denn die Gesellschaft bestimmt die Funktion solcher Räume und gestaltet aktiv den Umgang mit Fragen nach Strafe, Ausschluss und Wiedereingliederung.

Wie hat sich das Feld der carceral geogaphies entwickelt? Während individuelle geographische Studien zu Gefängnissen oder anderen geschlossenen Institutionen weit zurückreichen, wie zum Beispiel die Arbeit von Kropotkin (1887) über russische und französische Gefängnisse, hat sich das Feld erst in den frühen 2000er Jahren herausgebildet, mit Vorläufern wie Valentine and Longstaff's (1998) Studie über Essenspraktiken oder Dirsuweits (1999) Fallstudie zu einem Frauengefängnis in Südafrika (siehe auch Ferrant, 1997; Marshall, 1997). Die Herausbildung dieses Arbeitsfeldes ging einher mit dem weithin konstatierten ‚punitive turn‘ (Garland, 2001), in dem sich ein vermehrtes gesellschaftliches Streben nach maximaler Sicherheit in geschlossenen Institutionen, aber auch in anderen weitreichenden Massnahmen wie z .B. im Bereich öffentlicher Überwachung (Belina und Helms, 2010) deutlich macht. Der sogenannte ‚punitive turn‘ bezieht ähnlich wie der frühere ‚cultural turn‘ (Gebhardt et al., 2003) diverse historische, politische, ökonomische und soziokulturelle Gesellschaftsveränderungen mit ein.

Im ersten Lehrbuch über carceral geography (Moran, 2015) wird die geschlossene Institution als verräumlicht, verkörperlicht, mobil und affektiv beschrieben. Während oft die Zeit als ein Faktor im Gefängnis analysiert wurde, werden inzwischen Aspekte wie Verkörperlichung und emotionale Reaktionen als Teil einer affektiven Ontologie von geschlossenen Räumen gesehen. Dies kommt bereits in Dirsuweits (1999) Studie über südafrikanische Gefängnisräume zum Ausdruck, in der sie deren normative Funktion mit der räumlichen Organisation in Verbindung bringt. Dirsuweit bezieht sich eng auf Foucaults Terminologie. Sie beschreibt das geschlossene Umfeld als Raum omni-disziplinärer Kontrolle, in dem dennoch eine (wenn auch verringerte) Möglichkeit zum Widerstand und der Rückgewinnung des Raumes stattfinden kann (Dirsuweit, 1999:82). Ihre Abbildungen von Karten (Mindmaps) aus dem Inneren des Gefängnisses zeigen, wie sich der geschlossene Raum als Landschaft mit immer wechselnden individuellen und kollektiven Identitäten situiert und re-situiert.

Diese Beschreibung des Gefängnisraums als fliessend und dynamisch kommt auch in Parr und Philos Veröffentlichung über Institutionengeographie vor. Sie schreiben, dass sich diese „Landschaften aus Stein und Mörtel bemühen, bestimmte und vermeintlich verbesserte Versionen von menschlichen Körpern und Seelen hervorzubringen, zu beherrschen, zu kontrollieren, zu behandeln, zu konzipieren und zu produzieren“ (Parr und Philo, 2000:513; Übersetzung Anna Katharina Schliehe). In seiner Darstellung von Kantrowitz‚ Arbeit über ein Hochsicherheitsgefängnis in den USA erklärt Philo (2001:476), wie wichtig die Vereinfachung von Gefängnisraum und Zeitregime für die Erhaltung von Ordnung und Kontrolle ist – aber anstelle einer statischen Geographie des Lebens im Innern zeigt Kantrowitz, wieviel Mobilität herrscht: Das Gefängnisregime (im Original body count system (Philo, 2001:477)) beruht darauf, dass Gefangene sich zur richtigen Zeit am richtigen Ort befinden und so Teil einer speziellen institutionellen Geographie erzwungener Mobilität innerhalb der Anstalt werden.

Auch Moran (2015) unterstreicht die Verbindung zwischen der Produktion von Gefängnisraum und der wahrgenommenen konstanten Überwachung, in der der Raum mehr als nur ein Container ist. Er wird zu „Medium und Folge der Kontrolle und des Strafens“ (Moran, 2015:17; Übersetzung Anna Katharina Schliehe). In der Konzeptualisierung von geschlossenen Räumen geben die räumlichen Gegebenheiten und die umgebende strafende Infrastruktur Teile des Lebens im Innern und der kontrollierenden Struktur wieder.

In Bezug auf die Begrifflichkeiten kann man die humangeographische Benutzung des Wortes ‚carceral‘ zurückführen auf Davis (1990 ‚ Buch „City of Quartz„), in dem er die Stadtlandschaft von Los Angeles als „carceral city“ mit einer besonderen Sicherheitsagenda beschreibt, die sich durch ein Netzwerk von Überwachung und polizeilichem „law and order lobbying“ zeigt, das ganze Stadtteile in eine Strafkolonie verwandelt (Davis, 1990:254). Davis‚ Benennung der Stadt als „carceral city“ hatte einen grossen Einfluss auf die geographische Forschung zu Gated Communities, Videoüberwachung und die Sicherheitsdiskurse im urbanen Raum (siehe z. B. Belina und Helms, 2010). In den 1990er und frühen 2000er Jahren blieben Gefängnisse in der Humangeographie weltweit aber noch weitgehend unerforscht. Dies obwohl ein enger Zusammenhang zwischen den eben beschriebenen urbanen ‚Sicherungsräumen‘ und den abgehängten sozialen Unterschichten besteht, denen die verbotenen Stadtteile nicht zugänglich waren (und immer noch nicht sind) und die in den USA zu großen Teilen in der immer weiter expandierenden Gefängnislandschaft landeten (Moran, 2015:8). Auch wenn für den europäischen und insbesondere den deutschsprachigen Kontext die Abschiebung sozial benachteiligter Gruppen in Anstalten des Justizvollzugs nicht im gleichen Masse zu beobachten ist wie in den USA, so lassen sich dennoch Parallelen zwischen allgemeinen Sicherungspraktiken, sozialer Ungleichheit und der Institution Gefängnis aufzeigen und analysieren.

Philos (2012) Veröffentlichung über Sicherheitsgeographien ist hilfreich, um die Entwicklungen des vermehrt strafenden Staates und der voranschreitenden Sicherheitspraxis in einen Kontext einzuordnen, welcher Verteidigungslandschaften (z. B. Shaw und Akhter, 2014 über Drohnenkriege) und globale (Un-)Sicherheit (Dalby, 2011), vermehrte Überwachung und Polizeiarbeit (Cook und Whowell, 2011), stark ansteigende Grenzsicherung (Pickering, 2014) und das, was Gregory (2004, 2007) „punitive assemblages“ nennt, umfasst. Glück (2015) beschreibt z. B. die Produktion von Sicherungsräumen in Bezug auf Piraterie in Ostafrika. Dadurch entsteht eine globale Mobilität eines Sicherheitsapparates, der sich mit Kriegsführung und Militarisierung verbindet, die sich wiederum direkt auf die globale Gefängnislandschaft auswirkt.

Auch Arbeiten zur Thematik von Migrationsinhaftierung und Internierungslagern (siehe bspw. Mountz et al., 2012), welche Mobilität, Grenzen und Ausgrenzung analysieren, lassen sich zur carceral geography zählen. Andere Bereiche der carceral geography beschäftigen sich mit Arbeitslagern und Camps (Minca, 2005); wieder andere mit weitergefasster Marginalität und gesellschaftlichen Hintergründen für die ‚hyperincarceration‘ (Wacquant, 2000). Auch in Gefängnisstudien, wie z. B. der Kriminologie, gibt es momentan im anglo-amerikanischen Raum eine Art ‚spatial turn‘ (Crewe et al., 2014; Hancock and Jewkes, 2011), in dem sich viele Forscher*innen vermehrt mit den inneren und äusseren Machträumen der Inhaftierung auseinandersetzen.

Was macht carceral geographies aus und wie lässt sich das Konzept „carceral“ definieren? Vor einigen Jahren haben Moran et al. (2018) die Debatte lanciert, wie das Konzept zu fassen sei. Es geht darum, zu definieren, was „carceral“ ausmacht, da carceral geographies, wie mehrfach schon ausgeführt, mehr sind als nur Gefängnis-Geographien. Ihre Spurensuche in der Literatur zeigt ein Spannungsfeld auf zwischen einerseits der Einsicht, dass Gefängnisse vielfältig sind und das „carcerale“ nicht an den Gefängnismauern endet. Andererseits konstatieren sie, dass es oft auch zu einer Verwischung oder metaphorisch unbedarften Verwendung des Begriffs „Gefängnis“ kommt und dabei die analytische Schärfe verloren geht. Gleichzeitig stellt die Ausweitung von carceral geographies auf andere Institutionen und Gesellschaftsbereiche auch eine Chance dar, Mechanismen, Logiken und Machtkonstellationen zu verstehen, welche sich an eine „carcerale“ Logik anlehnen. Dabei bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Begrifflichkeit unter Einbezug neuer Literatur. Zu nennen wären hier Arbeiten zu carcerality ausserhalb von institutionellen Mauern in der (offenen) Gesellschaft, wie durch elektronisches Monitoring (Gacek, 2019, 2022) oder auch die Aufarbeitung der carceral city (Fraser und Schliehe, 2021); wie auch Arbeiten, die das Innere von Institutionen näher analysieren, wie Turner und Knights (2020) Sammelband zur Gefängniszelle oder Arbeiten zu bestimmten Gruppen innerhalb von Anstalten, wie Rosenberg's (2018) Arbeit zu Trans-Gefangenen. Ebenso entstehen manchmal unkonventionelle Formate, wie Axster et al.'s (2021) kollektive Diskussion zu Aspekten rund um Kolonialismus und Rassismus in Arbeiten um carcerality. Moran und Turner (2022) haben in ihrer Arbeit zum Gefängnis-Militär-Komplex wichtige Verbindungen zwischen grossen Institutionskomplexen aufgezeigt; wohingegen Dickson (2021) darlegt, wie natürliche Räume wie das Meer zu Landschaften mit Gefängnischarakter (carceral) werden können. Ein Bereich innerhalb der carceral geographies, der sich mit der Abschaffung und damit der Beendigung von Systemen, Praktiken und Institutionen der Inhaftierung befasst, definiert das Gefängnis über seine Beseitigung (z. B. Mei-Singh, 2020). Abolitionist*innen lehnen die Vorstellung ab, dass die Inhaftierung einer Person eine Form der Gerechtigkeit sei. Ein bemerkenswertes Buchkapitel in dieser Hinsicht stammt von Armstrong und Jefferson (2017). Sie schreiben über Gefängnisse, während sie das Konzept an sich ablehnen. Dabei lenken sie die Aufmerksamkeit auf die „Einkerkerung von Geographien“ und äussern Bedenken hinsichtlich der Folgen einer intellektuellen Auseinandersetzung mit diesen Institutionen.

Wie lässt sich die Vielfalt an Themen und institutionellen Settings der carceral geography ordnend fassen? Moran (2015:2) hat drei grosse Bereiche in der carceral geography aufgezeigt: (1) die Beschaffenheit von Räumen des Einschlusses und Ausschlusses und deren erlebte Praxis; (2) die räumliche Geographie und Beschaffenheit von Systemen des Ein- und Ausschlusses und (3) die Beziehung zwischen Einschluss und einem vermehrt strafenden Staat. Hinzu kommt eine weitere Ebene (Schliehe, 2016b), nämlich (4) die Erforschung von gefängnis-ähnlichen Institutionen, wie z. B. sicheren Heimen, geschlossener Psychiatrie und die Ausweitung der ‚carceral sphere‘ in den gesellschaftlichen Alltag. Wir werden diese vier Bereiche im Folgenden kurz skizzieren.

Die Beschaffenheit von Räumen des Ein- und Ausschlusses und deren erlebte Praxis wird in vielen Projekten im Bereich der carceral geography untersucht. Die bereits erwähnte Studie von Dirsuweit (1999) beschäftigt sich direkt mit der räumlichen Machtstruktur und Disziplin in einem Frauengefängnis in Südafrika. Sie beschreibt die Ähnlichkeiten zwischen diesem Gefängnis und dem panoptischen Modell von Bentham (Foucault, 1976). Sie verweist dabei unter anderem auf die in der Architektur angelegte räumliche Überwachung, wie z. B. das spiralförmige Treppenhaus, in welchem von jeder Position aus die Spirale und somit ein Grossteil des Gefängnisraumes beobachtbar ist; weiter verweist sie auch auf den Mangel an räumlichen Grenzen in den Lebensräumen sowie auf ein sozial etabliertes System von Aufpasserinnen unter den Gefangenen. In einem anderen Artikel beschäftigt sich McGeachan (2018) mit einem ganz besonderen Gefängnisraum, nämlich dem Barlinnie Special Unit, das wohl das umstrittenste Gefängnisexperiment in Schottlands Geschichte darstellt. Im Zusammenhang mit neuerer Forschung über „caring architecture“ (Nord und Högström, 2017) und „therapeutically-informed environments“ (Curtis et al., 2007) wird erforscht, wie die Komplexität von Kontrolle, Betreuungsarbeit und Resozialisierung in einem speziellen Teil des Gefängnisses zusammenspielt, in dem durch Kunst und psychotherapeutische Arbeit versucht wird, die schwierigsten schottischen Gefangenen zu resozialisieren. Andere historische Beispiele beschäftigen sich unter anderem mit dem Sinn und dem Management von Geräuschen (Hemsworth, 2015) oder dem Trend, Gefängnisse in Museen und Erlebniswelten umzuwandeln (Turner und Peters, 2015).

Geographien von Strafsystemen beschäftigen sich mit der übergeordneten Verteilungsgeographie. Ebenso wie Inhaftierungsarten global sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, so ist auch die Verteilung innerhalb eines Landes alles andere als gleichmässig. Wo sich diese Plätze der Inhaftierung befinden, beeinflusst die umgebende Bevölkerung zum Teil erheblich, ebenso wie die Herkunfts-Communities der Gefangenen und natürlich die Gefangenen selbst. Wie auch bei anderen geschlossenen Institutionen gibt es häufig Gegenwehr aus der Bevölkerung, wenn ein neues Gefängnis gebaut werden soll. Angst vor steigenden Kriminalitätsraten und vor finanziellen Nachteilen (fallende Immobilienpreise) werden häufig als Gründe für eine NIMBY-Ablehnung (not in my backyard) genannt (Myers und Martin, 2004). Forschung in diesem Bereich zeigt allerdings, dass in der direkten Umgebung von Gefängnissen die Kriminalitätsraten eher gleichbleiben oder sogar fallen (Thies, 2010). Auch die ästhetische Erscheinung kann durchaus ausschlaggebend für eine Ablehnung sein, denn Gefängnisse sind oft sehr gross (wenn auch nicht in allen nationalen Kontexten), nachts erleuchtet und stellen gemäss Armstrongs (2014:561, Übersetzung Anna Katharina Schliehe) „monumentale Monstrositäten“ dar.

Wenn Gefangene in Anstalten weit entfernt von ihren Wohnorten eingewiesen werden, so leiden sie oft unter den regionalen Unterschieden (Moran, 2015:66). Die Distanz zwischen den Gefangenen und ihrer Heimat, aber auch andere Faktoren wie klimatische Unterschiede zwischen der Region des Gefängnisses und der Heimatregion oder kulturelle Differenzen tragen dazu bei. Historisch gesehen sind Schwierigkeiten wie der Transport von Gefangenen über lange Distanzen bekannt (z. B. beim russischen Gulag oder auch bei Gefangenentransporten zu Strafkolonien nach Australien). Aber die Distanz ist nicht nur wichtig in Bezug auf die Entfernung zwischen Heimat und Gefängnis, sondern auch im Hinblick auf soziale und kulturelle Andersartigkeiten; Distanz sollte also verstanden werden als eine aktive Kombination von natürlichen, technologischen und sozialen Faktoren (Young, 2006 in Moran, 2015). So werden beispielsweise hawaiianische Gefangene oft zum Festland transportiert und Norwegen führt momentan (noch) ein Gefängnis in den Niederlanden. Forschung im Bereich der Mobilität in der carceral geography kommt z. B. von Martin und Mitchelson (2009), welche die Bedeutung von Distanz nicht nur für Gefangene, sondern auch für das Personal beschreiben. Die Verschiebung von Gefangenen in unterschiedliche Institutionen ist weitverbreitet und eine von vielen Methoden der Kontrolle (von z. B. unangenehmen Gefangenen). Exzessive Mobilität in diesem Bereich gibt es nicht nur für Straftäter*innen, sondern auch für Migrant*innen, die in Abschiebeanstalten oder Gefängnissen sitzen (Gill, 2010). Andere Beispiele für ein Verständnis von geschlossenen Räumen in der Geographie von Strafsystemen fokussieren auf eine nähere Untersuchung der Definition des Inneren und Äusseren sowie der Grenze rund um den geschlossenen Raum (Moran, 2015:87 ff.). Studien in diesem Bereich beschäftigen sich unter anderem mit elektronischer Überwachung (Ollivon, 2019), dem Maloptikon-Konzept (McNeill, 2018), Stigma (Moran, 2012) oder einem phänomenologischen Verständnis von Grenzen (Bosworth, 2016).

Auf einer weiteren Abstraktionsebene untersucht carceral geography auch die Verbindung des Strafsystems mit dem Staat, welcher in letzter Zeit insbesondere im anglo-amerikanischen Raum als ein strafender Staat verstanden wird. Die sogenannte „era of new punitiveness“ (Pratt et al., 2005) beschreibt die vermehrte Bereitschaft von Staaten, Strafen zu vervielfachen, Haftstrafen zu verlängern, Strafen vermehrt mit Scham zu besetzen (z. B. pinke Kleidung für Gefangene in Texas), weniger Diskussionen über Resozialisation zu führen und anderes mehr (Moran, 2015). Der Trend zur Masseninhaftierung in den USA hat sich auf viele andere Länder ausgebreitet und der Export/Import von Gefangenensystemen (von Architektur über Regime zu Kontrollmethoden) ist dabei nur ein Bestandteil. Sozialtheoretiker*innen wie z. B. Wacquant (2000), aber auch Geograph*innen wie Wilson Gilmore (2007) sowie Peck und Theodore (2008) rufen schon länger dazu auf, sich mit den Gründen und eventuellen Lösungen für diese Entwicklungen auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die enge Verbindung zwischen Neoliberalismus, Kapitalismus und vermehrter Strafbereitschaft genannt (Ausbeutung von Gefangenen für Unternehmen, Inhaftierung von Armen etc.). Wacquant beschreibt die Restrukturierung der gesamten Gesellschaft besonders im urbanen Raum dahingehend, dass die Armen doppelt diszipliniert werden durch Arbeit (oft unter prekären Bedingungen) und durch Inhaftierung. In den USA bedeutet die Expansion von Polizei, Gerichten und Gefängnissen (inklusive Bewährung) inzwischen über 5 Millionen Gefangene, 2 Millionen Menschen auf Bewährung und 30 Millionen Menschen in Kriminaldatenbanken (Wacquant, 2009, 2011). Das bedeutet auch, dass sehr viele Menschen nicht wählen oder am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen (z. B. Einschränkungen bei der Jobsuche, Wohnungssuche usw.). Wacquant (2010) beschreibt die Verbindung vom neoliberalen und strafenden Staat, der an der Spitze liberal operiert (laissez faire in Bezug auf Unternehmen und Eliten), aber aggressiv intervenierend und autoritär am unteren Ende des Klassenspektrums agiert.

Schliesslich bezieht sich carceral geography nicht nur auf Gefängnisse an sich, sondern bringt auch gefängnisähnliche Institutionen ins Blickfeld. Hierzu gehören andere geschlossene Institutionen, wie die geschlossene Psychiatrie, geschlossene Heime (Schliehe, 2016b) oder Internierungslager (Gill, 2010), weitere Institutionen wie Altersheime (Repo, 2019), bestimmte Kinderheime (Disney, 2015) oder Heime für Menschen mit Beeinträchtigung (Spivakovsky, 2017), welche auch panoptische Züge annehmen können. Wie schon Foucault (1976) mit seiner These über Panoptismus und dem carceral archipelago geht carceral geography auch über geschlossene Institutionen an sich hinaus und thematisiert generell die wachsende punitive Kontrolle in der Gesellschaft.

Ein Blick in den deutschsprachigen Kontext vermag Variationen und Unterschiede zur dominanten Debatte aufzuzeigen. Gerade deswegen ist ein Forschungsfokus auf Geographien des Einschlusses im deutschsprachigen Raum umso bedeutender. So ist im Vergleich bspw. die Inhaftierungsrate viel tiefer. Während in den USA die Inhaftierungsrate bei 655 Gefangenen pro 100 000 Einwohnern liegt, weisen europäische Länder (bspw. England und Wales 139 Gefangene) und insbesondere die deutschsprachigen Länder (Deutschland 77, Schweiz 81 und Österreich 98 Gefangene pro 100 000 E.) deutlich tiefere Raten auf (Statista, 2019). Neben einer Zunahme von Sicherungspraktiken lässt sich im deutschsprachigen Raum aber auch eine Reduktion von kürzeren Freiheitsentzugsstrafen verzeichnen, bspw. durch eine Umwandlung in Geldstrafen oder Electronic Monitoring. Ebenso lässt sich die Ausweitung der „carceral sphere“ nicht im gleichen Sinn auf weitere Institutionen im deutschsprachigen Raum übertragen. So lässt sich in der Schweiz eine Deinstitutionalisierung der Psychiatrie und eine Tendenz zur Pflege von älteren Menschen in den eigenen vier Wänden beobachten. Es geht also darum, anhand von Forschung, die derzeit bereits durchgeführt wird3 oder noch wünschenswert wäre, herauszuarbeiten, ob und in welcher Form die verschiedenen Impulse aus der angelsächsisch dominierten internationalen Forschung auf die Situation in deutschsprachigen Ländern übertragbar ist.

3 Beiträge in diesem Themenheft

Zum ersten Mal in der Geschichte des Deutschen Kongresses für Geographie fand im September 2019 in Kiel eine Fachsitzung statt, die sich speziell mit Einschluss und Ausschluss beschäftigte (L7-FS-166). Die Fachsitzung Geographien des Einschlusses: Gefängnisse, einschliessende Institutionen und andere Formen der Sicherung und Sanktionierung stellt den Ausgangspunkt dieses Themenhefts dar.

Die Beiträge leuchten unterschiedlichste Themen innerhalb der Geographien des Einschlusses aus. Sie stammen aus unterschiedlichen nationalen Kontexten und widmen sich darin unterschiedlichen Akteur*innen im Feld, insbesondere eingewiesenen Personen wie auch Mitarbeitenden des Justizsystems. Damit zeigen sie ein Spektrum an Forschungsarbeiten auf, decken das Feld aber mitnichten in seiner Breite und Tiefe ab, sondern geben Einblick in unterschiedlichste Fragestellungen, theoretische Zugänge und politische Implikationen der Forschung. Zu den Beiträgen der Fachsitzung (Breuckmann, 2021; Klosterkamp, 2021; Nocente, 2021) kamen zusätzlich Beiträge von den Organisatorinnen der Sitzung hinzu (Richter und Emprechtinger, 2021; Schliehe, 2022) sowie ein ergänzender Beitrag (Marquardt, 2022). Die Beiträge lassen sich gemäss der oben ausgeführten Strukturierung der Geographien des Einschlusses ordnen:

Die Beschaffenheit von Gefängnisräumen wird in drei Beiträgen analysiert. In ihrem Beitrag über Soziale Arbeit in geschlossenen Institutionen erläutern Marina Richter und Julia Emprechtinger (Richter und Emprechtinger, 2021) wie Soziale Arbeit sich nicht nur mit Menschen befasst, die selber eingeschlossen sind, sondern auch als Disziplin unter Bedingungen des Einschlusses und der sichernden Kontrolle agiert. Es ist wenig erforscht, welche Wirkung diese Arrestarchitektur auf das Personal hat und wie die Räumlichkeit des Gefängnisses die Arbeitsbedingungen darin strukturiert. Hier setzt die Argumentation von Richter und Emprechtinger (2021) an und sie entwickeln die Sicht, dass Gefängnissozialarbeit nicht nur Soziale Arbeit mit Menschen ist, die Gefängnisregimen ausgesetzt sind, sondern eine, die zwangsläufig auch in Gefängniskontexten stattfindet und daher von dieser spezifischen Räumlichkeit geprägt ist. Sie ist demnach mit dieser Räumlichkeit und Logik verbunden und wird von ihr geformt. Dabei fokussieren sie auf die Räumlichkeit, verweisen aber auch auf andere wichtige aktuelle Debatten darüber, wie Gefängnissozialarbeit mit Entwicklungen zu zunehmender Versicherheitlichung und Kontrolle (Garland, 2001), Risikoorientierung der Strafjustiz (Cummins, 2017) oder die vorherrschende Verwaltungs- und Managementlogik (Bauwens und Roose, 2017) zusammenhängt.

Marco Nocente (Nocente, 2022) zeigt mit seinem Artikel basierend auf Briefen aus italienischen Gefängnissen auf, wie durch diese Briefe ein alternativer Raum zum Gefängnis aufgespannt wird. Er beschreibt, wie sich die Gefängnisbriefe und das Archiv der Hefte, in denen sie veröffentlicht sind, als ein liminaler Raum ‚gegen den Knast‘ entwickeln. Dieser Raum ist liminal, weil er das Ergebnis der Begegnung zwischen innen (Gefangene) und aussen (OLGa kollektiv, das die Briefe sammelt und herausgibt) darstellt. Er ist gegen das Gefängnis gerichtet, weil die Briefe zeigen, dass „autoritative Kontrolle nicht totalisierend ist“ und Möglichkeiten bestehen bleiben, Verbindungen durch die Mauern hindurch herzustellen (Russel und Carlton, 2020:308). Marco Nocente beschreibt, wie Briefe als Werkzeuge dienen können, um die Mauern niederzureissen, die die „räumliche Praxis der Eindämmung, Überwachung und Isolation verbergen, die die Geographie des Gefängnisses hervorbringt“ (Shabazz, 2014:582). Sie überwinden damit auch die konzeptionelle Unterscheidung zwischen „innen“ und „aussen“, welche oft als eine Dichotomie verstanden wird. Tatsächlich stellen Briefe eine Brücke nach aussen dar. Sie vermitteln eine Erzählung, die einerseits geprägt ist durch die unterschiedlichen Hintergründe, Verhaltensweisen und Beziehungen, welche Gefangene aufbauen, und andererseits durch die Gouvernementalität der Gefängnisverwaltung.

Als dritter Artikel, welcher sich mit der Räumlichkeit und damit mit einer Innensicht auf Gefängnisse und die Menschen darin befasst, greift Anna Schliehe (2022) die Situation junger Frauen in Gefängnissen in Schottland auf. Sie bezieht sich auf die vielfältigen Erfahrungen junger Frauen, die von verschiedenen Formen des Eingeschlossenseins betroffen waren, und legt dar, wie Inhaftierung besonders auf junge Menschen einwirkt. Die jungen Frauen befinden sich in einem fragilen Moment des Lebens und durchlaufen zentrale Phasen der Persönlichkeitsbildung und der Lebensgestaltung im Vollzug. Für sie wird die Inhaftierung zu einem lebensbestimmenden Moment und hat damit einschneidende Wirkung. Über den Fokus auf Jugend hinaus reiht Anna Schliehe die Ergebnisse in vorangegangene feministische Forschung ein und verdeutlicht, wie insbesondere eingeschlossene junge Frauen sich im Kontext der Inhaftierung in einem Spannungsfeld von hegemonialer Femininität und stereotyper Charakterisierung bewegen. Das Aufwachsen in geschlossenen Institutionen ist so gerade für junge weibliche Gefangene eng verbunden mit Verkörperlichung und emotionalen Reaktionen und somit Teil einer affektiven Ontologie von geschlossenen Räumen.

Der Beitrag von Sarah Klosterkamp (Klosterkamp, 2021) trägt zentral zur Verbindung von Strafsystem und Staat bei. Sie zeigt auf, wie Menschen und Körper zu Objekten der Justiz gemacht werden. Dabei analysiert sie im Zusammenhang mit dem Syrienkonflikt, wie Gerichte als vorgelagerte Elemente des Justizvollzugs Menschen und Körper zum Rechtssubjekt „Terrorist“ formen. Die Grundlage der Analyse bildet eine Gerichtsethnographie der Jahre 2015 bis 2020 sowie eine Foucault‚sche Perspektive auf Strafprozesse. Sie zeigt auf, mit welchen Mitteln staatliche Gefahrenabwehr mit bestimmten intersektional gelesenen Körpern verknüpft wird und wie daraus Gefahrenpotenziale durch Gerichtsverfahren hervorgebracht, legitimiert und damit wirkmächtig werden. Weiter zeigt sie auf, was dies für die aktuelle Entwicklung und Transformation von Strafhaft bedeutet. Sie beschreibt, wie dies unter dem Signum von Sicherheit steht und seit einigen Jahren richtungsgebend für Art und Umfang des deutschen Strafvollzugs ist.

Tobias Breuckmann (2021) greift mit seinem Beitrag die vierte Dimension, die Dimension der gefängnisähnlichen Institutionen auf. In seinem Beitrag rund um Detention Centres für Migrant*innen und Geflüchtete in Griechenland beschreibt er die Lage auf der ägäischen Insel Lesvos und einem der ehemals grössten europäischen Geflüchtetenlager, dem Reception and Identification Center Lesvos, besser bekannt als Moria. Nach dem schweren Brand im Lager wurde dieses geschlossen und zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels durch ein Übergangslager in der Nähe des alten Camps ersetzt. Er legt dar, wie die Inhaftierungen vollzogen wurden, je nachdem wie hoch die Behörden die Chancen der Personen auf Asyl bzw. die Fluchtgefahr einschätzten. Auch jüngere geographische Studien, die sich dem Forschungsfeld der carceral geography zuordnen lassen, sehen Detention Centers als Räume, die in unterschiedlichen Kontexten in verschiedene Systeme der Kontrolle von Migration eingebunden sind (Martin, 2020; Conlon und Hiemstra, 2014; Mountz et al., 2012). Dieser empirischen Spur folgend zeigt er unter Hinzunahme des theoretisch-konzeptionellen Rahmens der Gouvernementalität, wie eine geschärfte Analyse der Praktiken des Einschlusses in Detention Centers eine Einbettung in größere Wirkungszusammenhänge erlaubt.

Der Beitrag von Nadine Marquardt (2022) diskutiert Gefängnisgeographien schliesslich auf einer Metaebene. Sie plädiert in ihrem Beitrag für eine geographische Gefängnisforschung mit abolitionistischer Ausrichtung. In Anlehnung an das Heft Geogr. Helv. 77 (Black Mediterranean Geographies) ist für sie das Phänomen des carceral abolitionism ein zentraler Bezugspunkt. Aus dieser Perspektive nimmt sie die Rolle des Strafvollzugs für die Reproduktion sozialer Ungleichheit in den Blick und fragt nach dem Zusammenhang zwischen einer rassistischen Selektivität der Strafjustiz und der politischen Ökonomie des Gefängnisses. Sie schreibt mit diesem Artikel ein Plädoyer zuhanden der deutschsprachigen Geographie, den abolitionistischen Anspruch der Gefängnisforschung nicht zu marginalisieren und den Horizont für Perspektiven hin zu einer decarceration offenzuhalten. Dabei soll es nicht darum gehen, der Forschung einen aktivistischen Anstrich zu geben, sondern darum, aufbauend auf den inspirierenden Debatten um carceral abolition vielversprechende perspektivische Verschiebungen vorzunehmen, um verfahrene gesellschaftliche Probleme – insbesondere die Zusammenhänge von sozialer Ungleichheit und institutionellen Räumen – kritisch anzugehen.

4 Fazit

Die Fachsitzung wie auch dieses Themenheft hatten zum Ziel, verschiedene Forschungsarbeiten im Feld der Geographien des Einschlusses miteinander in Dialog zu bringen. Wir hoffen hiermit, einen Anstoss gegeben zu haben. Die verschiedenen Beiträge zeigen auf, wie vielfältig das Feld ist und wie gerade auch die Geographie mit ihrem spezifischen Fokus auf Räumlichkeit oder auf besondere Räume und räumlich-materielle Fragen hierzu einen wichtigen Beitrag leisten kann. Insbesondere verweisen die Beiträge auch exemplarisch darauf, wie Geographien des Einschlusses nicht an den Mauern und Zäunen der Institution Gefängnis enden. Der Gerichtsraum, das Flüchtlingslager oder der alternative Raum der Briefe zeigen auf, dass es Räume vor und nach dem Gefängnis gibt, dass es Räume gibt, in denen die Mechanismen des Gefängnisses zur Anwendung kommen, und dass jeder geschlossene Raum seinerseits mit Gegenräumen konfrontiert werden kann. Gerade der Blick auf andere gefängnisähnliche Institutionen, ihre Legitimation durch gesellschaftliche Diskurse und ihr potentiell problematischer Umgang mit den Bewohner*innen verweist auf die Tragweite der Thematik und auf die Bedeutung einer sorgfältigen und kritischen Forschung. Eine solche Forschung trägt auch dazu bei, das Gefängnis nicht als isolierte spezialisierte Institution zu verstehen, sondern das Gefängnis oder dessen Mechanismen als ein Dispositiv, welches in verschiedenen Institutionen zur Anwendung kommen kann. Eine solche Perspektive macht die Debatte um Abolitionismus und um alternative Formen von Rechtsprechung deutlich.

Weiter scheint uns von Bedeutung, die bis anhin spärliche Forschung zu Geographien des Einschlusses im deutschsprachigen Raum zu bündeln und in Dialog zu bringen. Einerseits ist es für die Entwicklung des Justizvollzugs im deutschsprachigen Raum wichtig, dass Impulse aus der Forschung von möglichst vielen wissenschaftlichen und disziplinären Perspektiven einfliessen. Daher sollte auch die Geographie einen Platz in diesem Forschungsfeld einnehmen und ihre disziplinäre Perspektive einbringen. Andererseits haben wir es in den deutschsprachigen Ländern mit einem Justizsystem zu tun, das sich im Globalen Norden zwischen den Extremen von stark strafenden Staaten wie USA, England oder Wales und milderen Systemen wie Norwegen befindet. Aus dieser Mitte-Position lassen sich viele innovative Fragen für die Forschung formulieren. So sind Vergleiche innerhalb dieses Sprachraums wie auch mit den Extremen möglich. Der deutschsprachige Raum weist auch einige Besonderheiten wie die Unterscheidung zwischen einem Freiheitsentzug als Strafe und der Haft zum Zweck der Massnahme/Massregel oder Sicherung (Verwahrung) auf, welche es in dieser Form in anderen Ländern nicht gibt.

In diesem Sinne hoffen wir mit diesem Themenheft und den vielfältigen Beiträgen darin, einen Anstoss für mehr geographische Forschung zur Thematik zu geben.

Datenverfügbarkeit

Für diesen Artikel wurden keine Datensätze genutzt.

Autorenmitwirkung

Wir, AKS und MR, haben diesen Text gemeinsam verfasst. Auch die Herausgeberschaft der weiteren Beiträge dieses Themenhefts haben wir gemeinsam geleistet.

Interessenkonflikt

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Haftungsausschluss

Publisher's note: Copernicus Publications remains neutral with regard to jurisdictional claims in published maps and institutional affiliations.

Danksagung

Wir möchten uns bei den Herausgeber*innen der GH für die Geduld und Unterstützung bedanken. Ebenso bedanken wir uns bei den anonymen Reviewer*innen für die hilfreichen Kommentaren zu einer ersten Version des Textes. Vor allem bedanken wir uns bei den anderen Autor*innen des Themenhefts für ihre Beiträge.

Begutachtung

This paper was edited by Hanna Hilbrandt and reviewed by one anonymous referee.

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1

Darüber hinaus gibt es im französischsprachigen Raum vielfältige Veröffentlichungen im Bereich der carceral geography (unter anderem: Chantraine, 2005; Milhaud, 2009; De Dardel, 2013), ebenso wie in den Niederlanden (z. B. Van Hoven und Sibley, 2008) oder Großbritannien (Gill, 2010; Morin and Moran, 2015; Turner, 2017; Moran et al., 2018; Schliehe, 2021).

2

Der Begriff der totalen Institution geht auf Erving Goffman zurück (Goffman, 1977). Damit sind Institutionen gemeint, deren Regeln und Normen das Leben der Personen, welche darin arbeiten und wohnen, in allumfassender Weise durchdringt.

3

Siehe bspw. das Projekt „Coercive Space-Time Regimes: Comparing Configurations of Care and Constraint in Different Institutions“ der Forschungsgruppe Prison Research der Universität Bern, Schweiz (Ueli Hostettler, Marina Richter, Irene Marti, Anna Hänni, Jago Wyssling). Es geht darum, dem carceral in unterschiedlichen Institutionen (Gefängnis, psychiatrische Klinik, Alterszentrum und Asylzentrum) nachzugehen.

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Short summary
While a broad debate on carceral geographies has been part of human geography and related disciplines in English-speaking academia, there are only scarce publications among German-speaking geographers. This special issue aims at bringing different researchers and their rich and diverse research insights in the carceral field into a dialogue.